Planung, Bau und Betrieb eines zu errichtenden flächendeckenden NGA-Netzes inkl. Dienstebereitstellung
Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten zu realisieren.
Der Auftragnehmer soll zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz errichten und sodann an den Auftraggeber übereignen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst Teilgebiete der folgenden im Landkreis Celle gelegenen Städte, Samtgemeinden inkl. Mitgliedsgemeinden, Gemeinden und Gemeindefreie Bezirke: Stadt Bergen, Stadt Celle, Samtgemeinde Lachendorf inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Flotwedel inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Wathlingen inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Südheide, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Eschede,
Gemeinde Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide. Unterversorgte Haushalte in dem Ausbaugebiet gemäß Vorgabe der NGA-Rahmenregelung: ca. 13 094 (Stand 2015).
Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 orientieren.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Gegebenenfalls kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
— Richtlinie Breitbandausbau Niedersachsen; „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende vom 16.3.2016
(Bewilligungsstelle: Niedersächsische Investitions- und Förderbank).
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015 (Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur);
— Kommunalinvestitionsförderungspaket (Bewilligungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und
Sport).
— „Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen (KBN)“ (Bewilligungsstelle Niedersächsische Investitions- und Förderbank – NBank)
Weitere Details werden den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-06-01
|
Auftragsbekanntmachung
|
2016-06-15
|
Ergänzende Angaben
|
2016-12-21
|
Ergänzende Angaben
|