„Open-House-Rabattverträge 2016-08“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit

Techniker Krankenkasse

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-22 Auftragsbekanntmachung
2016-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: openhouse-rabattvertraege@tk.de 📧
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-258307
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Rabattverträge 2016-08“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben. Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt. Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht
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unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich
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dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer
möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
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Der Wirkstoff Phenprocoumo wird in Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenprocoum gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen. Die TK unterstützt die Umsetzung der Rabattverträge zu dem Wirkstoff Phenprocoum durch zusätzliche Informationsmaßnahmen gegenüber den Leistungserbringern und die Förderung von generischen Rabattarzneimitteln durch Verträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen „zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung und zur Förderung der Wirtschaftlichkeit“.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
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oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏
Dokumente URL: http://www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Rabattverträge 2016-08“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
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Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 143-258307 (2016-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 143-258307
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-296977
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 143-258307
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.9.2016. Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist. Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2016/S 143-258307 vom 27.7.2016 verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel 8 bis 10 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-12 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.9.2016.
Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2016/S 143-258307 vom 27.7.2016 verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 165-296977 (2016-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.9.2016. Der Vertrag endet spätestens am 31.8.2018, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 194-348910
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.10.2016. Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist. Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags/ der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2016/S 143-258307 vom 27.7.2016 verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Phenprocoumon zu schließen.
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs.8 SGB V. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-14 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.10.2016.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags/ der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Quelle: OJS 2016/S 194-348910 (2016-10-05)