Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik zur Erweiterung der Anne-Frank-Schule mit Kindertageseinrichtung in Freiburg i. Br
Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik zur Erweiterung der Anne-Frank-Schule mit Kindertageseinrichtung, 79114 Freiburg i. Br. Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2.§ 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen AWG, 2. Wärmeversorgungsanlagen WVA, 3. Lufttechnische Anlagen LTA und 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken MSR).Die Anne-Frank-Schule in Freiburg – Betzenhausen soll zur Ganztagesschule erweitert werden. Gleichzeitig soll die benachbarte Kita „Fang die Maus“, die aktuell in einer stark erneuerungsbedürftigen Containeranlage verortet ist, neue Räume erhalten. Die neue Kita wird als 6-gruppige Einrichtung konzipiert sein, die Schule soll neben einer Cafeteria zur Essensversorgung der Kinder weitere Betreuungsräume erhalten.Derzeit angedacht ist ein, für beide Einrichtungen nutzbarer Anbau an das bestehende Schulgebäude. Das Gebäude soll als Passivhaus- oder Plusenergiegebäude und in Holzbauweise erstellt werden.Derzeit wird ein VOF Verfahren mit Mehrfachbeauftragung für die Gebäudeplanungsleistungen durchgeführt, um einen optimalen Entwurf zu erreichen. Bruttogrundfläche (BGF) der Gesamtbaumaßnahme ca. 3 500 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).Planungszeitraum: Entwurfsplanung Mai bis Oktober 2016;Ausführungszeitraum: Baubeginn Erweiterung 2018.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 25.2.2016, 12:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik zur Erweiterung der Anne-Frank-Schule mit Kindertageseinrichtung, 79114 Freiburg i. Br. Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2.§ 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen AWG, 2. Wärmeversorgungsanlagen WVA, 3. Lufttechnische Anlagen LTA und 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken MSR).Die Anne-Frank-Schule in Freiburg – Betzenhausen soll zur Ganztagesschule erweitert werden. Gleichzeitig soll die benachbarte Kita „Fang die Maus“, die aktuell in einer stark erneuerungsbedürftigen Containeranlage verortet ist, neue Räume erhalten. Die neue Kita wird als 6-gruppige Einrichtung konzipiert sein, die Schule soll neben einer Cafeteria zur Essensversorgung der Kinder weitere Betreuungsräume erhalten.Derzeit angedacht ist ein, für beide Einrichtungen nutzbarer Anbau an das bestehende Schulgebäude. Das Gebäude soll als Passivhaus- oder Plusenergiegebäude und in Holzbauweise erstellt werden.Derzeit wird ein VOF Verfahren mit Mehrfachbeauftragung für die Gebäudeplanungsleistungen durchgeführt, um einen optimalen Entwurf zu erreichen. Bruttogrundfläche (BGF) der Gesamtbaumaßnahme ca. 3 500 m².
Planungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär, Mess- und Regeltechnik zur Erweiterung der Anne-Frank-Schule mit Kindertageseinrichtung, 79114 Freiburg i. Br. Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2.§ 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen AWG, 2. Wärmeversorgungsanlagen WVA, 3. Lufttechnische Anlagen LTA und 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken MSR).Die Anne-Frank-Schule in Freiburg – Betzenhausen soll zur Ganztagesschule erweitert werden. Gleichzeitig soll die benachbarte Kita „Fang die Maus“, die aktuell in einer stark erneuerungsbedürftigen Containeranlage verortet ist, neue Räume erhalten. Die neue Kita wird als 6-gruppige Einrichtung konzipiert sein, die Schule soll neben einer Cafeteria zur Essensversorgung der Kinder weitere Betreuungsräume erhalten.Derzeit angedacht ist ein, für beide Einrichtungen nutzbarer Anbau an das bestehende Schulgebäude. Das Gebäude soll als Passivhaus- oder Plusenergiegebäude und in Holzbauweise erstellt werden.Derzeit wird ein VOF Verfahren mit Mehrfachbeauftragung für die Gebäudeplanungsleistungen durchgeführt, um einen optimalen Entwurf zu erreichen. Bruttogrundfläche (BGF) der Gesamtbaumaßnahme ca. 3 500 m².
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5).
Planungszeitraum: Entwurfsplanung Mai bis Oktober 2016;
Ausführungszeitraum: Baubeginn Erweiterung 2018.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages werden zunächst nur die Leistungsphasen 2 – 3 beauftragt.
Die einzelnen Leistungsphasen 4 – 9 sollen optional beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Dauer: 44 Monate
Referenznummer: 2016000270
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle Anlagen gilt: Nachweise zu Ausschlusskriterien werden nachgefordert, Wertungsrelevante Nachweise werden nicht nachgefordert.
Anlage 1: Nachweis des besonderen Berufsstandes:
Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung tätig zu werden.
Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung tätig zu werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Leistungen die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Leistungen die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Anlage 2: Nachweis der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft als Erklärung entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen (nur bei Bewerbergemeinschaften).
Anlage 3: Für natürliche bzw. juristische Personen: Nachweis der Namen und der beruflichen Qualifikation aller Personen, die bei diesem Projekt Leistungen ausführen.
Name, Qualifikationsnachweise, Fortbildungsnachweise aller im Bewerbungsformular unter II. genannten Personen.
Name, Qualifikations- oder Fortbildungsnachweis, wie in der jeweiligen Frage gefordert, aller im Bewerbungsformular unter III. genannten Personen.
Kopien der entsprechenden Unterlagen.
Der Auftraggeber wird für alle Bewerber, im Zuge der Eignungsprüfung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 4:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen. Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken. Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen. Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken. Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Anlage 5a: Eigenerklärung gemäß § 2 (3) VOF: Erklärung über Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen.
Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Anlage 5b: Eigenerklärung gemäß § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 5b: Eigenerklärung gemäß § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Anlage 5c: Eigenerklärung gemäß § 4 (6) + (9) VOF: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen. Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Auftraggeber für alle Bewerber direkt angefordert. Auf Verlangen ist eine gleichwertige Urkunde des Herkunftslandes vorzulegen. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 5c: Eigenerklärung gemäß § 4 (6) + (9) VOF: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen. Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Auftraggeber für alle Bewerber direkt angefordert. Auf Verlangen ist eine gleichwertige Urkunde des Herkunftslandes vorzulegen. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Anlage 5d: Eigenerklärung gemäß § 5 (5) h VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 5d: Eigenerklärung gemäß § 5 (5) h VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung. Erklärungen hierzu entsprechend der Formularvorlage in den Bewerbungsunterlagen. Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Anlage 6: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung einschließl. Büroinhaberinnen/ Büroinhabern (ohne freie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, kaufmännische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Praktikanten/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) gemäß §5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 6: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung einschließl. Büroinhaberinnen/ Büroinhabern (ohne freie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, kaufmännische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Praktikanten/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) gemäß §5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Bei Bewerbergemeinschaften Mitarbeiter für jedes Mitglied angeben. Anzahlen der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert. Erklärungen entsprechend der Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen.
Mindeststandards: Siehe III.2.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 7: Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG)
Bei Bewerbergemeinschaften Erklärung für jedes Mitglied.
Anlage 8: Referenzliste zu den projektbezogenen Erfahrungen des Büro oder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Projektmitarbeiter als Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. des Büros bzw. der Projektmitarbeiter über Referenzen mit vollständigen Angaben entsprechend Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen (bei Bewerbergemeinschaften eine gemeinsame Anlage):
Anlage 8: Referenzliste zu den projektbezogenen Erfahrungen des Büro oder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Projektmitarbeiter als Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. des Büros bzw. der Projektmitarbeiter über Referenzen mit vollständigen Angaben entsprechend Formularvorlagen in den Bewerbungsunterlagen (bei Bewerbergemeinschaften eine gemeinsame Anlage):
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Gewertet werden folgende Kategorien:
I. Erfahrungen Büro/ Bewerbergemeinschaft zu Anlage 8:
I.1 Referenzprojekte für Planungsleistungen Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung.
— Fertigstellung/ Übergabe an die Nutzer ab 1.1.2013 bis jetzt.
I.2 Referenzprojekte aus I.1 bei denen das Büro/ die Bewerbergemeinschaft alle 4 Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 erbracht hat.
I.3 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung als Passivhaus oder Plus-Energiehaus.
— mind. selbsterbrachte Anlagengruppe 1, 2, 3 und /oder 8;
I.4 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung als Passivhaus oder Plus-Energiehaus einer Kindertagesstätte oder Schulgebäudes.
Mindestanforderung an die Referenzen wie I.3.
I.5 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung in Holzbauweise.
I.6 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB.
I.7 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für den Einsatz von regenerativen Energien.
II. Projektteambezogene Erfahrung (Mitarbeiter):
II.1.1 Projektleiterin/ Projektleiter (nicht in Personalunion mit II.2)
Anzugeben sind: Name, Beruf.
— Berufsjahre in der Projektleitung (oder stellvertr. PL), Planung Technische Ausrüstung (HLS);
— Betriebszugehörigkeit im bewerbenden Büro/ Bewerbergemeinschaft;
— Fachbezogene Fortbildungen in dem Zeitraum 2013 bis jetzt.
II.1.2 Planungsleistungen Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o.ä.. als verantwortliche/r Projektleiterin/ Projektleiter.
II.1.2 Planungsleistungen Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o.ä.. als verantwortliche/r Projektleiterin/ Projektleiter.
Mindestanforderung an die Referenzen wie I.1.
II.1.3 Referenzprojekte aus II.1.2 bei denen der Projektleiter/ die Projektleiterin alle 4 Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 erbracht hat.
II.1.4 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung als Passivhaus oder Plus-Energiehaus als Projektleiter/in.
II.1.5 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung in Holzbauweise als Projektleiter/in.
II.1.6 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB als Projektleiter/in.
II.2.1 Stellvertretende Projektleiterin/ Projektleiter (nicht in Personalunion mit II.1):
— Berufsjahre in der Projektleitung oder stellvertr. PL, Planung Technische Ausrüstung (HLS);
II.2.2 Planungsleistungen Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o.ä.. in der Projektleitung oder hauptsächlicher Mitarbeit.
II.2.2 Planungsleistungen Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o.ä.. in der Projektleitung oder hauptsächlicher Mitarbeit.
II.2.3 Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB.
II.3.1 Bauleiterin/ Bauleiter:
Anzugeben sind: Name, Beruf. Es dürfen hier bis zu 2 Personen angegeben werden.
— Berufsjahre in der Bauleitung Technische Ausrüstung;
— unterschiedliche fachbezogene Fortbildungen in dem Zeitraum 2013 bis jetzt.
II.3.2 Planungsleistungen in der verantwortlichen Bauleitung für die Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o. ä.
II.3.2 Planungsleistungen in der verantwortlichen Bauleitung für die Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §53 (2) Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) für Neubau und/oder Erweiterung von Projekten im Nichtwohnungsbau mit öffentlicher Nutzung, vergleichbar mit Schulen, Kindergärten o. ä.
Mindestanforderung an die Referenzen wie I.1, jedoch selbst erbrachte Leistungsphase mind. LPH 8 und selbst erbrachte Leistungen für alle 4 Anlagengruppen.
II.3.3 Planungsleistungen in der verantwortlichen Bauleitung für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach HOAI Teil 4 § 53) für die Ausführung in Holzbauweise.
III. Sonstige Unternehmensbezogene Angaben:
III.1 Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich Planungsleistungen Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1, 2, 3 und/ oder 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) einschließl. Büroinhaberinnen/ Büroinhabern (ohne freie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, kaufmännische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Praktikanten/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) gemäß §5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
III.1 Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter im Bereich Planungsleistungen Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 § 53 (2) Anlagegruppen 1, 2, 3 und/ oder 8 (AWG, WVA, LTA und MSR) einschließl. Büroinhaberinnen/ Büroinhabern (ohne freie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, kaufmännische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Praktikanten/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) gemäß §5 (5d) VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Bei Bewerbergemeinschaften Angaben für jedes Mitglied.
Nachweis unter Anlage 6.
Bei den im Folgenden genannten Qualifikationen bzw. Fortbildungen gelten folgende Anforderungen zur Wertung: Qualifikationen müssen eine aktuelle Gültigkeit haben. Fortbildungen werden für den Zeitraum 2013 bis jetzt anerkannt. Nachweise unter Anlage 3.
Bei den im Folgenden genannten Qualifikationen bzw. Fortbildungen gelten folgende Anforderungen zur Wertung: Qualifikationen müssen eine aktuelle Gültigkeit haben. Fortbildungen werden für den Zeitraum 2013 bis jetzt anerkannt. Nachweise unter Anlage 3.
III.2
Qualifikationen und/ oder Fortbildungen im Bereich raumlufttechnische Anlagen (Angabe der Personen, Nachweise unter Anlage 3).
III.3
Qualifikationen und/ oder Fortbildungen im Bereich barrierefreies Bauen (Angabe der Personen, Nachweise unter Anlage 3).
III.4
Qualifikationen und/ oder Fortbildungen im Bereich Brandschutz (Angabe der Personen, Nachweise unter Anlage 3).
III.5
Qualifikationen und/ oder Fortbildungen im Bereich Gebäudeautomation (Angabe der Personen, Nachweise unter Anlage 3).
III.6
Qualifikationen und/ oder Fortbildungen im Bereich VOB (Angabe der Personen, Nachweise unter Anlage 3).
Mindeststandards: Siehe III.2.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden (siehe auch III.2.2)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsformular), dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsformular), dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Freiburg i. Br. ist während der Planungszeit gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der o. g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien mit Gewichtung: 1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 45 % 2. projektbezogene Erfahrungen (Projektteam) mit 45 %, 3. unternehmensbezogene Leistung mit 10 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Erfüllung der o. g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien mit Gewichtung: 1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 45 % 2. projektbezogene Erfahrungen (Projektteam) mit 45 %, 3. unternehmensbezogene Leistung mit 10 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff. GWB.
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. o.
Quelle: OJS 2016/S 024-038646 (2016-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-20 📅
Name: solares bauen GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Str. 2
Postort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Siehe oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 182-327628 (2016-09-16)