Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Stadt Haldensleben in der Kernstadt Haldensleben (Los 1) und deren Gewerbegebieten (Los 2) eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz für die Gewerbe- und Kumulationsgebiete zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Ein Angebot wird für beide Lose verlangt. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt im Los 1 sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden im Los 2 abzugeben.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-17.
“Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 17.8.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß...”
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 17.8.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2.3) (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Bei Bedarf werden interessierten Bietern die Karten in den Anlagen im SHAPE-Format zur Verfügung gestellt. Zur Abforderung der Daten können sich die Bieter an den genannten Ansprechpartner wenden. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
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Quelle: OJS 2016/S 119-212497 (2016-06-17)