„Open-House-Blutzuckerteststreifen-Rabattverträge 2016-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: openhouse-rabattvertraege@tk.de📧
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-22 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 225-409806
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Blutzuckerteststreifen 2016-01“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Blutzuckerteststreifen in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Blutzuckerteststreifen 2016-01“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Blutzuckerteststreifen in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.…
… Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
… Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zu Qualitätsanforderungen und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Rabattverträge können nur mit Unternehmern geschlossen werden:
— deren Blutzuckerteststreifen über eine CE-Kennzeichnung nach Maßgabe des § 6 Absatz 2 Satz 1 MPG verfügen,
— wenn die Blutzuckermesssysteme der Blutzuckerteststreifen die Anforderungen der Norm EN ISO 15197:2015 erfüllen,
— das Unternehmen die Blutzuckerteststreifen entsprechend der Maßgaben des MPG in Verkehr bringen darf und
— wenn zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen (an die TK) keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der Blutzuckerteststreifen führen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Hamburg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 – 90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistr. 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27 – 31
Postleitzahl: 20097
Kontakt
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hek.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.dak.de🌏
Dokumente URL: http://www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Blutzuckerteststreifen 2016-01“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Blutzuckerteststreifen 2016-01“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Blutzuckerteststreifen in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Blutzuckerteststreifen in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 225-409806 (2016-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 225-409806
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Näheres zu den Beitrittsbedingungen ergibt sich aus Ziffer II.2.4) der Auftragsbekanntmachung (2016/S 225-409806).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der Interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungenverbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der Interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungenverbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Zusätzliche Informationen:
Näheres zu den Beitrittsbedingungen ergibt sich aus Ziffer II.2.4) der Auftragsbekanntmachung (2016/S 225-409806).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-15 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.1.2017.
Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannten Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2016/S 225-409806 vom 22.11.2016 verwiesen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2016/S 225-409806 vom 22.11.2016 verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 251-462753 (2016-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Berichtigung (2018-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2017 (bzw. mit der DAK mit dem 16.3.2017 und mit der hkk mit dem 1.4.2017). Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Berichtigung
Das Verfahren wird mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Alle geschlossenen Verträge wurden gekündigt. Die beteiligten Krankenkassen werden ein direktes Anschlussverfahren starten. Dieses Verfahren wird zeitnah im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) bekannt gemacht.
Das Verfahren wird mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Alle geschlossenen Verträge wurden gekündigt. Die beteiligten Krankenkassen werden ein direktes Anschlussverfahren starten. Dieses Verfahren wird zeitnah im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) bekannt gemacht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen.