Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Lehrgängen – Überleben auf See – für Einsatzkräfte in der Brandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See für 2017 und 2018
Durchführung der oben genannten Leistung, beinhaltet theoretische und praktische Leistungen im Bereich „Überleben auf See“ und die Übernahme organisatorischer Leistungen im Rahmen des Lehrgangs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-01.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsausbildung
Menge oder Umfang:
“18 bis 32 Ein-Tages-Lehrgänge „Überleben auf See“ á 15 Personen, verteilt nach Vorgaben des Auftraggebers auf die Jahre 2017 und 2018.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitsausbildung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Havariekommando – Gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer
Postanschrift: Am Alten Hafen 2
Postleitzahl: 27472
Postort: Cuxhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.havariekommando.de🌏
E-Mail: havariekommando@havariekommando.de📧
Telefon: +49 30185420-2400📞
Fax: +49 30185420-2408 📠
“Über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ist der elektronische Bezug der Vergabeunterlagen sowie eine elektronische Angebotsabgabe möglich. Die Abgabe der...”
Über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ist der elektronische Bezug der Vergabeunterlagen sowie eine elektronische Angebotsabgabe möglich. Die Abgabe der Vergabeunterlagen ist in diesem Fall kostenlos. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info abgerufen werden.
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Quelle: OJS 2016/S 171-308266 (2016-09-01)