Zur Umsetzung der Ziele des Energiekonzepts hat das Bundeskabinett am 3.12.2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2020 verabschiedet, das substantielle Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Senkung des Energieverbrauchs bewirken soll. Bestandteil des NAPE ist auch der Prüfauftrag, ob zu seiner wirksamen Umsetzung ein Energieeffizienzgesetz geschaffen werden soll. Ein solches Energieeffizienzgesetz könnte der Bündelung bestehender Vorschriften aus den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Produkte, der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele und der Evaluierung der Energieeffizienzpolitk dienen. Darüber hinaus hat das BMWi jüngst den Konsultationsprozess zum Grünbuch Energieeffizienz gestartet. Es sollen die im Grünbuch aufgeworfenen Leitfragen und Thesen mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden. Im Rahmen der Diskussion stellt der mögliche Beitrag eines Energieeffizienzgesetzes für die Zielerreichung der Energiewende einen Themenschwerpunkt dar. In diesem Rahmen soll auch der Frage nach einer rechtlichen Verankerung des Efficiency First-Prinzips nachgegangen werden. Das Gutachten Energieeffizienzgesetz soll für diese Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage schaffen und so mittelbar das BMWi bei der mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de/bafa/de/🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Ziele des Energiekonzepts hat das Bundeskabinett am 3.12.2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2020 verabschiedet, das substantielle Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Senkung des Energieverbrauchs bewirken soll. Bestandteil des NAPE ist auch der Prüfauftrag, ob zu seiner wirksamen Umsetzung ein Energieeffizienzgesetz geschaffen werden soll. Ein solches Energieeffizienzgesetz könnte der Bündelung bestehender Vorschriften aus den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Produkte, der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele und der Evaluierung der Energieeffizienzpolitk dienen. Darüber hinaus hat das BMWi jüngst den Konsultationsprozess zum Grünbuch Energieeffizienz gestartet. Es sollen die im Grünbuch aufgeworfenen Leitfragen und Thesen mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden. Im Rahmen der Diskussion stellt der mögliche Beitrag eines Energieeffizienzgesetzes für die Zielerreichung der Energiewende einen Themenschwerpunkt dar. In diesem Rahmen soll auch der Frage nach einer rechtlichen Verankerung des Efficiency First-Prinzips nachgegangen werden. Das Gutachten Energieeffizienzgesetz soll für diese Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage schaffen und so mittelbar das BMWi bei der mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens unterstützen.
Zur Umsetzung der Ziele des Energiekonzepts hat das Bundeskabinett am 3.12.2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2020 verabschiedet, das substantielle Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Senkung des Energieverbrauchs bewirken soll. Bestandteil des NAPE ist auch der Prüfauftrag, ob zu seiner wirksamen Umsetzung ein Energieeffizienzgesetz geschaffen werden soll. Ein solches Energieeffizienzgesetz könnte der Bündelung bestehender Vorschriften aus den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Produkte, der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele und der Evaluierung der Energieeffizienzpolitk dienen. Darüber hinaus hat das BMWi jüngst den Konsultationsprozess zum Grünbuch Energieeffizienz gestartet. Es sollen die im Grünbuch aufgeworfenen Leitfragen und Thesen mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden. Im Rahmen der Diskussion stellt der mögliche Beitrag eines Energieeffizienzgesetzes für die Zielerreichung der Energiewende einen Themenschwerpunkt dar. In diesem Rahmen soll auch der Frage nach einer rechtlichen Verankerung des Efficiency First-Prinzips nachgegangen werden. Das Gutachten Energieeffizienzgesetz soll für diese Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage schaffen und so mittelbar das BMWi bei der mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens unterstützen.
Referenznummer: Referat 114 / Projekt BfEE 15/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Projekt ist durch komplexe fachlich-inhaltliche Anforderungen an den Auftragnehmer und einen ambitioniert gesteckten zeitlichen Projektrahmen gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird zur Bewertung der grundsätzlichen Eignung vorausgesetzt: – Umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsberatung im Bereich Energieeffizienz (Hierfür bedarf es mind. drei Beratungen in den letzten 3 Jahren) – Routine in der Erstellung von Gutachten für den politischen Raum im Bereich Energieeffizienz (Hierfür bedarf es mind. drei Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren) – Kenntnisse in der praktischen Anwendung des geltenden Energieeffizienzrechts Die Fachkunde ist im Rahmen des Angebots übersichtlich darzustellen. Gleichwohl ist diese seitens des Auftragnehmers durch bereits erstellte vergleichbare Vorhaben mit Relevanz für dieses Projekt darzulegen.
Das Projekt ist durch komplexe fachlich-inhaltliche Anforderungen an den Auftragnehmer und einen ambitioniert gesteckten zeitlichen Projektrahmen gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund wird zur Bewertung der grundsätzlichen Eignung vorausgesetzt: – Umfangreiche Erfahrungen in der Rechtsberatung im Bereich Energieeffizienz (Hierfür bedarf es mind. drei Beratungen in den letzten 3 Jahren) – Routine in der Erstellung von Gutachten für den politischen Raum im Bereich Energieeffizienz (Hierfür bedarf es mind. drei Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren) – Kenntnisse in der praktischen Anwendung des geltenden Energieeffizienzrechts Die Fachkunde ist im Rahmen des Angebots übersichtlich darzustellen. Gleichwohl ist diese seitens des Auftragnehmers durch bereits erstellte vergleichbare Vorhaben mit Relevanz für dieses Projekt darzulegen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Referat 114 / Projekt BfEE 15/2016
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 190-342358 (2016-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Schlüssiges Personalkonzept zur Bewältigung der Aufgabe (25)
2. Qualität des Konzepts der Leistungserbringung (45)
3. Preisangebot (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-22 📅
Name: Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten MBB
Postanschrift: Klingelhöferstraße 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2016/S 233-425569 (2016-11-30)