Kurze Beschreibung
1. Einleitung:
Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der FFH-LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Laut § 33 NatSchG ist die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
2. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen:
— Kartierung aller gesetzlich geschützten Biotope,
— In allen kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen,
— Flächenscharfe und mit A, B, C-bewertete Erfassung von LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ und 6520 „Berg-Mähwiesen“ in max. 2 ha großen Erfassungseinheiten nach MaP-Handbuch,
— Stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion“.