„Open-House-Blutzuckerteststreifen-Rabattverträge 2016-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Open-House-Blutzuckerteststreifen-Rabattverträge 2016-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V mit...”
Titel
„Open-House-Blutzuckerteststreifen-Rabattverträge 2016-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über...”
Kurze Beschreibung
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 225-409806
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2018-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-12-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-12-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-12-31 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Das Verfahren wird mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Alle geschlossenen Verträge wurden gekündigt. Die beteiligten Krankenkassen werden ein direktes...”
Das Verfahren wird mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Alle geschlossenen Verträge wurden gekündigt. Die beteiligten Krankenkassen werden ein direktes Anschlussverfahren starten. Dieses Verfahren wird zeitnah im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) bekannt gemacht.
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Quelle: OJS 2018/S 011-020660 (2018-01-15)