1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: REZ Bayern_45KompAS_JC Würz+JC LKr Bad Kiss.
701-16-B45KompAS-00357
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung: Maßnahmekombination KompAS nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §45 SGB III.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Maßnahme KompAS (Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Kissingen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) nach § 16 Abs. 1 SGB II i....”
Beschreibung der Beschaffung
Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §45 SGB III, für ca. 25 Teilnehmer im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-09-26 📅
Datum des Endes: 2017-03-25 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) nach § 16 Abs. 1 SGB II i....”
Beschreibung der Beschaffung
Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination – Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §45 SGB III, für ca. 75 Teilnehmer im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Bayern (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird in der Datei D.2 die Zusicherung verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2016-08-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV...”
Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV n. F.). Die der aktuellen Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungen (inkl. Vertragserweiterungen und -optionen) können danach losbezogen im gleichen Umfang durch das zuständige Regionale Einkaufszentrum an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhält. Die dem ersten Auftrag zugrunde liegenden vertraglichen Konditionen, insbesondere die Hauptleistungspflichten, gelten für den Wiederholungsauftrag entsprechend fort.
Im Hinblick auf die monatliche Aufwandspauschale je Teilnehmer werden die im Rahmen der Durchführung des Erstauftrages vollzogenen Preisanpassungen berücksichtigt. Für die Vertragslaufzeit und Optionszeiträume werden die Datumsangaben erneuert.
Das Verhandlungsverfahren darf nur innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags (Vertragsschluss oder Beendigung gemeint?) angewandt werden, d. h., auch gezogene Optionen müssen zuvor beendet worden sein. Das Verhandlungsverfahren über den Wiederholungsauftrag muss innerhalb des Dreijahreszeitraums per Zuschlag abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 131-235506 (2016-07-05)