Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Stadt Haldensleben in der Kernstadt Haldensleben (Los 1) und deren Gewerbegebieten (Los 2) eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz für die Gewerbe- und Kumulationsgebiete zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Ein Angebot wird für beide Lose verlangt. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt im Los 1 sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden im Los 2 abzugeben.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-17.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 17.8.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Bei Bedarf werden interessierten Bietern die Karten in den Anlagen im SHAPE-Format zur Verfügung gestellt. Zur Abforderung der Daten können sich die Bieter an den genannten Ansprechpartner wenden. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 17.8.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Bei Bedarf werden interessierten Bietern die Karten in den Anlagen im SHAPE-Format zur Verfügung gestellt. Zur Abforderung der Daten können sich die Bieter an den genannten Ansprechpartner wenden. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Stadt Haldensleben in der Kernstadt Haldensleben (Los 1) und deren Gewerbegebieten (Los 2) eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz für die Gewerbe- und Kumulationsgebiete zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Ein Angebot wird für beide Lose verlangt. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt im Los 1 sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden im Los 2 abzugeben.
Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Stadt Haldensleben in der Kernstadt Haldensleben (Los 1) und deren Gewerbegebieten (Los 2) eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz für die Gewerbe- und Kumulationsgebiete zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Ein Angebot wird für beide Lose verlangt. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt im Los 1 sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden im Los 2 abzugeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kernstadt Haldensleben
Kurze Beschreibung: Breitbandausbau in der Kernstadt Haldensleben und dem Ortsteil Benitz.
Menge oder Umfang: Kernstadt Haldensleben – Vorwahl: 03904 – Fläche: 56,70 km² – Einwohner: 11 521 – Privathaushalte: 5.409 – Unternehmen: 631, davon landwirtschaftlich: 3 Benitz – Vorwahl: 03904 – Fläche: 0,05 km² – Einwohner: 38 – Privathaushalte: 17 – Unternehmen: 0, davon landwirtschaftlich: 0.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gewerbegebiete der Kernstadt Haldensleben
Kurze Beschreibung:
Breitbandausbau in den Gewerbegebieten der Kernstadt Haldensleben: Haldensleben Ost, Wedringen SĂĽd, Hafen Nord, Hafen SĂĽd.
Menge oder Umfang: Haldensleben-Ost – Vorwahl: 03904 – Fläche: 1,74 km² – Unternehmen: 112 Wedringen Süd – Vorwahl: 03904 – Fläche: 0,40 km² – Unternehmen: 5 (in Planung) Hafen Nord – Vorwahl: 03904 – Fläche: 0,35 km² – Unternehmen: 22 Hafen Süd – Vorwahl: 03904 – Fläche: 0,42 km² – Unternehmen: 7 (teilw. in Planung).
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 80.12.3.1/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Kernstadt Haldensleben (Los 1) und deren Gewerbegebiete (Los 2).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird 2. Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 3. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes (LVG LSA), insbesondere § 12 (ILO-Kernarbeitsnormen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird 2. Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 3. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes (LVG LSA), insbesondere § 12 (ILO-Kernarbeitsnormen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
1. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
AuftragsausfĂĽhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26. 1. 2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), vom 15.06.2015, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/breitband foerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, vom 22.10.2015, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerder richtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26. 1. 2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), vom 15.06.2015, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/breitband foerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, vom 22.10.2015, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerder richtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe einer Rechtsform, aber Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung wird verlangt.
Verfahren
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-17 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-18 📅
Öffnungsort: Verwaltungsgebäude der Stadt Haldensleben.
Ort des Eröffnungstermins: Verwaltungsgebäude der Stadt Haldensleben.
Angaben ĂĽber befugte Personen und Ă–ffnungsverfahren:
Mitarbeiter der Stadt Haldensleben; Mitarbeiter des zertifizierten Breitbandberatungsunternehmens I2KT.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur (30)
3. Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf ein Flatrateprodukt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt und auf ein Business-Standardprodukt 100 Mbit/s symmetrisch für Unternehmen in den genannten Gewerbegebieten) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Christoph Krause
Internetadresse: www.haldensleben.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 80.12.3.1/1