Schlaftherapiegeräte

Techniker Krankenkasse

Gegenstand des vom Auftragnehmer (AN) durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses:
a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
c. Bilevel-Systeme (zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen
f. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
Die Entwicklung der Fallzahlen während der Vertragslaufzeit und die zeitliche Verteilung der einzelnen Versorgungen während eines Kalenderjahres hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und von dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab und kann somit von der TK nicht direkt beeinflusst werden.
Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen, d.h. die TK zahlt dem AN für definierte Versorgungszeiträume eine Pauschale. Es sind je Produktuntergruppe gemäß a.-f. 3 Versorgungspauschalen vorgesehen.
Die Erstversorgungspauschale (EP) gilt für Versicherte, die erstmalig mit einem Schlaftherapiegerät gem. einer der oben genannten Produktuntergruppen versorgt werden. Der Versorgungszeitraum der EP beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Die Folgeversorgungspauschale (FP) gilt für die Fortführung einer Versorgung innerhalb derselben Produktuntergruppe durch denselben AN. Der Versorgungszeitraum der FP beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Die Bestandsversorgungspauschale (BVP) gilt für alle Versorgungen, die bereits vor dem Leistungsbeginn am 1.1.2017 bzw. in den Losen 7 am 1.3.2017 mit einem Schlaftherapiegerät gemäß der unter Ziffer 2. genannten Produktuntergruppen versorgt wurden und bei denen die Versorgungsnotwendigkeit auch im Rahmen dieser Verträge bestehen bleibt. Der Versorgungszeitraum der BVP beträgt grundsätzlich 1 Jahr.
Der AN übernimmt alle Verpflichtungen einschließlich der personellen Anforderungen, die sich für die Versorgung mit Produkten aus dem Medizinproduktegesetz und den sonstigen geltenden Sicherheitsvorschriften ergeben.
Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten und einzuhalten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Schlaftherapiegeräte. Diese Beratung und Information erfolgt persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z. B. Wohnung, Krankenhaus) bei der Versorgung mit dem Schlaftherapiegerät.
Die Lieferung von Verbrauchsmaterial kann auch auf dem Versandweg erfolgen.
Nach der Auslieferung des Schlaftherapiegerätes kann die weitere Beratung auch telefonisch erfolgen.
Es wird vom AN an sieben Tagen in der Woche ein aktiver 24-Stunden-Notdienst mit direkter persönlicher Erreichbarkeit/Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal sichergestellt. Es ist vom AN ständig zu gewährleisten, dass auf kürzestem Wege die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder eine gleichwertige Versorgung beim Versicherten erreicht wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-13.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-13 Auftragsbekanntmachung
2016-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge