Planung und Betrieb eines zu errichtenden flächendeckenden passiven NGA-Netzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten im Gebiet der Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Put-garten und deren Ortsteile. Des Weiteren für die nachfolgenden Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, im Ausbaugebiet der Gemeinden Rappin, Trent, Kluis, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten, Altenkirchen, Dranske, Glowe, Lohme und Ortsteile (OT) der Stadt Bergen auf Rügen eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten. Der Auftragnehmer soll hierzu zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Entsprechend den Grundlagen für die Förderanträge sollen die Baukosten für das passive Netz einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 9.570.945,00 nicht übersteigen. Das geplante Ausbaugebiet umfasst die folgenden Städte, Gemeinden und Ortsteile: Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de🌏
E-Mail: m.gutt@zwar.de📧
Telefon: +49 38388004179📞
Fax: +49 38388004969 📠
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, im Ausbaugebiet der Gemeinden Rappin, Trent, Kluis, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten, Altenkirchen, Dranske, Glowe, Lohme und Ortsteile (OT) der Stadt Bergen auf Rügen eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, im Ausbaugebiet der Gemeinden Rappin, Trent, Kluis, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten, Altenkirchen, Dranske, Glowe, Lohme und Ortsteile (OT) der Stadt Bergen auf Rügen eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
Der Auftragnehmer soll hierzu zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden.
Der Auftragnehmer soll hierzu zunächst ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Anschließend soll das Breitbandnetz an den Auftragnehmer verpachtet und von diesem betrieben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Entsprechend den Grundlagen für die Förderanträge sollen die Baukosten für das passive Netz einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 9.570.945,00 nicht übersteigen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen. Entsprechend den Grundlagen für die Förderanträge sollen die Baukosten für das passive Netz einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 9.570.945,00 nicht übersteigen.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst die folgenden Städte, Gemeinden und Ortsteile: Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Das geplante Ausbaugebiet umfasst die folgenden Städte, Gemeinden und Ortsteile: Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL)Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL) Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Gemeinden Rappin, Trent, Schaprode, Neuenkirchen, Putgarten und deren Ortsteile, Ortslagen (OL) und Ortsteile (OT) Lipsitz und Ramitz der Stadt Bergen auf Rügen, Ortslage (OL) Kluis, OT Gagern und OT Silenz der Gemeinde Kluis, OT Bobbin, Spycker und Ruschvitz der Gemeinde Glowe, OL Lohme sowie OT Blandow, Nardevitz und Bisdamitz der Gemeinde Lohme, OT Drewoldke, Gudderitz, Lanckensburg, Mattchow, Schwarbe und Presenske der Gemeinde Altenkirchen, OT Banz, Gramtitz, Kreptitz, Kuhle, Lancken, Nonnevitz und Starrvitz der Gemeinde Dranske.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresab-schlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2014, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzbetrieb und/oder Netzausbau); sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzbetrieb und/oder Netzausbau); sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung für Netzplanung und Netzbetrieb
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz (50)
2. Höhe der angebotenen Mindestdaten-Übertragungsraten (10)
3. Umfang sowie bestes Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Endkundenprodukte (10)
4. Vermarktungskonzept und Organisation des Endkundenservice (10)
5. Technisches Konzept des Netzbetriebes sowie Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit der angebotenen Lösung (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Frau Mandy Gutt
Name: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Frau Rechtsanwältin Meike Austen
Telefon: +49 4037669-210📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de📧
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de🌏
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
URL der Teilnahme: www.wr-recht.de🌏
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 146-265000 (2016-07-27)