Programmbegleitende Evaluierung

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Programmbegleitende Evaluierung für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-30 Auftragsbekanntmachung
2016-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: SMUL-25-059/2016
Kurze Beschreibung:
Programmbegleitende Evaluierung für das Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smul.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabe@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-6922 📞
Fax: +49 351564-6929 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-156c1a06a63-2270df3009610930 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Datum des Beginns: 2016-12-13 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-305893
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 420 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist eine Programmbegleitende Evaluierung, die die Wirksamkeit und Effizienz und die Auswirkungen des Kooperationsprogramms Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020 beurteilt. Diese Evaluierung soll dem Schwerpunkt der Europäischen Kommission (EU-KOM) Rechnung tragen, die Ergebnisse und Wirkungen der Förderung zu bewerten und die Veränderungen, die mit der Umsetzung des Kooperationsprogramms in der Grenzregion entstehen, zu analysieren und zu dokumentieren.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.smul.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-156c1a06a63-2270df3009610930 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Archivstr. 1
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Telefon: +49 351564-2116 📞
E-Mail: sven.grosse@smul.sachsen.de 📧
Fax: +49 351564-2119 📠
Quelle: OJS 2016/S 170-305893 (2016-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 398 024 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 242-441697
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 170-305893
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Programmbegleitende Evaluierung Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Gewichtung des Preises: 30,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-09 📅
Quelle: OJS 2016/S 242-441697 (2016-12-13)