Der Klimaschutzaktionsplan, eine auf München zugeschnittene Öffentlichkeits- und Marketingaktivität zur Aktivierung der Stadtgesellschaft, trägt zum Erreichen der Münchner Klimaschutzziele bei. Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist der Aufbau und die Markteinführung einer Dachmarke durch einen externen Dienstleister erforderlich. Der Klimaschutzaktionsplan verfolgt 2 Ziele: Die Aktivierung der Stadtgesellschaft und die Integration bereits bestehender Mitmach-Angebote. So wird die Stadtgesellschaft motiviert, sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren und gleichzeitig werden bereits bestehende Aktionen sowie Akteurinnen und Akteure in den Klimaschutzaktionsplan integriert. Um diese beiden Ziele zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Linie in der Öffentlichkeitsarbeit und aufeinander abgestimmter Aktionen. Hierfür ist die Ausgestaltung und Einführung einer Dachmarke (im Sinne einer Wort-Bild-Marke) für den Klimaschutzaktionsplan von zentraler Bedeutung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing
Kurze Beschreibung:
Der Klimaschutzaktionsplan, eine auf München zugeschnittene Öffentlichkeits- und Marketingaktivität zur Aktivierung der Stadtgesellschaft, trägt zum Erreichen der Münchner Klimaschutzziele bei. Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist der Aufbau und die Markteinführung einer Dachmarke durch einen externen Dienstleister erforderlich.
Der Klimaschutzaktionsplan verfolgt 2 Ziele: Die Aktivierung der Stadtgesellschaft und die Integration bereits bestehender Mitmach-Angebote. So wird die Stadtgesellschaft motiviert, sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren und gleichzeitig werden bereits bestehende Aktionen sowie Akteurinnen und Akteure in den Klimaschutzaktionsplan integriert. Um diese beiden Ziele zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Linie in der Öffentlichkeitsarbeit und aufeinander abgestimmter Aktionen. Hierfür ist die Ausgestaltung und Einführung einer Dachmarke (im Sinne einer Wort-Bild-Marke) für den Klimaschutzaktionsplan von zentraler Bedeutung.
Der Klimaschutzaktionsplan, eine auf München zugeschnittene Öffentlichkeits- und Marketingaktivität zur Aktivierung der Stadtgesellschaft, trägt zum Erreichen der Münchner Klimaschutzziele bei. Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist der Aufbau und die Markteinführung einer Dachmarke durch einen externen Dienstleister erforderlich.
Der Klimaschutzaktionsplan verfolgt 2 Ziele: Die Aktivierung der Stadtgesellschaft und die Integration bereits bestehender Mitmach-Angebote. So wird die Stadtgesellschaft motiviert, sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren und gleichzeitig werden bereits bestehende Aktionen sowie Akteurinnen und Akteure in den Klimaschutzaktionsplan integriert. Um diese beiden Ziele zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Linie in der Öffentlichkeitsarbeit und aufeinander abgestimmter Aktionen. Hierfür ist die Ausgestaltung und Einführung einer Dachmarke (im Sinne einer Wort-Bild-Marke) für den Klimaschutzaktionsplan von zentraler Bedeutung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle1, Abteilung 2
Postanschrift: Birkerstr. 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330435📞
Fax: +49 8923330409 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-04 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 191-343491
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren gliedert sich in einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren. Interessierte Unternehmen können sich im Öffentlichen Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren für die Auftragsvergabe „Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft“ bewerben. Hierzu ist ein formloser Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit den unter III.1) aufgeführten Unterlagen einzureichen (kein Fax, keine E-Mail) und deutlich mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag – Klimaschutzaktionsplan – Abgabetermin: 29.10.2016“ oder mit dem in den Auftragsunterlagen befindlichen Aufkleber zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss Namen und Anschrift des Bewerbers, einen Ansprechpartner, eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten und der Antrag muss unterschrieben sein. Nach der Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes voraussichtlich in der 47./48. KW 2016. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens ist in verschiedene, aufeinander folgende Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote beabsichtigt. In jeder Phase werden die eingegangenen Angebote anhand der vorgegebenen Kriterien gewertet. Sollten aus Sicht der LHM jeweils Änderungen an den Angeboten erforderlich sein, werden die in Frage kommenden Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die Bieter werden dazu (voraussichtlich Ende Januar 2017) zu einem Verhandlungsgespräch im Direktorium-Vergabestelle 1, Birkerstr. 18, 80636 München eingeladen. Die Einladung zum Verhandlungsgespräch unter Angabe des exakten Datums und der genauen Uhrzeit erhalten die Bieter zeitnah nach Abgabe ihres Angebotes. In diesem Verhandlungsgespräch, an dem ein Auswahlgremium teilnimmt, ist das Grobkonzept in einer 20-minütigen Präsentation kurz darzustellen, in weiteren 20 Minuten werden mögliche noch offene Fragen geklärt.
Dabei können unterschiedliche Präsentationsformen gewählt werden (Pinnwand, Flipchart, Beamer, Film, Schautafeln etc.). Die jeweilige Präsentationsform ist mit der Bestätigung der Teilnahme am Verhandlungsgespräch zu benennen, damit entsprechende Vorbereitungen im Haus getroffen werden können.
Mit der Abgabe eines neuen Angebotes verlieren die vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die LHM vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Für die Plätze 2 bis 5 des Verhandlungsverfahrens steht eine Aufwandsentschädigung von je 2 000 EUR zur Verfügung.
Das Vergabeverfahren gliedert sich in einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren. Interessierte Unternehmen können sich im Öffentlichen Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren für die Auftragsvergabe „Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft“ bewerben. Hierzu ist ein formloser Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit den unter III.1) aufgeführten Unterlagen einzureichen (kein Fax, keine E-Mail) und deutlich mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag – Klimaschutzaktionsplan – Abgabetermin: 29.10.2016“ oder mit dem in den Auftragsunterlagen befindlichen Aufkleber zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss Namen und Anschrift des Bewerbers, einen Ansprechpartner, eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten und der Antrag muss unterschrieben sein. Nach der Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes voraussichtlich in der 47./48. KW 2016. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens ist in verschiedene, aufeinander folgende Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote beabsichtigt. In jeder Phase werden die eingegangenen Angebote anhand der vorgegebenen Kriterien gewertet. Sollten aus Sicht der LHM jeweils Änderungen an den Angeboten erforderlich sein, werden die in Frage kommenden Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die Bieter werden dazu (voraussichtlich Ende Januar 2017) zu einem Verhandlungsgespräch im Direktorium-Vergabestelle 1, Birkerstr. 18, 80636 München eingeladen. Die Einladung zum Verhandlungsgespräch unter Angabe des exakten Datums und der genauen Uhrzeit erhalten die Bieter zeitnah nach Abgabe ihres Angebotes. In diesem Verhandlungsgespräch, an dem ein Auswahlgremium teilnimmt, ist das Grobkonzept in einer 20-minütigen Präsentation kurz darzustellen, in weiteren 20 Minuten werden mögliche noch offene Fragen geklärt.
Dabei können unterschiedliche Präsentationsformen gewählt werden (Pinnwand, Flipchart, Beamer, Film, Schautafeln etc.). Die jeweilige Präsentationsform ist mit der Bestätigung der Teilnahme am Verhandlungsgespräch zu benennen, damit entsprechende Vorbereitungen im Haus getroffen werden können.
Mit der Abgabe eines neuen Angebotes verlieren die vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die LHM vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Für die Plätze 2 bis 5 des Verhandlungsverfahrens steht eine Aufwandsentschädigung von je 2 000 EUR zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Klimaschutzaktionsplan, eine auf München zugeschnittene Öffentlichkeits- und Marketingaktivität zur Aktivierung der Stadtgesellschaft, trägt zum Erreichen der Münchner Klimaschutzziele bei. Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist der Aufbau und die Markteinführung einer Dachmarke durch einen externen Dienstleister erforderlich.
Der Klimaschutzaktionsplan, eine auf München zugeschnittene Öffentlichkeits- und Marketingaktivität zur Aktivierung der Stadtgesellschaft, trägt zum Erreichen der Münchner Klimaschutzziele bei. Für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist der Aufbau und die Markteinführung einer Dachmarke durch einen externen Dienstleister erforderlich.
Der Klimaschutzaktionsplan verfolgt 2 Ziele: Die Aktivierung der Stadtgesellschaft und die Integration bereits bestehender Mitmach-Angebote. So wird die Stadtgesellschaft motiviert, sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren und gleichzeitig werden bereits bestehende Aktionen sowie Akteurinnen und Akteure in den Klimaschutzaktionsplan integriert. Um diese beiden Ziele zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Linie in der Öffentlichkeitsarbeit und aufeinander abgestimmter Aktionen. Hierfür ist die Ausgestaltung und Einführung einer Dachmarke (im Sinne einer Wort-Bild-Marke) für den Klimaschutzaktionsplan von zentraler Bedeutung.
Der Klimaschutzaktionsplan verfolgt 2 Ziele: Die Aktivierung der Stadtgesellschaft und die Integration bereits bestehender Mitmach-Angebote. So wird die Stadtgesellschaft motiviert, sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren und gleichzeitig werden bereits bestehende Aktionen sowie Akteurinnen und Akteure in den Klimaschutzaktionsplan integriert. Um diese beiden Ziele zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Linie in der Öffentlichkeitsarbeit und aufeinander abgestimmter Aktionen. Hierfür ist die Ausgestaltung und Einführung einer Dachmarke (im Sinne einer Wort-Bild-Marke) für den Klimaschutzaktionsplan von zentraler Bedeutung.
Die hierfür erforderlichen Dienstleistungen umfassen:
— Die Ausgestaltung einer Dachmarke mit Claim (Wortmarke) und Bildmarke für den Klimaschutzaktionsplan mit einer optisch wiedererkennbaren Gestaltung. (Hierbei ist zu beachten, dass Klimaschutz oftmals mit Verzicht, Weltuntergangsstimmung und Ohnmachtsgefühlen verbunden ist. Die Wort-Bild-Marke soll hingegen ein positives Gefühl vermitteln. Entsprechend soll auf das Wort „Klimaschutz“ in der Wortbildmarke möglichst verzichtet werden.) Bei der Ausgestaltung der Dachmarke werden die Claims des Referats für Arbeit und Wirtschaft aus den bereits laufenden Kampagnen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gewerbe, zum betrieblichen Mobilitätsmanagement und zum Tourismus berücksichtigt, so dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Gestaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München sind bei der Ausgestaltung der Dachmarke einzuhalten. Die Dachmarke sollte neugierig machen, unverwechselbar sein, wandelbar sein (da sie voraussichtlich an verschiedene Oberthemen wie Energie / Konsum / Mobilität anpassbar sein muss und ggf. auch für verschiedene Zielgruppen einsetzbar sein sollte).
— Die Ausgestaltung einer Dachmarke mit Claim (Wortmarke) und Bildmarke für den Klimaschutzaktionsplan mit einer optisch wiedererkennbaren Gestaltung. (Hierbei ist zu beachten, dass Klimaschutz oftmals mit Verzicht, Weltuntergangsstimmung und Ohnmachtsgefühlen verbunden ist. Die Wort-Bild-Marke soll hingegen ein positives Gefühl vermitteln. Entsprechend soll auf das Wort „Klimaschutz“ in der Wortbildmarke möglichst verzichtet werden.) Bei der Ausgestaltung der Dachmarke werden die Claims des Referats für Arbeit und Wirtschaft aus den bereits laufenden Kampagnen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gewerbe, zum betrieblichen Mobilitätsmanagement und zum Tourismus berücksichtigt, so dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Die Gestaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München sind bei der Ausgestaltung der Dachmarke einzuhalten. Die Dachmarke sollte neugierig machen, unverwechselbar sein, wandelbar sein (da sie voraussichtlich an verschiedene Oberthemen wie Energie / Konsum / Mobilität anpassbar sein muss und ggf. auch für verschiedene Zielgruppen einsetzbar sein sollte).
— Eine umfangreiche und intensive Positionierungskampagne / Markteinführung. Damit die Dachmarke ihre Wirkung entfalten kann, muss sie in der breiten Bevölkerung schnellstmöglich bekannt gemacht werden. Die Positionierungskampagne / Markteinführung soll einerseits das Zielpublikum des Klimaschutzaktionsplans und damit die Münchner Stadtgesellschaft (die Bürgerinnen und Bürger sowie – perspektivisch – Münchner Unternehmen) erreichen. Andererseits soll sie den Klimaschutzaktionsplan auch bei potenziellen Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bekannt machen.
— Eine umfangreiche und intensive Positionierungskampagne / Markteinführung. Damit die Dachmarke ihre Wirkung entfalten kann, muss sie in der breiten Bevölkerung schnellstmöglich bekannt gemacht werden. Die Positionierungskampagne / Markteinführung soll einerseits das Zielpublikum des Klimaschutzaktionsplans und damit die Münchner Stadtgesellschaft (die Bürgerinnen und Bürger sowie – perspektivisch – Münchner Unternehmen) erreichen. Andererseits soll sie den Klimaschutzaktionsplan auch bei potenziellen Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bekannt machen.
Denkbare Aktionen sind: Plakat-Aktionen, das Schalten von Anzeigen und Radiospots, Veranstaltungen, Sichtbarmachung im öffentlichen Raum, Postwurfsendungen, partizipative Elemente etc. Insbesondere Elemente mit einer hohen Kreativität / Innovationspotenzial können angesichts der Reizüberflutung in einer Großstadt nach Einschätzung der Auftraggeberin eine besondere Wirkung erzielen (z. B. Gamification-Elemente im öffentlichen Raum).
Denkbare Aktionen sind: Plakat-Aktionen, das Schalten von Anzeigen und Radiospots, Veranstaltungen, Sichtbarmachung im öffentlichen Raum, Postwurfsendungen, partizipative Elemente etc. Insbesondere Elemente mit einer hohen Kreativität / Innovationspotenzial können angesichts der Reizüberflutung in einer Großstadt nach Einschätzung der Auftraggeberin eine besondere Wirkung erzielen (z. B. Gamification-Elemente im öffentlichen Raum).
Es handelt sich hierbei um eine Kreativaufgabe, in der die sich bewerbenden Agenturen mit eigenen Vorschlägen in die Ausschreibung gehen sollen.
— Bewerbung des ersten Themenjahres: Mit der Markteinführung soll zugleich das erste Themenjahr des Klimaschutzaktionsplans beworben werden. Die Markteinführung der Dachmarke und die Vorstellung bzw. der Beginn des ersten Themenjahres erfolgen zeitgleich bzw. maximal mit einem kleinen zeitlichen Versatz. Aller Voraussicht nach wird das erste Themenjahr sich mit dem Thema Energie (Strom / Heizen) beschäftigen.
— Bewerbung des ersten Themenjahres: Mit der Markteinführung soll zugleich das erste Themenjahr des Klimaschutzaktionsplans beworben werden. Die Markteinführung der Dachmarke und die Vorstellung bzw. der Beginn des ersten Themenjahres erfolgen zeitgleich bzw. maximal mit einem kleinen zeitlichen Versatz. Aller Voraussicht nach wird das erste Themenjahr sich mit dem Thema Energie (Strom / Heizen) beschäftigen.
— Die Konzeption und Ausarbeitung von Werbe- und Infomaterial für den Klimaschutzaktionsplan. Die Produkte (z. B. Gestaltung und Produktion von Give-aways, Werbebanner für Aktionsstände, (Fach-)Präsentationen im Corporate Design der Gesamtkampagne etc.) sollen in einem zur Dachmarke harmonierenden Design erstellt werden. Die Gestaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München sind dabei einzuhalten.
— Die Konzeption und Ausarbeitung von Werbe- und Infomaterial für den Klimaschutzaktionsplan. Die Produkte (z. B. Gestaltung und Produktion von Give-aways, Werbebanner für Aktionsstände, (Fach-)Präsentationen im Corporate Design der Gesamtkampagne etc.) sollen in einem zur Dachmarke harmonierenden Design erstellt werden. Die Gestaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München sind dabei einzuhalten.
Insgesamt stehen für die beschriebenen Dienstleistungen 415 000 EUR brutto zur Verfügung.
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen und vorbehaltlich der Zustimmung des Münchner Stadtrats viermal um je ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2022 zur Bewerbung von 4 weiteren Themenjahren verlängert werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Einschlägigkeit der Referenzen 50 %;
— Fachliche Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter 50 %.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Vergabeverfahren gliedert sich in einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren. Interessierte Unternehmen können sich im Öffentlichen Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren für die Auftragsvergabe „Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft“ bewerben. Hierzu ist ein formloser Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit den unter III.1) aufgeführten Unterlagen einzureichen (kein Fax, keine E-Mail) und deutlich mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag – Klimaschutzaktionsplan – Abgabetermin: 29.10.2016“ oder mit dem in den Auftragsunterlagen befindlichen Aufkleber zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss Namen und Anschrift des Bewerbers, einen Ansprechpartner, eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten und der Antrag muss unterschrieben sein. Nach der Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes voraussichtlich in der 47./48. KW 2016. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens ist in verschiedene, aufeinander folgende Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote beabsichtigt. In jeder Phase werden die eingegangenen Angebote anhand der vorgegebenen Kriterien gewertet. Sollten aus Sicht der LHM jeweils Änderungen an den Angeboten erforderlich sein, werden die in Frage kommenden Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die Bieter werden dazu (voraussichtlich Ende Januar 2017) zu einem Verhandlungsgespräch im Direktorium-Vergabestelle 1, Birkerstr. 18, 80636 München eingeladen. Die Einladung zum Verhandlungsgespräch unter Angabe des exakten Datums und der genauen Uhrzeit erhalten die Bieter zeitnah nach Abgabe ihres Angebotes. In diesem Verhandlungsgespräch, an dem ein Auswahlgremium teilnimmt, ist das Grobkonzept in einer 20-minütigen Präsentation kurz darzustellen, in weiteren 20 Minuten werden mögliche noch offene Fragen geklärt.
Das Vergabeverfahren gliedert sich in einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren. Interessierte Unternehmen können sich im Öffentlichen Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren für die Auftragsvergabe „Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft“ bewerben. Hierzu ist ein formloser Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag mit den unter III.1) aufgeführten Unterlagen einzureichen (kein Fax, keine E-Mail) und deutlich mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag – Klimaschutzaktionsplan – Abgabetermin: 29.10.2016“ oder mit dem in den Auftragsunterlagen befindlichen Aufkleber zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss Namen und Anschrift des Bewerbers, einen Ansprechpartner, eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten und der Antrag muss unterschrieben sein. Nach der Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes voraussichtlich in der 47./48. KW 2016. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens ist in verschiedene, aufeinander folgende Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote beabsichtigt. In jeder Phase werden die eingegangenen Angebote anhand der vorgegebenen Kriterien gewertet. Sollten aus Sicht der LHM jeweils Änderungen an den Angeboten erforderlich sein, werden die in Frage kommenden Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die Bieter werden dazu (voraussichtlich Ende Januar 2017) zu einem Verhandlungsgespräch im Direktorium-Vergabestelle 1, Birkerstr. 18, 80636 München eingeladen. Die Einladung zum Verhandlungsgespräch unter Angabe des exakten Datums und der genauen Uhrzeit erhalten die Bieter zeitnah nach Abgabe ihres Angebotes. In diesem Verhandlungsgespräch, an dem ein Auswahlgremium teilnimmt, ist das Grobkonzept in einer 20-minütigen Präsentation kurz darzustellen, in weiteren 20 Minuten werden mögliche noch offene Fragen geklärt.
Dabei können unterschiedliche Präsentationsformen gewählt werden (Pinnwand, Flipchart, Beamer, Film, Schautafeln etc.). Die jeweilige Präsentationsform ist mit der Bestätigung der Teilnahme am Verhandlungsgespräch zu benennen, damit entsprechende Vorbereitungen im Haus getroffen werden können.
Dabei können unterschiedliche Präsentationsformen gewählt werden (Pinnwand, Flipchart, Beamer, Film, Schautafeln etc.). Die jeweilige Präsentationsform ist mit der Bestätigung der Teilnahme am Verhandlungsgespräch zu benennen, damit entsprechende Vorbereitungen im Haus getroffen werden können.
Mit der Abgabe eines neuen Angebotes verlieren die vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die LHM vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Eigenerklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Für die Plätze 2 bis 5 des Verhandlungsverfahrens steht eine Aufwandsentschädigung von je 2 000 EUR zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 191-343491 (2016-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstraße 18
Kontakt
Telefon: +49 89-233-30435📞
Fax: +49 89-233-30409 📠
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen
Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch
um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen
Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch
um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Vier Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts hinsichtlich Kreativität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts hinsichtlich Umsetzbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts hinsichtlich Zielgerichtetheit
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-10 📅
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4
der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen
Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch
um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80538
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung
der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der
Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/
Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/
Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).