Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) sowie – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Verbandsgemeinde Obere Aller für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile Eilsleben mit OT Gehringsdorf, OT Wormsdorf, OT Drackenstedt, Hötensleben mit OT Barneberg, OT Caroline, OT Kauzleben, OT Neubau, OT Ohrsleben, Ummendorf mit OT Neu Ummendorf, Völpke mit OT Badeleben sowie die Gewerbegebiete Harbke „Am Glüsig“ und Sommersdorf „Marienborn“ eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-29.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 29.6.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2-3 (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten. Diese können Sie kostenlos auf www.breitbandausschreibungen.de herunterladen.
Im Gegensatz zu Nr. IV.1.1) wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis 29.6.2016 gemäß Nr. IV.3.4) sind die Erklärungen gemäß Nr. III.2.1)-2-3 (Nachweise) sowie das Angebot einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Auf Grundlage des Angebots wird die Eignung des Bieters festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung kann das Angebot innerhalb von einer Woche nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Weitere Angaben und Anforderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten. Diese können Sie kostenlos auf www.breitbandausschreibungen.de herunterladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) sowie – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Verbandsgemeinde Obere Aller für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile Eilsleben mit OT Gehringsdorf, OT Wormsdorf, OT Drackenstedt, Hötensleben mit OT Barneberg, OT Caroline, OT Kauzleben, OT Neubau, OT Ohrsleben, Ummendorf mit OT Neu Ummendorf, Völpke mit OT Badeleben sowie die Gewerbegebiete Harbke „Am Glüsig“ und Sommersdorf „Marienborn“ eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Börde vom 12.3.2015 bis 12.6.2015 sowie – auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), – der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), – der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) sowie – der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ beabsichtigt die Verbandsgemeinde Obere Aller für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile Eilsleben mit OT Gehringsdorf, OT Wormsdorf, OT Drackenstedt, Hötensleben mit OT Barneberg, OT Caroline, OT Kauzleben, OT Neubau, OT Ohrsleben, Ummendorf mit OT Neu Ummendorf, Völpke mit OT Badeleben sowie die Gewerbegebiete Harbke „Am Glüsig“ und Sommersdorf „Marienborn“ eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o. g. Gebieten zu vergeben. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt sowie von symmetrischen Breitbandanschlüssen mit 100 MBit/s Down- und Uploadrate für alle Unternehmen/Gewerbetreibenden in den genannten Gewerbegebieten abzugeben.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: OA-NGA-2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Eilsleben, Gehringsdorf, Wormsdorf, Drackenstedt, Hötensleben, Barneberg, Caroline, Kauzleben, Neubau, Ohrsleben, Ummendorf, Neu Ummendorf, Völpke, Badeleben, Harbke Am Glüsig, Sommersdorf Marienborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebs-haftpflichtversicherung vorliegen wird 2. Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 3. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes (LVG LSA), insbesondere § 12 (ILO-Kernarbeitsnormen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebs-haftpflichtversicherung vorliegen wird 2. Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 3. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes (LVG LSA), insbesondere § 12 (ILO-Kernarbeitsnormen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
1. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise).
AuftragsausfĂĽhrung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26.1.2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30) – Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), vom 15.6.2015, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/-breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) – Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, vom 22.10.2015, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerder-richtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26.1.2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30) – Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung), vom 15.6.2015, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/-breitbandfoerderung-nga-rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) – Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, vom 22.10.2015, http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerder-richtlinie-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe einer Rechtsform, aber Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung wird verlangt.
Verfahren
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-29 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-30 📅
Öffnungsort: Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Obere Aller.
Ort des Eröffnungstermins: Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Obere Aller.
Angaben ĂĽber befugte Personen und Ă–ffnungsverfahren:
Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Obere Aller; Mitarbeiter des zertifizierten Breitbandberatungsunternehmens I2KT.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
2. Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur (30)
3. Höhe der Endkundenpreise (bezogen auf ein Flatrateprodukt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt und bezogen auf ein Business-Standardprodukt 100 Mbit/s symmetrisch für Unternehmen in den genannten Gewerbegebieten) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt
Thomas Malcher
Internetadresse: www.obere-aller.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OA-NGA-2018