Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten im Rahmen eines Liefervertrages

Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 7 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtungen gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 697 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 580 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-28 Auftragsbekanntmachung
2016-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Referenznummer: 2016-143
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 7 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtungen gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 697 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 580 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen
Postanschrift: Schlossstraße 3
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kw.de 🌏
E-Mail: frank.kochte@stadt-kw.de 📧
Telefon: +49 3375273250 📞
Fax: +49 3375273218 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZX5%22 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZX5%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-265736
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen (Bieter) zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 780 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Kablow und Zernsdorf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 2 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 175 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 130 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es einer Kündigung bedarf.
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Beschreibung der Optionen: Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig.
Bezeichnung des Loses: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Wernsdorf und Niederlehme
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 3 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 216 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 160 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
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Bezeichnung des Loses: Neuvergabe der Verpflegung in der Kindertagesstätte des Ortsteils Senzig
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 3 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in einer Kindertagesstätte mit Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in der Kindertagesstätte, mit einer Gesamtkapazität von 120 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 95 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
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Bezeichnung des Loses: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten des Ortsteils Zeesen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 4 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 1 Kindertagesstätte und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 196 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 190 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kita Waldhaus und Kita Zernsdorfer Rübchen; 15712; Königs Wusterhausen; Kita Waldhaus, Heinrich-Heine-Straße 3 A, 15712 Königs Wusterhausen/OT Kablow, Kita Zernsdorfer Rübchen, Alte Trift 3 A, 1...
Kita Kleine Pfefferkörner, Kita Räuberberg, Kita Zwergenstadt und Hort der Grundschule Niederlehme; 15713; Königs Wusterhausen; Kita Kleine Pfefferkörner, Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhause...
Kita Pumuckl, Senzig; Werftstraße 103/104; 15712; Königs Wusterhausen.
Kita Spatzennest und Hort Am Zeesener See; 15711; Königs Wusterhausen; Kita Spatzennest, Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen/OT Zeesen, Hort Am Zeesener See, Fasanenstraße 1, 15711 Köni...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Beachtung des Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (HACCP).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Königs Wusterhausen, Zentrale Vergabestelle, Raum A1.08/1.09, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen (Bieter) zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.stadt-kw.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZX5%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen.Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mailadresse anzugeben. Erfolgt dies nicht, werden die Informationen an die in der Anforderung enthaltene Adresse gesendet. Dadurch entstehende Informationsverluste gehen zu Lasten des Interessenten. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYZX5.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: -Entfällt-
Postort: -Entfällt-
Quelle: OJS 2016/S 147-265736 (2016-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 688 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigs-wusterhausen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 206-373625
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 147-265736
ABl. S-Ausgabe: 206

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Königs Wusterhausen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Produktqualität (58)
2. Servicequalität (14)
3. Sonstige Leistungen (28)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-17 📅
Name: Menü-Service Wildau
Postanschrift: Kommenda-Herbst-Str./Industriegelände
Postort: Wildau
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Wildauer Service GmbH
Postanschrift: Lessingstraße 24

4️⃣
Name: Zeesener Werkstatt des ASB Königs Wusterhausen GmbH
Postanschrift: Im Gewerbegebiet 29/30
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kochte

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Quelle: OJS 2016/S 206-373625 (2016-10-20)