Sanierung vom Immanuel-Kant-Gymnasium und Max-Born Realschule – Sanitärtrennwände

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Sanitärtrennwände.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Trennwänden
Menge oder Umfang: 15 Stück Sanitärtrennwandanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Trennwänden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: jmuehlhaus@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024149 📞
Fax: +49 2315029458 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 029-046339
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Sanitärtrennwände.
Referenznummer: B051/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grüningsweg 42-44 in 44319 Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise gem. § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A und § 7 TVgG NRW
einzureichen. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer
Weise nachgewiesen werden kann. Werden auf Verlangen der Vergabestelle keine ausreichenden
Eignungsnachweise vom Bieter eingereicht, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Auslober
wendet die Bestimmungen gemäß RdErl. d.Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in
der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005– IR 12.02.06 – an. Mit Angebotsabgabe sind die nach § 4, 18 und
§ 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten
Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben.
Der Gewerbezentralregisterauszug der Bieter gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
der illegalen Beschäftigung, sowie die Auskunft aus dem Vergaberegister des Landes NRW werden von der
Vergabestelle eingeholt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 6 EG Abs. 3 VOB/A. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise
nachgewiesen werden kann. Die Nachweise sind nicht mit Angebotsabgabe, sondern auf Verlangen der
Vergabestelle einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise nach § 6 EG Abs. 3 VOB/A über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen
mit Angabe der Auftraggeber in den letzten 3 Geschäftsjahren, sowie eine Auflistung des verfügbaren
technischen Personals. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in
vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann. Die Nachweise sind nicht mit Angebotsabgabe, sondern auf
Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht eines in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers. Nähere Angaben zur Höhe der
Bürgschaften sind den Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen und VOB/B aktuelle Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sie hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Anforderung der Vergabeunterlagen soll über das Portal „Vergabemarktplatz Metropole Ruhr“
vorgenommen werden. Um die Unterlagen anfordern zu können, ist eine einmalige kostenlose Registrierung
unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/company/welcome.do erforderlich. Die Vergabeunterlagen können nach erfolgreicher Registrierung kostenlos auf dem genannten Portal
heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-22 📅
Öffnungsort:
Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund, Viktoriastr. 15 in 44135 Dortmund, Raum 408/409.
Ort des Eröffnungstermins: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund, Viktoriastr. 15 in 44135 Dortmund, Raum 408/409.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mühlhaus

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-10 📅
Datum des Endes: 2017-05-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B051/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information
über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information
über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim
betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße
unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB).Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis
Ablauf der in den Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geprüft
werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in den Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der
in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 029-046339 (2016-02-09)