Rahmenvertrag Internet für den Abfallwirtschaftsbetrieb München

Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe

Zur Weiterentwicklung des Internetauftritts, Unterstützung bei Programmierarbeiten und Sicherstellung des laufenden Betriebes benötigt der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) externe Beratung. Hierfür wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Erstellungsvertrages mit dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-18 Auftragsbekanntmachung
2017-03-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2000003311
Kurze Beschreibung:
Zur Weiterentwicklung des Internetauftritts, Unterstützung bei Programmierarbeiten und Sicherstellung des laufenden Betriebes benötigt der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) externe Beratung. Hierfür wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Erstellungsvertrages mit dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3 🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de 📧
Fax: +49 89-233-784990 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-371004
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Angabe, da Pflichtfeld; Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ist ein kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München. Der Internetauftritt existiert in der jetzigen Form seit 2007. Er ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation des AWM. Die Angebote für die Internetnutzer wurden seither kontinuierlich ausgebaut. Die Webseiten sind in TYPO3 programmiert. Im Rahmen der Erstellung wurden verschiedene AWM-individuelle Ergänzungen programmiert. Die meisten Zugriffe erfolgen im Bereich Wertstoffhöfe/Sperrmüll, gefolgt vom Abfuhrkalender und den Abfallvermeidungsangeboten. Dazu kommen noch verschiedene Angebote im Bereich Social Media. Es ist eine stetige Steigerung der Nutzerzahlen zu erwarten.
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Die Leistungen des vorliegenden Auftrages untergliedern sich in werkvertragliche Leistungen und Dienstleistungen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit von 4 Jahren rechnet der AWM mit einem jährlichen Aufwand von ca. 80 Personentagen. Diese Angabe wird aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem künftigen Auftragnehmer.
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Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen der Landeshauptstadt München. Diese Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen, welche hinsichtlich der Durchführung allerdings noch nicht final beschlossen sind.
Diese Mengenangaben können über- oder unterschritten werden und stellen keine Obergrenze bzw. Mindestabnahmemenge dar. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf eine tatsächliche Abnahmemenge begründet.
Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Deshalb ist der künftige Rahmenvertrag nur auf die Laufzeit begrenzt. Auf eine monetäre Deckelung wurde bewusst verzichtet, um flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in den Dokumenten „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“ und „Leistungsbeschreibung“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → Rahmenvertrag Internet für den AWM zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
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Mindeststandards (A-Kriterien):
A 1.1 Fachliche Rahmenbedingungen:
Die in Abschnitt 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Rahmenbedingungen werden eingehalten. Der AWM wird bei der Umsetzung bestmöglich unterstützt sowie auf mögliche Abweichungen zeitnah hingewiesen.
A 1.2 Dokumente:
Sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Monatsberichte) werden in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (mindestens als *.pdf oder im OpenDocument Format) zur Verfügung gestellt.
A 1.3 Deutsche Sprache:
Das für die Leistungserbringung eingesetzte Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend und wird diese bei der Auftragsausführung anwenden.
Mindestpunktzahl Eignung:
Insgesamt muss der Bieter eine Mindestpunktzahl von 3 000 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und den Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 3 000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
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Eigenerklärungen – Vordrucke zur Erstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt. Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, ob die Eigenerklärung auszufüllen ist und wenn ja, von wem
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(Bieter, Unterauftragnehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden.
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Die Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Unterauftragsnehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern.
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— Bieterkonstellation;
— Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft;
— Unterauftragsvergabe;
— Eignungsleihe;
— Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung;
— Berufshaftpflichtversicherung;
— Ausschlussgründe;
— Verschwiegenheit;
— Zustimmung zum Einsatz externer Unterstützung;
— Scientology-Schutzerklärung.
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard.
Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR;
Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR;
Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen:
Angabe, da Pflichtfeld; Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3 🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich insbesondere in den Dokumenten „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → Rahmenvertrag Internet für den AWM zum Download zur Verfügung gestellt.
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Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 11.11.2016 12:00 Uhr an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Unterstützung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahmeanträge und Angebote von Beratungsunternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern der Beratungsunternehmen zugänglich gemacht. Diese unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern / Bietern und zu den Inhalten der Teilnahmeanträge und Angebote der Geheimhaltungspflicht und wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht ist innerhalb der Beratungsunternehmen durch entsprechende Compliance-Maßnahmen abgesichert. Der Auftraggeber trifft selbstverständlich alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen, selbständig und in alleiniger Verantwortung. Die Beratungsunternehmen schlagen insoweit lediglich die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen des Auftraggebers orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
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Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Verzicht auf Losbildung:
Die hier zu beschaffenden Leistungen können nur von einem einzelnen Auftragnehmer ausgeführt werden und sind nicht teilbar, da der Auftragsgegenstand eine hohe Komplexität aufweist und außerdem die einzelnen Bestandteile eng ineinander greifen. Die in der Leistungsbeschreibung genannten 320 PT gerechnet auf 4 Jahre Vertragslaufzeit lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in Lose aufteilen. Zwar wurde die Volumenschätzung nach bestem Wissen vorgenommen, allerdings hängt das tatsächliche Bedarfsaufkommen von aktuellen AWM- bzw. stadtinternen und technischen Entwicklungen ab und unterliegt damit einem hohen Planungsrisiko. Um sicherzustellen, dass für den Auftragnehmer ein planbarer Ressourceneinsatz möglich wird, ist nur eine Gesamtvergabe möglich.
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Eine Losbildung z. B. durch Aufteilung in Tätigkeitsbereiche ist nicht möglich, da die benötigten Leistungen in sich verwoben sind und nicht losgelöst betrachtet werden können. Die einzelnen Einsätze sind nicht über einen längeren Zeitraum vorab planbar.
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Die IT der LHM besitzt eine sehr komplexe und verzweigte Organisationsstruktur. Das Kennenlernen dieser bedarf eines nicht unerheblichen Zeitaufwands. Auch aus diesem Grund ist es erforderlich, dass erworbenes Know How des externen Personals des Auftragnehmers durch internen Austausch weitergegeben und dieses erworbene Wissen effektiv genutzt wird. Ein Austausch des Auftragnehmers würde trotz Dokumentation und Wissenstransfer den Wert der im Einsatzzeitzaum erarbeiteten Ergebnisse und aufgebauten Netzwerke erheblich mindern.
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Auf die Bildung von Losen wird daher bewusst verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 205-371004 (2016-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 205-371004
Kurze Beschreibung:
Zur Weiterentwicklung des Internetauftritts, Unterstützung bei Programmierarbeiten und Sicherstellung des laufenden Betriebes benötigt der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) externe Beratung. Hierfür wurde eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Erstellungsvertrages für die Dauer von 4 Jahren ab dem 1.6.2017 abgeschlossen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-090214
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-371004
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) ist ein kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München. Der Internetauftritt existiert in der jetzigen Form seit 2007. Er ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation des AWM. Die Angebote für die Internetnutzer wurden seither kontinuierlich ausgebaut. Die Webseiten sind in TYPO3 programmiert. Im Rahmen der Erstellung wurden verschiedene AWM-individuelle Ergänzungen programmiert. Die meisten Zugriffe erfolgen im Bereich Wertstoffhöfe/Sperrmüll,gefolgt vom Abfuhrkalender und den Abfallvermeidungsangeboten. Dazu kommen noch verschiedene Angebote im Bereich Social Media. Es ist eine stetige Steigerung der Nutzerzahlen zu erwarten.
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Hierfür wird externe Unterstützung durch einen Dienstleister benötigt, daher wurde der vorliegende Rahmenvertrag geschlossen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.
Mehr anzeigen
a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Quelle: OJS 2017/S 049-090214 (2017-03-08)