Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Leistungen eines Projektcontrollers zur Unterstützung d. Länder Hessen u. Rheinland Pfalz b. d. Umsetzung eines IT-Großprojektes z. Beschaffung u. Etablierung eines neuen elektr. Verfahrens z. Beihilfenabrechnung
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Der Gesamtprozess der Beihilfenbearbeitung wurde in 2008 bis 2010 innerhalb einer Länderkooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz in beiden Ländern nahezu identisch aufgesetzt, wobei jeweils länderspezifische Fachprogramme zum Einsatz kommen. Die Länder Hessen und Rheinland Pfalz beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln. Die Notwendigkeit zur Neuerstellung einer Systemlösung zur Beihilfeabrechnung resultiert vor allem aus dem steigenden Volumen der eingehenden Beihilfeanträge, den wachsenden Anforderungen an die maschinelle Unterstützung der Beihilfeabrechnung sowie der Notwendigkeit der Ablösung des Großrechnerverfahrens zur Beihilfeabrechnung in Rheinland-Pfalz. Die Neuerungen sollen stufenweise innerhalb eines Projektes in die Länder eingeführt werden. Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Beschaffung und Etablierung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk zur automatisierten Prüfung von medizinischem Beleggut (ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen und Verordnungen von Arzneimitteln) europaweit ausgeschrieben (Projekt „BEIREFA“). Mit dem Abschluss des Verfahrens ist zum Ende des 2. Quartals 2016 zu rechnen. Bei der Projektdurchführung soll ein externes Projektcontrolling die Auftraggebergemeinschaft bei der Implementierung und Umsetzung des Projektes BEIREFA sowie der damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsverfahren (z. B. Dienstunfallfürsorge) unterstützen. Es wird ein Dienstleister gesucht, der die entsprechenden personellen Ressourcen zur Erbringung dieser Leistung sowie für den Fall des Ausfalls des primär eingesetzten Personals bereitstellen kann. Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen eines Projektcontrollers ohne Abnahmeverpflichtung der Auftraggebergemeinschaft für einen Zeitraum von vier Jahren insbesondere für folgende Aufgaben/wahrzunehmende Leistungen: — Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Bezug auf Teilmodule, — Fortlaufende Unterstützung der Projektleitung in fachlich-technischen und organisatorischen Fragen/Aufgaben, — Erstellen von Projektberichten, — Durchführung eines begleitenden Projektcontrollings auf Basis der Analyseergebnisse, — Entwicklung und Implementierung von Werkzeugen zur Steuerung des Projektes, — Beratung der Gremien in der Länderkooperation, — Unterstützung im Krisen-/Risikomanagement, — Unterstützung im Change Management, — Erstellen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Validierung des Gesamtprojektes. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Menge oder Umfang: Siehe Ziffern II.1.4) und II.1.5).
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen
Postanschrift: Hoevelstrasse 10
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lff-rlp.de🌏
E-Mail: beihilfe-vergabe@lff.fin-rlp.de📧
Telefon: +49 261493337324📞
Fax: +49 261493367324 📠
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Projektcontrolling BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das Bewerber-Formblatt kann nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenfrei auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDVA.
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Projektcontrolling BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das Bewerber-Formblatt kann nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenfrei auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDVA.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Der Gesamtprozess der Beihilfenbearbeitung wurde in 2008 bis 2010 innerhalb einer Länderkooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz in beiden Ländern nahezu identisch aufgesetzt, wobei jeweils länderspezifische Fachprogramme zum Einsatz kommen.
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Der Gesamtprozess der Beihilfenbearbeitung wurde in 2008 bis 2010 innerhalb einer Länderkooperation der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz in beiden Ländern nahezu identisch aufgesetzt, wobei jeweils länderspezifische Fachprogramme zum Einsatz kommen.
Die Länder Hessen und Rheinland Pfalz beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln. Die Notwendigkeit zur Neuerstellung einer Systemlösung zur Beihilfeabrechnung resultiert vor allem aus dem steigenden Volumen der eingehenden Beihilfeanträge, den wachsenden Anforderungen an die maschinelle Unterstützung der Beihilfeabrechnung sowie der Notwendigkeit der Ablösung des Großrechnerverfahrens zur Beihilfeabrechnung in Rheinland-Pfalz. Die Neuerungen sollen stufenweise innerhalb eines Projektes in die Länder eingeführt werden.
Die Länder Hessen und Rheinland Pfalz beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln. Die Notwendigkeit zur Neuerstellung einer Systemlösung zur Beihilfeabrechnung resultiert vor allem aus dem steigenden Volumen der eingehenden Beihilfeanträge, den wachsenden Anforderungen an die maschinelle Unterstützung der Beihilfeabrechnung sowie der Notwendigkeit der Ablösung des Großrechnerverfahrens zur Beihilfeabrechnung in Rheinland-Pfalz. Die Neuerungen sollen stufenweise innerhalb eines Projektes in die Länder eingeführt werden.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Beschaffung und Etablierung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk zur automatisierten Prüfung von medizinischem Beleggut (ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen und Verordnungen von Arzneimitteln) europaweit ausgeschrieben (Projekt „BEIREFA“). Mit dem Abschluss des Verfahrens ist zum Ende des 2. Quartals 2016 zu rechnen.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Beschaffung und Etablierung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk zur automatisierten Prüfung von medizinischem Beleggut (ärztliche und zahnärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen und Verordnungen von Arzneimitteln) europaweit ausgeschrieben (Projekt „BEIREFA“). Mit dem Abschluss des Verfahrens ist zum Ende des 2. Quartals 2016 zu rechnen.
Bei der Projektdurchführung soll ein externes Projektcontrolling die Auftraggebergemeinschaft bei der Implementierung und Umsetzung des Projektes BEIREFA sowie der damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsverfahren (z. B. Dienstunfallfürsorge) unterstützen. Es wird ein Dienstleister gesucht, der die entsprechenden personellen Ressourcen zur Erbringung dieser Leistung sowie für den Fall des Ausfalls des primär eingesetzten Personals bereitstellen kann. Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen eines Projektcontrollers ohne Abnahmeverpflichtung der Auftraggebergemeinschaft für einen Zeitraum von vier Jahren insbesondere für folgende Aufgaben/wahrzunehmende Leistungen:
Bei der Projektdurchführung soll ein externes Projektcontrolling die Auftraggebergemeinschaft bei der Implementierung und Umsetzung des Projektes BEIREFA sowie der damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsverfahren (z. B. Dienstunfallfürsorge) unterstützen. Es wird ein Dienstleister gesucht, der die entsprechenden personellen Ressourcen zur Erbringung dieser Leistung sowie für den Fall des Ausfalls des primär eingesetzten Personals bereitstellen kann. Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen eines Projektcontrollers ohne Abnahmeverpflichtung der Auftraggebergemeinschaft für einen Zeitraum von vier Jahren insbesondere für folgende Aufgaben/wahrzunehmende Leistungen:
— Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Bezug auf Teilmodule,
— Fortlaufende Unterstützung der Projektleitung in fachlich-technischen und organisatorischen Fragen/Aufgaben,
— Erstellen von Projektberichten,
— Durchführung eines begleitenden Projektcontrollings auf Basis der Analyseergebnisse,
— Entwicklung und Implementierung von Werkzeugen zur Steuerung des Projektes,
— Beratung der Gremien in der Länderkooperation,
— Unterstützung im Krisen-/Risikomanagement,
— Unterstützung im Change Management,
— Erstellen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Validierung des Gesamtprojektes.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2016-O1918/26-RPHE/CO004
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen
Hoevelstr. 10
56073 Koblenz
Weitere Leistungsorte:
1. Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Für die mit [*] gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Dieses kann auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de und nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Für die mit [*] gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Dieses kann auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de und nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt.* Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen.* Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen.* Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt.* Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen.* Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen.* Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis;
3. Eigenerklärung des Bewerbers*, dass
a) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht im Insolvenzerfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet,
a) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht im Insolvenzerfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet,
b) er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
c) er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich festgestellte schwere Verfehlung begangen hat,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Vergabeverfahren keine im erheblichem Maße falschen Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat;
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;*
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;*
5. Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat.*.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren;*
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Projektcontrolling in IT-Großprojekten, vorzugsweise bei der Erstellung von komplexen/automatisierten EDV-Lösungen) vergleichbar sind;*
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Projektcontrolling in IT-Großprojekten, vorzugsweise bei der Erstellung von komplexen/automatisierten EDV-Lösungen) vergleichbar sind;*
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 1 Mio. EUR oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 1 Mio. EUR oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird;
4. Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Auskunft einer Ratinggesellschaft wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis fundierter Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Erbringung folgender Leistungen innerhalb der letzten drei Jahren (Referenzen):
a) Erbringung von IT-Controllingleistungen im Zusammenhang mit vergleichbaren IT-Großprojekten,
b) Umsetzung von IT-Großprojekten im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in Kooperationsprojekten mit Beteiligten aus mehreren Verwaltungsorganisationen;
2. Nachweis von besonderen Methodenkenntnissen/Kenntnissen strukturierter Vorgehensmodelle im Projektmanagement von komplexen IT-Großprojekten, z.B. durch Vorlage einer Zertifizierung nach Prince 2, PMP oder vergleichbaren Zertifizierung für das vorgesehene Personal.
2. Nachweis von besonderen Methodenkenntnissen/Kenntnissen strukturierter Vorgehensmodelle im Projektmanagement von komplexen IT-Großprojekten, z.B. durch Vorlage einer Zertifizierung nach Prince 2, PMP oder vergleichbaren Zertifizierung für das vorgesehene Personal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer vergleichbaren Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 1 Mio EUR.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Hinweis: Der Auftraggeber weist anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 18.09.2014 – C 549/13 – darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der §§ 3 und 4 LTTG zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Hinweis: Der Auftraggeber weist anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 18.09.2014 – C 549/13 – darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der §§ 3 und 4 LTTG zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
3. Die Auftragnehmer halten bei der Projektdurchführung die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
3. Die Auftragnehmer halten bei der Projektdurchführung die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
4. Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft behält sich ausdrücklich vor, im Falle der Auftragserteilung von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die Auftraggebergemeinschaft wird im Auftragsfall darüber hinaus das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Bewerbers oder um solches von ihm im Rahmen der vertraglichen Bedingungen eingesetzter Nachunternehmer handelt – einer weitergehenden Überprüfung nach Maßgabe der Sicherheitsüberprüfungsgesetzte der auftraggebenden Bundesländer unterziehen.
4. Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft behält sich ausdrücklich vor, im Falle der Auftragserteilung von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die Auftraggebergemeinschaft wird im Auftragsfall darüber hinaus das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Bewerbers oder um solches von ihm im Rahmen der vertraglichen Bedingungen eingesetzter Nachunternehmer handelt – einer weitergehenden Überprüfung nach Maßgabe der Sicherheitsüberprüfungsgesetzte der auftraggebenden Bundesländer unterziehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der Angaben gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3), insbesondere der Referenzen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Postanschrift: Steinweg 6
Postort: Kassel
Postleitzahl: 347117
Kontakt
Kontaktperson: Landesamt für Finanzen
Christian Schmidt
Internetadresse: www.lff-rlp.de🌏
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-O1918/26-RPHE/CO004
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen führt im Auftrag der Auftraggebergemeinschaft die Ausschreibung durch.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Projektcontrolling BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Projektcontrolling BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das Bewerber-Formblatt kann nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenfrei auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Das Bewerber-Formblatt kann nach ggf. erforderlicher Registrierung kostenfrei auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDVA.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 GWB:
Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Die Auftraggebergemeinschaft weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Die Auftraggebergemeinschaft weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Quelle: OJS 2016/S 076-134556 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Sie beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Erstellung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Projektcontrolling dienen der Unterstützung der Auftraggeber im Projekt.
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Sie beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Erstellung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Projektcontrolling dienen der Unterstützung der Auftraggeber im Projekt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Systemberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Sie beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln.
Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz kooperieren hinsichtlich der Weiterentwicklung der elektronischen Beihilfebearbeitung. Sie beabsichtigen in den kommenden Jahren als Auftraggebergemeinschaft eine in beiden Ländern einsetzbare Softwarelösung zur elektronischen Beihilfenbearbeitung zu entwickeln.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Erstellung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Projektcontrolling dienen der Unterstützung der Auftraggeber im Projekt.
Aus diesem Grund hat die Auftraggebergemeinschaft die Erstellung einer Systemlösung zur Beihilfenbearbeitung mit integriertem Regelwerk ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Projektcontrolling dienen der Unterstützung der Auftraggeber im Projekt.
Bei der Projektdurchführung soll ein externes Projektcontrolling die Auftraggeber bei der Implementierung und Umsetzung des Projektes Beirefa sowie der damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsverfahren (z. B. Dienstunfallfürsorge) unterstützen. Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen eines Projektcontrollers ohne Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber. für vier Jahre insbes. für folgende Aufgaben/wahrzunehmende Leistungen:
Bei der Projektdurchführung soll ein externes Projektcontrolling die Auftraggeber bei der Implementierung und Umsetzung des Projektes Beirefa sowie der damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsverfahren (z. B. Dienstunfallfürsorge) unterstützen. Ausgeschrieben wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen eines Projektcontrollers ohne Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber. für vier Jahre insbes. für folgende Aufgaben/wahrzunehmende Leistungen:
— Unterstützung im Changmanagement.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz Weitere: Kassel.
Verfahren
Anwendbares Vergaberecht:
Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel,
Steinweg 6,
34711 Kassel.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität des angebotenen Beratungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Gewichtung des Preises: 40 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-22 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postleitzahl: 34711
Land: Hessen
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Herr Wolfgang Moors
Internetadresse: www.rp-kassel.hessen.de🌏