Planung, Bau und Betrieb eines zu errichtenden flächendeckenden NGA-Netzes inkl. Dienstebereitstellung

Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“

Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten zu realisieren.
Der Auftragnehmer soll zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz errichten und sodann an den Auftraggeber übereignen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst Teilgebiete der folgenden im Landkreis Celle gelegenen Städte, Samtgemeinden inkl. Mitgliedsgemeinden, Gemeinden und Gemeindefreie Bezirke: Stadt Bergen, Stadt Celle, Samtgemeinde Lachendorf inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Flotwedel inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Wathlingen inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Südheide, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Eschede,
Gemeinde Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide. Unterversorgte Haushalte in dem Ausbaugebiet gemäß Vorgabe der NGA-Rahmenregelung: ca. 13 094 (Stand 2015).
Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 orientieren.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Gegebenenfalls kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
— Richtlinie Breitbandausbau Niedersachsen; „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende vom 16.3.2016
(Bewilligungsstelle: Niedersächsische Investitions- und Förderbank).
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015 (Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur);
— Kommunalinvestitionsförderungspaket (Bewilligungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und
Sport).
— „Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen (KBN)“ (Bewilligungsstelle Niedersächsische Investitions- und Förderbank – NBank)
Weitere Details werden den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-01 Auftragsbekanntmachung
2016-06-15 Ergänzende Angaben
2016-12-21 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang: Flächendeckende Breitbandversorgung im Ausbaugebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“
Postanschrift: Trift 29
Postleitzahl: 29221
Postort: Celle
Kontakt
Internetadresse: http://www.Landkreis-Celle.de 🌏
E-Mail: michael.foerster@lkcelle.de 📧
Telefon: +49 51419166066 📞
Fax: +49 5141916360666 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 107-191567
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen wettbewerblichen Dialog mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Teilnahmewettbewerb). Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bieter die gemäß Ziffer III.2) geforderten Unterlagen schriftlich einzureichen. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ bei der im Anhang A unter Ziffer III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen im Teilnahmewettbewerb die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten zu realisieren.
Der Auftragnehmer soll zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz errichten und sodann an den Auftraggeber übereignen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst Teilgebiete der folgenden im Landkreis Celle gelegenen Städte, Samtgemeinden inkl. Mitgliedsgemeinden, Gemeinden und Gemeindefreie Bezirke: Stadt Bergen, Stadt Celle, Samtgemeinde Lachendorf inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Flotwedel inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Wathlingen inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Südheide, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Eschede,
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Gemeinde Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide. Unterversorgte Haushalte in dem Ausbaugebiet gemäß Vorgabe der NGA-Rahmenregelung: ca. 13 094 (Stand 2015).
Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 orientieren.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
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Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Gegebenenfalls kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
— Richtlinie Breitbandausbau Niedersachsen; „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende vom 16.3.2016
(Bewilligungsstelle: Niedersächsische Investitions- und Förderbank).
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015 (Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur);
— Kommunalinvestitionsförderungspaket (Bewilligungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und
Sport).
— „Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen (KBN)“ (Bewilligungsstelle Niedersächsische Investitions- und Förderbank – NBank)
Weitere Details werden den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Referenznummer: 016-351-099
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Celle.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung ist.
Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß § 50 der Vergabeverordnung – VgV.
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und
wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 45 VgV:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von
Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und
gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3
Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten
von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten
bzgl. des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des
Dienste-Angebotes für Endkunden.
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung
und der Maßnahmen des Unternehmens zur
Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme oder gleichwertige Besicherung.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Michael Förster
Name: Wirtschaftsrat Recht
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Herrn Gerrit Woitag, LL.M.
Telefon: +49 4037669210 📞
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669222 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wr-recht.de 🌏
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.wr-recht.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 016-351-099
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen wettbewerblichen Dialog mit vorheriger öffentlicher Aufforderung
zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Teilnahmewettbewerb). Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bieter die
gemäß Ziffer III.2) geforderten Unterlagen schriftlich einzureichen. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
erhalten die ausgewählten Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich gekennzeichnet mit
der Aufschrift "Teilnahmeantrag Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ bei der im Anhang A unter Ziffer III) – „Angebote
oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen im Teilnahmewettbewerb die
entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 107-191567 (2016-06-01)
Ergänzende Angaben (2016-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-206746
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 107-191567
ABl. S-Ausgabe: 116
Quelle: OJS 2016/S 116-206746 (2016-06-15)
Ergänzende Angaben (2016-12-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 248-456058
ABl. S-Ausgabe: 248
Quelle: OJS 2016/S 248-456058 (2016-12-21)
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