Anbieter: IVL, W. v. Brackel und Partner
Eine archivierte Beschaffung
IVL, W. v. Brackel und Partner war in der Vergangenheit ein Lieferant von abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, dienstleistungen im Umweltschutz und umweltschutz.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter 365° freiraum + umwelt, Aksel Uhl, Arbeitsgemeinschaft Vegetation, U. Kohler, Büro für ökologische Gutachten und Naturschutz, C. Seifert, Büro für ökologische Landschaftsplanung, J. Kiechle, Bürogemeinschaft ABL Freiburg – Arten, Biotope, Landschaft, H. Loritz, Bürogemeinschaft ABL Freiburg – Arten, Biotope, Landschaft H. Loritz, Bürogemeinschaft ABL Freiburg – Arten, Biotope, Landschaft, S. Hafner, Bürogemeinschaft ABL Freiburg – Arten, Biotope, Landschaft S. Hafner und Dr. Horst Tremp.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter IVL, W. v. Brackel und Partner erwähnt wird
2016-11-25
Offenland-Biotopkartierung 2017 (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW))
1. Einleitung: Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der FFH-LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Laut § 33 NatSchG ist die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. 2. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich … Ansicht der Beschaffung »
1. Einleitung: Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der FFH-LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Laut § 33 NatSchG ist die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. 2. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich … Ansicht der Beschaffung »