Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Main-Tauber-Kreises unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

Landratsamt Main-Tauber-Kreis

A. Einleitung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten unterversorgten Teilgebieten des Main-Tauber-Kreises mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht beziehungsweise übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfe zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren.
Der Auftrag wird erforderlichenfalls unter Gewährung einer Förderung vergeben werden. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen.
Bei der Auswahl des Projektgebietes sind die Ergebnisse der im Zeitraum vom 17.4.2015 bis 29.5.2015 durchgeführten Markterkundung sowie des im Zeitraum vom 14.12.2015 bis 22.1.2016 durchgeführten Interessenbekundungs-/Markterkundungsverfahrens unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden.
B. Rechtliche Grundlagen:
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der NGA-RR (Next Generation Access Rahmenregelung; Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission [SA.38348 (2014/N)] sowie der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30).
Mit Wirkung zum 22.10.2015 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband) in Kraft getreten. Der Landkreis wird Fördermittel für den Fördergegenstand 3.1 der FörderRiL Breitband – Wirtschaftlichkeitslückenförderung – beantragen. Zur Gewährleistung der Erfolgsaussichten dieses Förderantrags für das vorliegende Verfahren erklärt der Landkreis die Förder-RiL Breitband sowie die „Anlagen“ (siehe http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html) und die Erläuterungen des BMVI hierzu, soweit diese für eine Förderung zwingende Voraussetzungen enthalten, als für dieses Verfahren für verbindlich. Ebenso ist geplant Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen, wenn hierfür eine Verwaltungsvorschrift verabschiedet wird. Die Förderung soll durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen.
Entsprechend Fußnote 6 der Genehmigung der NGA-RR dürfen die Bieter in ihren Angeboten den Einsatz der sog. Vectoring-Technik auch vor einem VULA-Beschluss der Kommission vorsehen, sofern die Umsetzung der technologischen Lösungen, die keine physische Entbündelung unterstützen (z. B. Vectoring), erst eineschaltet wird, nachdem die Kommission VULA als der physischen Entbündelung funktional gleichwertig genehmigt hat.
C. Projektgebiet
Der Main-Tauber-Kreis ist der nördlichste Landkreis in Baden-Württemberg. Er liegt im Kooperationsraum Metropolregion Stuttgart und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Main-Tauber-Kreis hat mit seinen 18 Städten und Gemeinden eine Fläche von 130.441 ha, 132.726 Einwohner (Stand 31.12.2013) und liegt flächenmäßig an 8. Stelle unter den Landkreisen in Baden-Württemberg (Stand 2012). Der Einwohnerzahl nach nimmt er den 31. Rang unter 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ein (Stand: 30.6.2014).
Sämtliche und nachfolgend aufgezählte Städte und Gemeinden mit ihren Stadt- und Ortsteilen sollen in einen umfassenden NGA-Ausbau einbezogen werden:
— Gemeinde Ahorn mit den Ortsteilen Berolzheim, Buch, Eubigheim, Hohenstadt, Schillingstadt;
— Gemeinde Assamstadt mit dem Ortsteil Assamstadt;
— Große Kreisstadt Bad Mergentheim mit den Stadtteilen Althausen, Apfelbach, Bad Mergentheim, Dainbach, Edelfingen, Hachtel, Herbsthausen, Löffelstelzen, Neunkirchen, Markelsheim, Rengershausen, Rot, Stuppach, Wachbach;
— Stadt Boxberg mit den Stadtteilen Angeltürn, Bobstadt, Boxberg, Epplingen, Kupprichhausen, Lengenrieden, Oberschüpf, Schwabhausen, Schweigern, Uiffingen, Unterschüpf, Windischbuch, Wölchingen;
— Stadt Creglingen mit den Stadtteilen Archshofen, Blumweiler, Craintal, Creglingen, Finsterlohr, Frauental, Freudenbach, Münster, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Schmerbach, Waldmannshofen;
— Stadt Freudenberg mit den Stadtteilen Boxtal, Ebenheid, Freudenberg, Rauenberg, Wessental;
— Gemeinde Großrinderfeld mit den Ortsteilen Gerchsheim, Großrinderfeld, Ilmspan, Schönfeld;
— Stadt Grünsfeld mit den Stadtteilen Grünsfeld, Grünsfeld-Hausen, Krensheim, Kützbrunn, Paimar, Zimmern;
— Gemeinde Igersheim mit den Ortsteilen Bernsfelden, Harthausen, Igersheim, Neuses, Simmringen;
— Gemeinde Königheim mit den Ortsteilen Brehmen, Gissigheim, Königheim, Pülfringen;
— Stadt Külsheim mit den Stadtteilen Eiersheim, Hundheim, Külsheim, Steinbach, Steinfurt, Uissigheim;
— Stadt Lauda-Königshofen mit den Stadtteilen Beckstein, Deubach, Gerlachsheim, Heckfeld, Königshofen, Lauda, Marbach, Messelhausen, Oberbalbach, Oberlauda, Sachsenflur, Unterbalbach;
— Stadt Niederstetten mit den Stadtteilen Adolzhausen, Herrenzimmern, Niederstetten, Oberstetten, Pfitzingen, Rinderfeld, Rüsselhausen, Vorbachzimmern, Wermutshausen, Wildentierbach;
— Stadt Tauberbischofsheim mit den Stadtteilen Dienstadt, Distelhausen, Dittigheim, Dittwar, Hochhausen, Impfingen, Tauberbischofsheim;
— Stadt Weikersheim mit den Stadtteilen Elpersheim, Haagen, Honsbronn, Laudenbach, Nassau, Neubronn, Queckbronn, Schäftersheim, Weikersheim;
— Gemeinde Werbach mit den Ortsteilen Brunntal, Gamburg, Niklashausen, Wenkheim, Werbach, Werbachhausen;
— Große Kreisstadt Wertheim mit den Stadtteilen Bettingen, Dertingen, Dietenhahn, Dörlesberg, Grünenwört, Höhefeld, Kembach, Lindelbach, Mondfeld, Nassig, Reichholzheim, Sachsenhausen, Sonderriet, Urphar, Waldenhausen, Wertheim;
— Gemeinde Wittighausen mit den Ortsteilen Oberwittighausen, Poppenhausen, Unterwittighausen, Vilchband.
Der Landkreis hat im Vorfeld zu dieser Ankündigung ein Markterkundungsverfahren und ein Interessenbekundungsverfahren, letzteres kombiniert mit einer nochmaligen begleitenden Markterkundung, durchgeführt und dafür für weite Teile des Landkreises ein Marktversagen festgestellt. Es hat sich nur ein Marktteilnehmer bereit erklärt, in Teilen des Landkreises einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchzuführen. Von einem eigenwirtschaftlichen Ausbau wird auch für die Nahbereiche um die Hauptverteiler der Telekom ausgegangen, da dafür eine Ankündigung für einen Eigenausbau bei der Bundesnetzagentur vorliegt (BK3-15-004).
In weiteren Teilen des Landkreises konnte trotz intensiver Marktbefragung für vorhandene Breitbandnetze die NGA-Tauglichkeit und die Fähigkeit, alle in diesen Gebieten gelegenen Haushalte und Gewerbe dauerhaft mit hochwertigen NGA-Breitbanddiensten größer gleich 30 Mbit/s im Downstream bei einer gleichbleibend hohen Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit zu versorgen, nicht ermittelt werden.
Diese aus den Markterkundungen ermittelten unterversorgten und durch keinen Eigenausbau abgedeckten Gebiete sind die weißen Flecken, die für diesen gegenständlichen Breitbandausbau maßgebend sind. Bezogen auf die Städte und Gemeinden des Landkreises ergibt sich ortsteilbezogen folgende Versorgungssituation in Bezug auf die Einstufung als weißer NGA-Fleck.
Die nachfolgende Aufstellung gliedert sich in die Kommunen des Landkreises und beinhaltet für den jeweiligen Stadt-/Ortsteil die Einwohner (Stand 2013) und eine grobe Einstufung in Bezug auf den „weißer NGA-Fleck“:
1. Gemeinde Ahorn
1.1 Berolzheim 562 unversorgt
1.2 Buch 374 unversorgt
1.3 Eubigheim 726 in kleinen Teilen unversorgt
1.4 Hohenstadt 158 unversorgt
1.5 Schillingstadt 417 unversorgt
2. Gemeinde Assamstadt
2.1 Assamstadt 2.147 in kleinen Teilen unversorgt
3. Große Kreisstadt Bad Mergentheim
3.1 Althausen 564 in Teilen unversorgt
3.2 Apfelbach 305 versorgt
3.3 Bad Mergentheim 13.133 in kleinen Teilen unversorgt
3.4 Dainbach 363 unversorgt
3.5 Edelfingen 1.430 In kleinen Teilen unversorgt
3.6 Hachtel 295 unversorgt
3.7 Herbsthausen 188 unversorgt
3.8 Löffelstelzen 965 versorgt
3.9 Neunkirchen 825 versorgt
3.10 Markelsheim 1.899 in kleinen Teilen unversorgt
3.11 Rengershausen 479 unversorgt
3.12 Rot 255 unversorgt
3.13 Stuppach 643 in kleinen Teilen unversorgt
3.14 Wachbach 1.227 in kleinen Teilen unversorgt
4. Stadt Boxberg
4.1 Angeltürn 138 unversorgt
4.2 Bobstadt 406 versorgt
4.3 Boxberg 1.369 in Teilen unversorgt
4.4 Epplingen 127 unversorgt
4.5 Kupprichhausen 285 unversorgt
4.6 Lengenrieden 109 unversorgt
4.7 Oberschüpf 350 unversorgt
4.8 Schwabhausen 568 unversorgt
4.9 Schweigern 942 unversorgt
4.10 Uiffingen 390 unversorgt
4.11 Unterschüpf 835 unversorgt
4.12 Windischbuch 351 in kleinen Teilen unversorgt
4.13 Wölchingen 730 unversorgt
5. Stadt Creglingen
5.1 Archshofen 292 versorgt
5.2 Blumweiler 328 unversorgt
5.3 Craintal 156 versorgt
5.4 Creglingen 1.660 in kleinen Teilen unversorgt
5.5 Finsterlohr 287 in Teilen unversorgt
5.6 Frauental 123 unversorgt
5.7 Freudenbach 320 unversorgt
5.8 Münster 240 unversorgt
5.9 Niederrimbach 192 unversorgt
5.10 Oberrimbach 247 unversorgt
5.11 Reinsbronn 330 unversorgt
5.12 Schmerbach 153 unversorgt
5.13 Waldmannshofen 251 unversorgt
6. Stadt Freudenberg
6.1 Boxtal 563 versorgt
6.2 Ebenheid 261 unversorgt
6.3 Freudenberg 2.212 in Teilen unversorgt
6.4 Rauenberg 628 unversorgt
6.5 Wessental 167 unversorgt
7. Gemeinde Großrinderfeld
7.1 Gerchsheim 1.493 in Teilen unversorgt
7.2 Großrinderfeld 1.591 in kleinen Teilen unversorgt
7.3 Ilmspan 359 versorgt
7.4 Schönfeld 639 in Teilen unversorgt
8. Stadt Grünsfeld
8.1 Grünsfeld 2.237 in Teilen unversorgt
8.2 Grünsfeld-Hausen 199 unversorgt
8.3 Krensheim 280 unversorgt
8.4 Kützbrunn 205 unversorgt
8.5 Paimar 249 versorgt
8.6 Zimmern 464 versorgt
9. Gemeinde Igersheim
9.1 Bernsfelden 239 unversorgt
9.2 Harthausen 531 in kleinen Teilen unversorgt
9.3 Igersheim 4.432 in kleinen Teilen unversorgt
9.4 Neuses 271 versorgt
9.5 Simmringen 61 unversorgt
10. Gemeinde Königheim
10.1 Brehmen 296 versorgt
10.2 Gissigheim 708 in kleinen Teilen unversorgt
10.3 Königheim 1.594 in kleinen Teilen unversorgt
10.4 Pülfringen 455 in kleinen Teilen unversorgt
11. Stadt Külsheim
11.1 Eiersheim 351 in kleinen Teilen unversorgt
11.2 Hundheim 699 in kleinen Teilen unversorgt
11.3 Külsheim 2.943 in Teilen unversorgt
11.4 Steinbach 552 in kleinen Teilen unversorgt
11.5 Steinfurt 121 versorgt
11.6 Uissigheim 581 in kleinen Teilen unversorgt
12. Stadt Lauda-Königshofen
12.1 Beckstein 350 in Teilen unversorgt
12.2 Deubach 86 versorgt
12.3 Gerlachsheim 1.732 versorgt
12.4 Heckfeld 410 versorgt
12.5 Königshofen 2.503 in kleinen Teilen unversorgt
12.6 Lauda 5.737 in kleinen Teilen unversorgt
12.7 Marbach 255 versorgt
12.8 Messelhausen 325 in Teilen unversorgt
12.9 Oberbalbach 636 in kleinen Teilen unversorgt
12.10 Oberlauda 626 in Teilen unversorgt
12.11 Sachsenflur 313 versorgt
12.12 Unterbalbach 1.570 in Teilen unversorgt
13. Stadt Niederstetten
13.1 Adolzhausen 234 unversorgt
13.2 Herrenzimmern 162 unversorgt
13.3 Niederstetten 2.742 unversorgt
13.4 Oberstetten 438 unversorgt
13.5 Pfitzingen 134 unversorgt
13.6 Rinderfeld 239 unversorgt
13.7 Rüsselhausen 141 unversorgt
13.8 Vorbachzimmern 431 unversorgt
13.9 Wermutshausen 184 unversorgt
13.10 Wildentierbach 313 unversorgt
14. Stadt Tauberbischofsheim
14.1 Dienstadt 333 versorgt
14.2 Distelhausen 955 in kleinen Teilen unversorgt
14.3 Dittigheim 995 in kleinen Teilen unversorgt
14.4 Dittwar 759 in Teilen unversorgt
14.5 Hochhausen 745 in kleinen Teilen unversorgt
14.6 Impfingen 1.073 in kleinen Teilen unversorgt
14.7 Tauberbischofsheim 9.145 in Teilen unversorgt
15. Stadt Weikersheim
15.1 Elpersheim 858 in Teilen unversorgt
15.2 Haagen 54 unversorgt
15.3 Honsbronn 150 unversorgt
15.4 Laudenbach 934 unversorgt
15.5 Nassau 329 unversorgt
15.6 Neubronn 289 unversorgt
15.7 Queckbronn 116 unversorgt
15.8 Schäftersheim 768 unversorgt
15.9 Weikersheim 4.444 in Teilen unversorgt
16. Gemeinde Werbach
16.1 Brunntal 102 in kleinen Teilen unversorgt
16.2 Gamburg 666 in kleinen Teilen unversorgt
16.3 Niklashausen 394 unversorgt
16.4 Wenkheim 645 in Teilen unversorgt
16.5 Werbach 1.251 in kleinen Teilen unversorgt
16.6 Werbachhausen 250 in kleinen Teilen unversorgt
17. Große Kreisstadt Wertheim
17.1 Bettingen 700 versorgt
17.2 Dertingen 838 in kleinen Teilen unversorgt
17.3 Dietenhahn 306 versorgt
17.4 Dörlesberg 738 in kleinen Teilen unversorgt
17.5 Grünenwört 535 in Teilen unversorgt
17.6 Höhefeld 441 unversorgt
17.7 Kembach 373 unversorgt
17.8 Lindelbach 470 versorgt
17.9 Mondfeld 914 versorgt
17.10 Nassig 1.324 in Teilen unversorgt
17.11 Reichholzheim 1.292 in kleinen Teilen unversorgt
17.12 Sachsenhausen 519 versorgt
17.13 Sonderriet 491 versorgt
17.14 Urphar 615 versorgt
17.15 Waldenhausen 387 unversorgt
17.16 Wertheim 12.771 in Teilen unversorgt
18. Gemeinde Wittighausen
18.1 Oberwittighausen 213 unversorgt
18.2 Poppenhausen 91 unversorgt
18.3 Unterwittighausen 1.088 in Teilen unversorgt
18.4 Vilchband 289 versorgt
D. Technische Umsetzung des Ausbauprojekts
In Anbetracht des festgestellten nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Main-Tauber-Kreis in der Verantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelter Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge für die Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Gemäß Randnummer 58 der Breitbandleitlinien handelt es sich beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und Technik bei NGA-Netzen um
i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB),
ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder
iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbits/s bieten.
Auf einer ersten Stufe plant, errichtet und betreibt der ausgewählte Auftragnehmer im Ausbaugebiet ein NGA-Netz, das zumindest ein Versorgungsniveau gewährleistet, welches dem Mindestversorgungsniveau des oben dargestellten Rechtsrahmens, insbesondere den Vorgaben der FörderRiL Bund sowie § 2 Abs. 3 und Abs. 4 NGA-RR entspricht:
Das zu errichtende NGA-Netz hat für mindestens 85 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr, für mindestens 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Erwünscht und positiv bewertet wird die Herstellung einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s und mehr für mindestens 95 % der Anschlüsse. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das TK-Unternehmen plant und errichtet die für ein solches NGA-Netz in FTTC-Struktur oder für ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) hierfür erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächten, Verzweigern und Anschlusseinrichtungen). Hinzu kommen die fachgerechte Planung und Bereitstellung weiterer Komponenten sowie der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge des Netzaufbaus neu zu errichtenden Kabelverzweiger im Ausbaugebiet. Dies geschieht unter Einbeziehung der vorhandenen TK-Infrastruktur des TK-Unternehmens selbst sowie unter Ausnutzung der sonstigen geeigneten vorhandenen oder geplanten Infrastruktureinrichtungen.
Für weiterführende Schulen sowie für festgelegte Gewerbegebiete in den weißen NGA-Flecken ist im Ausbau ein glasfaserbasiertes FTTB-/FTTH-Zugangsnetz oder ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) in der Form aufzubauen, dass diese Schulen und die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen zuverlässig mit symmetrischen Bandbreiten von möglichst mindestens 100 Mbit/s versorgt werden können.
Die gesamte zu errichtende Infrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Die Vorgaben der FörderRiL Breitband sind zwingend umzusetzen. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Teilnehmer einhergeht.
Die betriebsbereite Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-07 Auftragsbekanntmachung