Durch diese Vergabe soll ein Werkzeug ausgewählt werden, welches das regelmäßige, automatisierte Patchen von Linux-basierten Betriebssystemen und auch zukünftig ein Patchen von allen aktuellen, nachfolgenden und zukünftigen Repositorien ermöglicht. Des Weiteren müssen für die Derivate SLES und RedHat ebenfalls Long Term Support Packages zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung aller Linux-basierten Serverbetriebssysteme wünschenswert. Im Rahmen des Leistungsscheins sind die Lizenzen/Software der zentralen Serverkomponenten und für Clientinstallationen inklusive Support durch den Bieter im Fehlerfall enthalten bzw. durch den eigentlichen Hersteller des Derivats zu leisten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Werkzeuges muss eine für den Schutzbedarf „hoch“-konforme Implementierung möglich sein. Es wird eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstprogramme für Softwarepakete
Kurze Beschreibung:
Durch diese Vergabe soll ein Werkzeug ausgewählt werden, welches das regelmäßige, automatisierte Patchen von Linux-basierten Betriebssystemen und auch zukünftig ein Patchen von allen aktuellen, nachfolgenden und zukünftigen Repositorien ermöglicht. Des Weiteren müssen für die Derivate SLES und RedHat ebenfalls Long Term Support Packages zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung aller Linux-basierten Serverbetriebssysteme wünschenswert. Im Rahmen des Leistungsscheins sind die Lizenzen/Software der zentralen Serverkomponenten und für Clientinstallationen inklusive Support durch den Bieter im Fehlerfall enthalten bzw. durch den eigentlichen Hersteller des Derivats zu leisten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Werkzeuges muss eine für den Schutzbedarf „hoch“-konforme Implementierung möglich sein.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre geschlossen.
Durch diese Vergabe soll ein Werkzeug ausgewählt werden, welches das regelmäßige, automatisierte Patchen von Linux-basierten Betriebssystemen und auch zukünftig ein Patchen von allen aktuellen, nachfolgenden und zukünftigen Repositorien ermöglicht. Des Weiteren müssen für die Derivate SLES und RedHat ebenfalls Long Term Support Packages zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung aller Linux-basierten Serverbetriebssysteme wünschenswert. Im Rahmen des Leistungsscheins sind die Lizenzen/Software der zentralen Serverkomponenten und für Clientinstallationen inklusive Support durch den Bieter im Fehlerfall enthalten bzw. durch den eigentlichen Hersteller des Derivats zu leisten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Werkzeuges muss eine für den Schutzbedarf „hoch“-konforme Implementierung möglich sein.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre geschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstprogramme für Softwarepakete📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 177-317338
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch diese Vergabe soll ein Werkzeug ausgewählt werden, welches das regelmäßige, automatisierte Patchen von Linux-basierten Betriebssystemen und auch zukünftig ein Patchen von allen aktuellen, nachfolgenden und zukünftigen Repositorien ermöglicht. Des Weiteren müssen für die Derivate SLES und RedHat ebenfalls Long Term Support Packages zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung aller Linux-basierten Serverbetriebssysteme wünschenswert. Im Rahmen des Leistungsscheins sind die Lizenzen/Software der zentralen Serverkomponenten und für Clientinstallationen inklusive Support durch den Bieter im Fehlerfall enthalten bzw. durch den eigentlichen Hersteller des Derivats zu leisten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Werkzeuges muss eine für den Schutzbedarf „hoch“-konforme Implementierung möglich sein.
Durch diese Vergabe soll ein Werkzeug ausgewählt werden, welches das regelmäßige, automatisierte Patchen von Linux-basierten Betriebssystemen und auch zukünftig ein Patchen von allen aktuellen, nachfolgenden und zukünftigen Repositorien ermöglicht. Des Weiteren müssen für die Derivate SLES und RedHat ebenfalls Long Term Support Packages zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung aller Linux-basierten Serverbetriebssysteme wünschenswert. Im Rahmen des Leistungsscheins sind die Lizenzen/Software der zentralen Serverkomponenten und für Clientinstallationen inklusive Support durch den Bieter im Fehlerfall enthalten bzw. durch den eigentlichen Hersteller des Derivats zu leisten. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Werkzeuges muss eine für den Schutzbedarf „hoch“-konforme Implementierung möglich sein.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre geschlossen.
Lizenz für Zentralinstanz – 7 Lizenzen,
Lizenz für angebundene Clients – 1 500 Lizenzen,
Service and Support für 4 Jahre je Zentralinstanz – 7 Lizenzen,
Service and Support für 4 Jahre je Client – 1 500 Lizenzen,
Beratungs-/Unterstützungsleistung in der Einführung – 180 Std.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre geschlossen. Der Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung, die Ende November/Anfang Dezember 2016 vorgesehen ist.
Die genannten Mengenangaben sind Schätzwerte auf Grundlage von Erfahrungswerten des Auftraggebers und stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die vereinbarten Einheitspreise sind für die Laufzeit verbindlich. Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen auf Abruf des Auftraggebers nach Bedarf. Die Bedarfsmengen können sowohl nach unten als auch nach oben variieren.
Die genannten Mengenangaben sind Schätzwerte auf Grundlage von Erfahrungswerten des Auftraggebers und stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die vereinbarten Einheitspreise sind für die Laufzeit verbindlich. Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen auf Abruf des Auftraggebers nach Bedarf. Die Bedarfsmengen können sowohl nach unten als auch nach oben variieren.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Norderstedt, Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage 1 Unternehmensbeschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 2 Referenzen.
Anlage 3 Qualifikation des einzusetzenden Personals.
Mindeststandards:
Referenzen:
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat (abgeschlossen im Sinne von, die Lieferung der Software ist erfolgt sowie mindestens 1 Jahr Pflegelaufzeit). Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Anzahl der Lizenzen etc.) im Wesentlichen entspricht, insbesondere in Bezug auf die Pflichtkriterien gemäß der Anlage Referenzen.
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat (abgeschlossen im Sinne von, die Lieferung der Software ist erfolgt sowie mindestens 1 Jahr Pflegelaufzeit). Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Anzahl der Lizenzen etc.) im Wesentlichen entspricht, insbesondere in Bezug auf die Pflichtkriterien gemäß der Anlage Referenzen.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Der Bieter muss in seinem Unternehmen mindestens einen zertifizierten Mitarbeiter für eines der Derivate SLES, RedHat oder eine vergleichbare Zertifizierung vorweisen können.
Details gemäß der Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Vergabeunterlagen – Teil A.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Vergabeunterlagen – Teil A.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2016/S 177-317338 (2016-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Vergabeunterlagen – Teil A.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Vergabeunterlagen – Teil A.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lizenz für Zentralinstanz – 7 Lizenzen;
Lizenz für angebundene Clients – 1 500 Lizenzen;
Service and Support für 4 Jahre je Zentralinstanz – 7 Lizenzen;
Service and Support für 4 Jahre je Client – 1 500 Lizenzen;