Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden flächendeckenden NGA-Netzes (FTTC) inklusive der Bereitstellung eines Dienste-Angebotes für den Endkunden

Landkreis Osnabrück

Auftraggeber ist der Landkreis Osnabrück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang: Flächendeckende Breitbandversorgung in dem Gebiet des Landkreises Osnabrück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49028
Postort: Osnabrück
Kontakt
E-Mail: dirk.holtgrewe@lkos.de 📧
Telefon: +49 5415012031 📞
Fax: +49 54150162031 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 048-080195
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). In dem Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle diejenigen Unternehmen aus, die fristgemäß einen Teilnahmeantrag gestellt haben und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in persönlicher und sachlicher Hinsicht (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) geeignet sind. In diesem Zusammenhang sind die gemäß Ziffer III.2) geforderten Unterlagen zwingend mit dem Teilnahmeantrag schriftlich beizubringen. Ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift Teilnahmeantrag Landkreis Osnabrück“ bei der im Anhang A unter Ziffer III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen. Der Landkreis Osnabrück behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zum Teilnahmeverfahren die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist der Landkreis Osnabrück.
Der Landkreis plant die flächendeckende Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in seinen unterversorgten Gebieten (weiße Flecken).
Das geplante Ausbaugebiet umfasst dabei folgende im Landkreis Osnabrück gelegenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden:
Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Neuenkirchen, Stadt Bramsche, Gemeinde Wallenhorst, Gemeinde Belm, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Bohmte, Gemeinde Bad Essen, Gemeinde Bissendorf, Stadt Melle, Gemeinde Hilter a. Teutoburger Wald, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hagen a. Teutoburger Wald, Gemeinde Bad Laer, Stadt Bad Iburg, Stadt Georgsmarienhütte, Stadt Dissen a. Teutoburger Wald, Gemeinde Bad Rothenfelde und Gemeinde Glandorf.
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Die vorbenannten Städte, Gemeinden und Samtgemeinden weisen folgende Rahmenbedingungen auf:
Städte/Gemeinden/Samtgemeinden: 21,
derzeit nach NGA unterversorgte Adressen (Haushalte): 23 561,
Einwohnerzahl: 351 316,
Fläche in km
Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet.
Neubaugebiet: nein.
Einstufung des Gebietes auf die Grundversorgung: grau.
Einstufung des Gebietes auf die NGA-Versorgung: weiß.
Stichtag der Erfassung: 4.1.2016.
Die vorbenannten Angaben zu den Rahmenbedingungen sind mit Ausnahme der beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich Änderungen im Laufe des weiteren Verfahrens vor.
Es ist vorgesehen, ein weiträumiges FTTC-Netz mittels Neubau und Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen zu errichten. In den unterversorgten Gewerbegebieten ist eine komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point) geplant. Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an den Richtlinien und Vorgaben der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 orientieren.
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Dieses passive Leerrohr- und Glasfasernetz, soll an einen Betreiber verpachtet werden.
Mit dieser Ausschreibung wird der entsprechende Pächter für das zu errichtende passive Leerrohr- und Glasfaser-netz gesucht.
Die Planung und der Bau des passiven Lerrohr- und Glasfasernetzes obliegen dem Landkreis Osnabrück und wer-den auch von diesem mit einer gesonderten Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit dem späteren Pächter abgestimmt.
Der Pächter verpflichtet sich zur Nutzung des Netzes. Dazu gehört die Einbringung der aktiven Technik in die passive Infrastruktur. Auch der Betrieb des Netzes erfolgt durch den Pächter oder einen von ihm zu benennende Dritten. Der Pächter verpflichtet sich zur Zahlung einer Pacht für die Nutzung der passiven Netzinfrastruktur an den Auftraggeber. Zu den Aufgaben des Pächters gehört ferner die Bereitstellung eines Diensteangebotes (Internet, Telefon und TV) für die Endkunden. Dabei soll sich der Pächter (Netzbetreiber) verpflichten, alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit einem Breitband-Internetanschluss von mindestens 50 Mbit/s im Download zu versorgen, wobei die Endkundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen.
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Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
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Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.
Insbesondere kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
— EFRE, Darlehen (Bewilligungsstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen);
— Digitale Dividende II;
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur);
— Kommunalinvestitionsförderungspaket (Bewilligungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport).
Weitere Details werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH abzuwickeln, sofern dies rechtlich zulässig ist und die Fördermittelgeber zustimmen. In diesem Fall würde die TELKOS GmbH Eigentümerin der Infrastruktur und damit Verpächterin des passiven Netzes. Die TELKOS GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Beteiligungs-Holding des Landkreises Osnabrück.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG VOL/A Abs. 4 und Abs. 6 nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß§ 7 EG Absatz 2 VOL / A:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für das Jahr 2015 (falls noch nicht vorliegend hilfsweise für das Geschäftsjahr 2014), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden.
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Osnabrück
Herrn Dirk Holtgrewe
Name: Wirtschaftsrat Recht
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht
Frau Nele Schön
Telefon: +49 4037669210 📞
E-Mail: n.schoen@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669222 📠
URL für weitere Informationen: www.wr-recht.de 🌏
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Teilnahme: www.wr-recht.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: www.wr-recht.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). In dem Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle diejenigen Unternehmen aus, die fristgemäß einen Teilnahmeantrag gestellt haben und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in persönlicher und sachlicher Hinsicht (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) geeignet sind. In diesem Zusammenhang sind die gemäß Ziffer III.2) geforderten Unterlagen zwingend mit dem Teilnahmeantrag schriftlich beizubringen. Ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift Teilnahmeantrag Landkreis Osnabrück“ bei der im Anhang A unter Ziffer III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen.
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Der Landkreis Osnabrück behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen zum Teilnahmeverfahren die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1336/35/34 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 107 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 048-080195 (2016-03-04)
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