Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Northeim unter Ausgleich einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke
A. Einleitung
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Landkreis Northeim mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in Auftrag zu geben. Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen.
Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht beziehungsweise übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfe zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Intenet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren.
Der Auftrag wird erforderlichenfalls unter Gewährung einer Förderung vergeben werden. Die Förderung soll durch eine Beihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Bei der Auswahl des Projektgebietes sind die Ergebnisse der im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015 durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden.
B. Rechtliche Grundlagen
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der NGA-RR (Next Generation Access Rahmenregelung; Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission [SA.38348 (2014/N)] sowie der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 30).
Mit Wirkung zum 22. Oktober 2015 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband) in Kraft getreten. Der Landkreis hat am 28.01.2016 Fördermittel für den Fördergegenstand 3.1 der FörderRiL Breitband – Wirtschaftlichkeitslückenförderung – beantragt.
Zur Gewährleistung der Erfolgsaussichten dieses Förderantrags für das vorliegende Verfahren erklärt der Landkreis die Förder-RiL Breitband sowie die „Anlagen“ (siehe
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html) und die Erläuterungen des BMVI hierzu, soweit diese für eine Förderung zwingende Voraussetzungen enthalten, als für dieses Verfahren für verbindlich. Ebenso sind am 28.01.2016 Fördermittel des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie Breitbandförderung – ländlicher Raum vom 15.12.2015 beantragt worden.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Fördermittel zu beantragen (z.B. nach der Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen – RL Breitbandförderung Gewerbegebiete – vom 20.11.2015). Die Förderung soll durch die Schließung einer eventuellen Wirtschaftlichkeitslücke erfolgen.
Entsprechend Fußnote 6 der Genehmigung der NGA-RR dürfen die Bieter in ihren Angeboten den Einsatz der sog. Vectoring-Technik auch vor einem VULA-Beschluss der Kommission vorsehen, sofern die Umsetzung der technologischen Lösungen, die keine physische Entbündelung unterstützen (z.B. Vectoring), erst aufgenommen wird, nachdem die Kommission VULA als der physischen Entbündelung funktional gleichwertig genehmigt hat.
C. Projektgebiet
Der Landkreis Northeim besteht aus 11 Städten und Gemeinden. Im Landkreis Northeim wohnen 133.905 (Stand 31.Dezember 2014) Einwohner.
Das Projektgebiet umfasst die folgenden im Landkreis Northeim gelegenen Städte und Gemeinden und deren Ortsteile:
Bad Gandersheim
Bodenfelde
Dassel
Einbeck
Hardegsen
Kalefeld
Katlenburg-Lindau
Moringen
Nörten-Hardenberg
Northeim
Uslar
Um eine sachgerechte und tragfähige Entscheidung herbeiführen zu können, hat der Landkreis Northeim im Januar 2014 auf Basis eines vorhandenen Planungshandbuches eine Strukturplanung zur zukünftigen NGA-Breitbandversorgung mit folgenden wesentlichen Hauptzielpunkten beauftragt:
Planung einer geeigneten und wirtschaftlichen FTTC-Netzinfrastruktur für die unterversorgten Bereiche des Landkreises Northeim sowie eine FTTB-Netzinfrastruktur nur für Gewerbegebiete, die Ermittlung der Investitionskosten mit dem Ziel, die Versorgung mit Breitband wesentlich zu verbessern. Planung einer geeigneten und wirtschaftlichen FTTB-Netzinfrastruktur für die unterversorgten Bereiche des Landkreises Northeim und die Ermittlung der Investitionskosten mit dem Ziel, die Versorgung mit Breitband wesentlich zu verbessern. Ausarbeitung eines Geschäftsmodells, Erstellung des Business Case und anschließender Auswertung.
Anschließend wurde im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015 ein weiteres Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Mindestübertragungsraten von > 30 Mbit/s, ohne staatliche Beihilfen, in den nächsten drei Jahren von Marktteilnehmern nicht geplant ist.
Auf Basis der Ergebnisse des im Zeitraum vom 03.11.2015 bis 03.12.2015 durchgeführten Markterkundungsverfahrens wurde ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren im Zeitraum vom 11.12.2015 bis 25.01.2016 unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts durchgeführt.
Unter Beachtung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 wurde ein entsprechender Vergleich (Eigenausbau- vs. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) durchgeführt. Zur Umsetzung der Ziele konnte sich der Landkreis Northeim gemäß der soeben genannten Richtlinie für die sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenförderung entscheiden.
Die vorangegangenen Maßnahmen und insbesondere das Markterkundungsverfahren haben ergeben, dass für ca. 16.344 Adressen im Landkreis Northeim ein Marktversagen vorliegt. Die 16.344 Adressen erstrecken sich über den gesamten Landkreis Northeim und dessen Städte und Gemeinden.
C. Technische Umsetzung des Ausbauprojekts
In Anbetracht des festgestellten nachhaltigen Marktversagens sieht sich der Landkreis Northeim in der Verantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelter Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge für die Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Gemäß Randnummer 58 der Breitbandleitlinien handelt es sich beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und Technik bei NGA-Netzen um
i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB),
ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze mindestens unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder
iii) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbits/s bieten.
Auf einer ersten Stufe plant, errichtet und betreibt der ausgewählte Auftragnehmer im Ausbaugebiet ein NGA-Netz, das zumindest ein Versorgungsniveau gewährleistet, welches dem Mindestversorgungsniveau des oben dargestellten Rechtsrahmens, insbesondere den Vorgaben der FörderRiL Bund sowie § 2 Abs. 3 und Abs. 4 NGA-RR entspricht:
Ziel des Ausbauprojekts ist, dass für mindestens 98 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr gewährleistet werden. Die Mindestvorgaben der NGA-RR und des Bundesförderprogramms sind indessen, dass das zu errichtende NGA-Netz für mindestens 85 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr, für mindestens 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download zu gewährleisten hat, wobei erhebliche neue Investitionen im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das TK-Unternehmen plant und errichtet die für ein solches NGA-Netz in FTTC-Struktur oder für ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) die hierfür erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächten, Verzweigern und Anschlusseinrichtungen). Hinzu kommen die fachgerechte Planung und Bereitstellung weiterer Komponenten sowie der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge des Netzaufbaus neu zu errichtenden Kabelverzweiger im Ausbaugebiet. Dies geschieht unter Einbeziehung der vorhandenen TK-Infrastruktur des TK-Unternehmens selbst sowie unter Ausnutzung der sonstigen geeigneten vorhandenen oder geplanten Infrastruktureinrichtungen.
Die Bieter werden aufgefordert werden, optional auch die Erschließung von Gewerbegebieten anzubieten. Hierbei soll für festgelegte Gewerbegebiete in den weißen NGA-Flecken ein glasfaserbasiertes FTTB-/FTTH-Zugangsnetz oder ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) in der Form aufgebaut werden, dass die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen zuverlässig mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s versorgt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-08
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Auftragsbekanntmachung
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