Schlaftherapiegeräte

Techniker Krankenkasse

Gegenstand des vom Auftragnehmer (AN) durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses:
a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
c. Bilevel-Systeme (zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen
f. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
Die Entwicklung der Fallzahlen während der Vertragslaufzeit und die zeitliche Verteilung der einzelnen Versorgungen während eines Kalenderjahres hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und von dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab und kann somit von der TK nicht direkt beeinflusst werden.
Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen, d.h. die TK zahlt dem AN für definierte Versorgungszeiträume eine Pauschale. Es sind je Produktuntergruppe gemäß a.-f. 3 Versorgungspauschalen vorgesehen.
Die Erstversorgungspauschale (EP) gilt für Versicherte, die erstmalig mit einem Schlaftherapiegerät gem. einer der oben genannten Produktuntergruppen versorgt werden. Der Versorgungszeitraum der EP beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Die Folgeversorgungspauschale (FP) gilt für die Fortführung einer Versorgung innerhalb derselben Produktuntergruppe durch denselben AN. Der Versorgungszeitraum der FP beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Die Bestandsversorgungspauschale (BVP) gilt für alle Versorgungen, die bereits vor dem Leistungsbeginn am 1.1.2017 bzw. in den Losen 7 am 1.3.2017 mit einem Schlaftherapiegerät gemäß der unter Ziffer 2. genannten Produktuntergruppen versorgt wurden und bei denen die Versorgungsnotwendigkeit auch im Rahmen dieser Verträge bestehen bleibt. Der Versorgungszeitraum der BVP beträgt grundsätzlich 1 Jahr.
Der AN übernimmt alle Verpflichtungen einschließlich der personellen Anforderungen, die sich für die Versorgung mit Produkten aus dem Medizinproduktegesetz und den sonstigen geltenden Sicherheitsvorschriften ergeben.
Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten und einzuhalten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Schlaftherapiegeräte. Diese Beratung und Information erfolgt persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z. B. Wohnung, Krankenhaus) bei der Versorgung mit dem Schlaftherapiegerät.
Die Lieferung von Verbrauchsmaterial kann auch auf dem Versandweg erfolgen.
Nach der Auslieferung des Schlaftherapiegerätes kann die weitere Beratung auch telefonisch erfolgen.
Es wird vom AN an sieben Tagen in der Woche ein aktiver 24-Stunden-Notdienst mit direkter persönlicher Erreichbarkeit/Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal sichergestellt. Es ist vom AN ständig zu gewährleisten, dass auf kürzestem Wege die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder eine gleichwertige Versorgung beim Versicherten erreicht wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-13 Auftragsbekanntmachung
2016-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Los, Produktuntergruppen, Leitregionen: Fallzahlen für 4 Jahre bzw. in den Losen 7 für 3 Jahre und 10 Monate (Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen):— Los A1; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25: ca. 32 217;— Los A2; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 39: ca. 29 516;— Los A3; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 49: ca. 25 739;— Los A4; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48, 59: ca. 50 615;— Los A5; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57, 58: ca. 55 192;— Los A6; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98, 99: ca. 32 856;— Los A7; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88, 89: ca. 49 845;— Los A8; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97: ca. 29 175;— Los B1; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25: ca. 2 049;— Los B2; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 39: ca. 2 416;— Los B3; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 49: ca. 951;— Los B4; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48, 59: ca. 2 624;— Los B5; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57, 58: ca. 3 028;— Los B6; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98, 99: ca. 2 579;— Los B7; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88, 89: ca. 2 595;— Los B8; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97: ca. 1 468.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: vergabe.schlaftherapiegeraete@tk.de 📧
Fax: +49 4069093360 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 011-014779
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe perE-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 22.2.2016. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.2.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden. Angebote sind zulässig für maximal drei Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal sechs Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als drei Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Mit dem Angebot/den Angeboten sind – neben den für den Nachweis der Eignung einzureichenden Unterlagen – die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen: — ausgefüllte Liste der Schlaftherapiegeräte gemäß der Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage L2 zur Leistungsbeschreibung; — ausgefüllte Liste der Masken gemäß der Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage L3 zur Leistungsbeschreibung; — Unterlagen bzw. Erklärungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage W1; — Sofern nicht gelistete Schlaftherapiegeräte angeboten werden: Produktbeschreibung, Gerätehandbücher der Schlaftherapiegeräte, die vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung gemäß MPG sowie die Bestätigung des Herstellers, dass die eingesetzten Produkte die im Hilfsmittelverzeichnis veröffentlichten Qualitätskriterien erfüllen (vgl. auch Vorgaben der Vergabeunterlagen unter Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vom Auftragnehmer (AN) durchzuführenden Auftrags ist die Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses:
a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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c. Bilevel-Systeme (zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen
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f. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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Die Entwicklung der Fallzahlen während der Vertragslaufzeit und die zeitliche Verteilung der einzelnen Versorgungen während eines Kalenderjahres hängt von der Inanspruchnahme durch die TK-Versicherten und von dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab und kann somit von der TK nicht direkt beeinflusst werden.
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Der AN versorgt die Versicherten der TK auf der Grundlage von Versorgungspauschalen, d.h. die TK zahlt dem AN für definierte Versorgungszeiträume eine Pauschale. Es sind je Produktuntergruppe gemäß a.-f. 3 Versorgungspauschalen vorgesehen.
Die Erstversorgungspauschale (EP) gilt für Versicherte, die erstmalig mit einem Schlaftherapiegerät gem. einer der oben genannten Produktuntergruppen versorgt werden. Der Versorgungszeitraum der EP beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Die Folgeversorgungspauschale (FP) gilt für die Fortführung einer Versorgung innerhalb derselben Produktuntergruppe durch denselben AN. Der Versorgungszeitraum der FP beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Die Bestandsversorgungspauschale (BVP) gilt für alle Versorgungen, die bereits vor dem Leistungsbeginn am 1.1.2017 bzw. in den Losen 7 am 1.3.2017 mit einem Schlaftherapiegerät gemäß der unter Ziffer 2. genannten Produktuntergruppen versorgt wurden und bei denen die Versorgungsnotwendigkeit auch im Rahmen dieser Verträge bestehen bleibt. Der Versorgungszeitraum der BVP beträgt grundsätzlich 1 Jahr.
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Der AN übernimmt alle Verpflichtungen einschließlich der personellen Anforderungen, die sich für die Versorgung mit Produkten aus dem Medizinproduktegesetz und den sonstigen geltenden Sicherheitsvorschriften ergeben.
Die Regelungen des Kodex „Medizinprodukte“ der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. vom 12.5.1997 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten und einzuhalten. § 128 Abs. 2 SGB V gilt ergänzend.
Der AN berät und informiert die Versicherten der TK und soweit vom Versicherten oder dessen Vertreter gewünscht deren betreuende Personen über die Handhabung und Pflege der Schlaftherapiegeräte. Diese Beratung und Information erfolgt persönlich am Aufenthaltsort des Versicherten (z. B. Wohnung, Krankenhaus) bei der Versorgung mit dem Schlaftherapiegerät.
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Die Lieferung von Verbrauchsmaterial kann auch auf dem Versandweg erfolgen.
Nach der Auslieferung des Schlaftherapiegerätes kann die weitere Beratung auch telefonisch erfolgen.
Es wird vom AN an sieben Tagen in der Woche ein aktiver 24-Stunden-Notdienst mit direkter persönlicher Erreichbarkeit/Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal sichergestellt. Es ist vom AN ständig zu gewährleisten, dass auf kürzestem Wege die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder eine gleichwertige Versorgung beim Versicherten erreicht wird.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: A1
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24,
25:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II. 1.5). der Bekanntmachung.
25:
c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.
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Vgl. zudem II. 1.5). der Bekanntmachung.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 32 217.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind zulässig für maximal drei Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal sechs Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als drei Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: A2
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16,
39:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
39:
Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 29 516.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: A3
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38,
49:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
49:
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 25 739.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: A4
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48,
59:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
59:
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 50 615.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind zulässig für maximal drei Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal 6 Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als drei Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: A5
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57,
58:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (zwei Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
58:
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 55 192.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind zulässig für maximal 3 Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal sechs Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: A6
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98,
99:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
99:
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 32 856.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind zulässig für maximal 3 Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal 6 Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: A7
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88,
89:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
89:
Menge oder Umfang: Menge für 3 Jahre und 10 Monate (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 49 845.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: A8
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96,
97:a. CPAP-Systeme (ein Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.20. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.2 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.b. Auto-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.21. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.3 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.c. Bilevel-Systeme (2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.22. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.4 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.d. Auto-Bilevel-CPAP-Systeme (automatisch anpassendes Druckniveau) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.23. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.5 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
97:
Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 29 175.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: B1
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 2 049.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind zulässig für maximal 3 Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal 6 Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als 3 Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: B2
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 39:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 2 416.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: B3
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 49:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 951.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: B4
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48, 59:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 2 624.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: B5
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57, 58:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 3 028.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: B6
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98, 99:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 2 579.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: B7
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88, 89:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 3 Jahre und 10 Monate (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 2 595.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: B8
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der TK mit Schlaftherapiegeräten folgender Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses in den Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97:e. Bilevel-CPAP-Systeme (ST-Funktion, 2 Druckniveaus) zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.24. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.6 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungenf. Spezialgeräte zur Therapie bei periodischer Atmung und kardio-respiratorischen Erkrankungen mit und ohne Anfeuchter inkl. Zubehör und sämtlicher Verbrauchsmaterialien; Produktuntergruppe 14.24.25. Die Hilfsmittel der Produktart 14.24.15.0 inklusive 14.24.15.7 werden dieser Produktuntergruppe zugeordnet und sind ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungen.Vgl. zudem II.1.5). der Bekanntmachung.
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Menge oder Umfang: Menge für 4 Jahre (Fallzahlen Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen insgesamt): ca. 1 468.
Los, Produktuntergruppen, Leitregionen: Fallzahlen für 4 Jahre bzw. in den Losen 7 für 3 Jahre und 10 Monate (Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen):
— Los A1; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25: ca. 32 217;
— Los A2; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 39: ca. 29 516;
— Los A3; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 49: ca. 25 739;
— Los A4; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48, 59: ca. 50 615;
— Los A5; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57, 58: ca. 55 192;
— Los A6; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98, 99: ca. 32 856;
— Los A7; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88, 89: ca. 49 845;
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— Los A8; Produktuntergruppen 14.24.20., 14.24.15.0, 14.24.15.2, 14.24.21., 14.24.15.0, 14.24.15.3, 14.24.22., 14.24.15.0,14.24.15.4, 14.24.23., 14.24.15.0, 14.24.15.5; Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97: ca. 29 175;
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— Los B1; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25: ca. 2 049;
— Los B2; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 01, 02, 03, 04, 06, 08, 09, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 39: ca. 2 416;
— Los B3; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 38, 49: ca. 951;
— Los B4; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 32, 33, 44, 45, 46, 48, 59: ca. 2 624;
— Los B5; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 40, 41, 42, 43, 47, 50, 51, 52, 53, 57, 58: ca. 3 028;
— Los B6; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 07, 34, 35, 36, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 98, 99: ca. 2 579;
— Los B7; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 54, 55, 56, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 88, 89: ca. 2 595;
— Los B8; Produktuntergruppen 14.24.24., 14.24.15.0, 14.24.15.6, 14.24.25., 14.24.15.0, 14.24.15.7; Leitregionen 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97: ca. 1 468.
Referenznummer: VgSt/V - 2015/127
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Von jedem Bieter sowie Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in Anlage E1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
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Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, kann mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in Anlage E1 der Vergabeunterlagen) eingereicht werden, in welcher der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
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— Von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden sowie zu verbundenen Unternehmen (gemäß Vorgabe in Anlage E3 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
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Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer kann mit Angebotsabgabe eine unterzeichnete Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden sowie zu verbundenen Unternehmen (gemäß Vorgabe in Anlage E3 der Vergabeunterlagen) eingereicht werden.
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Hinweise:
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern können vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen erbringen soll (gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe), mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise vorgelegt werden.
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Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig.
Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise verlangen.
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Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 Abs. 9 EG VOL/A), können für diese Unternehmen mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise vorgelegt werden.
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Die namentliche Benennung dieser Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig. Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise verlangen.
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— Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 11. der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter sowie von jedem Bietergemeinschaftsmitglied ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Umsätze und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E9) einzureichen.
Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer kann mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Umsätze und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E9) eingereicht werden.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E9 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
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Hinweise:
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern können vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen erbringen soll (gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen in Ziffer 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe), mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise vorgelegt werden.
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Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig.
Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise verlangen.
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Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 Abs. 9 EG VOL/A), können für diese Unternehmen mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Eignungsnachweise vorgelegt werden.
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Die namentliche Benennung dieser Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig. Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise verlangen.
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Mindeststandards:
Anlage E9 sieht eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze des Unternehmens (in EUR, netto) sowie über die Umsätze mit Schlaftherapiegeräten (in EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor sowie eine Erklärung, ob das Unternehmen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über eine seit mind. 36 Monaten bestehende Geschäftstätigkeit verfügt. Mindestanforderung an die Eignung ist dabei eine seit mind. 36 Monaten bestehende Geschäftstätigkeit. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
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Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt und die TK Zweifel an der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat, sind auf gesondertes Verlangen der TK weitere Nachweise, wie z. B. Bilanzen, Jahresabschlüsse oder testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahmen- Überschussrechnungen etc., im Rahmen der Angebotswertung einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Von jedem Bieter ist mit Angebotsabgabe der Nachweis der fachlichen Eignung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E5) zu erbringen.
Die Eignungsnachweise gemäß Anlage E5 sind von Unterauftragnehmern nur insoweit vorzulegen, als diese wesentliche Leistungen (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 6. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) erbringen sollen.
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen an die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III. der Anlage E5 von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erfüllen. Die Anforderungen an die Eignungsnachweise gemäß Ziffer I, II, III.2.a), IV und V sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erfüllen.
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Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gemäß Anlagen E5 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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— Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen kann mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (gemäß Vorgabe in Anlage E4 der Vergabeunterlagen) eingereicht werden.
Hinweis:
Mit Angebotsabgabe ist unter Ziffer 3. des Angebotsschreibens (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen in Anlage V4) verpflichtend anzugeben, welche wesentliche Leistungsteile („Aufgabe/Tätigkeit“) der Bieter beabsichtigt, an Unterauftragnehmer zu vergeben.
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Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer, die wesentliche Teile der Leistung erbringen sollen, sowie die Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärungen (gemäß Vorgabe in Anlage E4 der Vergabeunterlagen) und weiteren Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig.
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Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer und die Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärungen (Anlage E4) und weiteren Eignungsnachweise verlangen.
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Dies gilt ebenfalls, sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte: Die namentliche Benennung dieser Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist nicht verpflichtend, aber selbstverständlich zulässig. Die TK wird nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von mindestens sechs vollen Werktagen von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl gelangt sind, die namentliche Benennung der Unternehmen und die Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise verlangen.
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Mindeststandards:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachzuweisen:
I. Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Abs. 1 SGB V.
Der Bieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel entsprechend der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgegebenen Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung dieser Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in der Fassung vom 31. August 2015 erfüllen. Bezogen auf die jeweiligen Fachlose sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
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— Fachlos A: Die Kriterien des Versorgungsbereiches 14A des Kriterienkataloges des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu den Emp-fehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (https://www.gkv-spitzenver-band.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp) müssen erfüllt sein.
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— Fachlos B: Die Kriterien der Versorgungsbereiche 14A und 14G des Kriterienkataloges des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu den Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (https://www.gkv-spitzenver-band.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp) müssen erfüllt sein.
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Der Bieter hat der TK mit Angebotsabgabe die Erfüllung dieser Voraussetzungen wie folgt nachzuweisen:
— durch Einreichen einer Präqualifizierungsbestätigung gem. § 126 Abs. 1a SGB V
oder (falls der Bieter das Präqualifizierungsverfahren noch nicht durchgeführt hat);
— durch Einreichen eines ausgefüllten Antrags zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Die TK beauftragt in diesem Fall den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) mit der Vor-prüfung der eingereichten Unterlagen (http://www.pqs-hilfsmittel.de/Antragsformulare.html).
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Sollen die Leistungen durch mehrere Betriebsstätten erbracht werden, sind für jede dieser Betriebsstätten Präqualifizierungsbestätigungen bzw. bei noch nicht durchgeführtem Präqualifizierungsverfahren ein Antrag (http://www.pqs-hilfsmittel.de/Antragsformulare.html)zur Einzelfallprüfung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V einzureichen.
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Die Kosten der Präqualifizierung bzw. Vorprüfung der Eignung durch den vdek trägt der Bieter.
II. Erfolgte Einweisung in die sachgerechte Handhabung.
Der Bieter hat – sofern er nicht selber Hersteller i. S. v. § 3 Nr. 15 MPG aller vom Angebot umfassten Hilfsmittel ist – durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung des Herstellers nachzuweisen, dass er vom Hersteller oder einer dazu befugten Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt, in die sachgerechte Handhabung des Hilfsmittels gemäß § 5 MPBetreibV eingewiesen wurde. Es ist ausreichend, wenn ein Mitarbeiter in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurde und das erworbene Wissen an die anderen Mitarbeiter weitergibt.
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III. Konzept zur Lieferfähigkeit.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Lieferfähigkeit einzureichen. Die Angaben zum Konzept zur Lieferfähigkeit sind in Anlage E6 (gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen) einzutragen und als Anlage mit dem Angebot bzw. den Angeboten einzureichen.
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Das Konzept besteht aus dem Einkaufskonzept (Teil 1) und dem Personal- und Organisationskonzept (Teil 2). Es stellt als Ausgangssituation die aktuellen Verhältnisse dar. In dem Konzept ist nachvollziehbar und schlüssig darzustellen, mittels welcher Maßnahmen eine dem Vertrag entsprechende Lieferfähigkeit zum Leistungsbeginn für die Anzahl der angebotenen Lose (maximal drei je Fachlos) erreicht werden soll. Dabei ist die Annahme zu berücksichtigen, dass die Anzahl der laufenden Versorgungen während der Vertragslaufzeit kontinuierlich ansteigt.
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1. Das Einkaufskonzept (Teil 1) muss Aussagen zu folgenden Themen – jeweils bezogen auf den Bereich der Schlaftherapiegeräte – enthalten:
a. Darstellung des Warenstroms, insbesondere Liefermengen und -termine anhand bestehender Lieferverträge mit den Herstellern / Großhändlern;
b. ggf. Vorlaufzeiten für neu abzuschließende Lieferverträge bis zur Verfügbarkeit beim AN;
c. verfügbare Menge der Schlaftherapiegeräte inkl. Zubehör und Verbrauchmaterial je Produktuntergruppe ab Leistungsbeginn nach Abzug bestehender Verpflichtungen zur Versorgung der Versicherten anderer Krankenkassen;
d. Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn die Zahl der erwarteten Versorgungen die Zahl der verfügbaren Geräte überschreitet;
e. Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn ein Hersteller / Großhändler ausfällt oder sich die Lieferung verzögert.
2. Das Personal- und Organisationskonzept (Teil 2) muss Aussagen zu folgenden Themen – jeweils bezogen auf den Bereich der Schlaftherapiegeräte – enthalten:
a. Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen gesamt und die Anzahl der Mitarbeiter, die im beworbenen Losgebiet im Rahmen der Auftragserfüllung für die TK in der Logistik, der Versorgung und Beratung vor Ort sowie im Telefonservice tätig werden sollen. Die Angaben sind insoweit in die Tabellen in der Anlage E7 (gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen) einzutragen und als Anlage mit dem Angebot bzw. den Angeboten einzureichen.
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b. nachvollziehbare Aussagen zur Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter;
c. Zeitplan der ggf. notwendigen Personalrekrutierung;
d. Konzept zur Auslieferung (Betriebs-, Niederlassungsstruktur, Termin-, Tourenplanung, Anzahl der dafür zur Verfügung stehenden Fahrzeuge).
IV. Qualitätsmanagement;
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe das Vorliegen bzw. den Einsatz eines Qualitätsmanagement-Systems nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch den Bieter wie folgt zu erbringen:
a) durch das Einreichen eines von einer nach europäischem Recht akkreditierte Zertifi-zierungsgesellschaft ausgestellten, aktuellen und gültigen Zertifikats „Qualitätsma-nagement-System“ nach den Normen DIN EN ISO 13485, DIN EN ISO 9001-2008 oder DIN EN ISO 9001-2015
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oder
b) durch das Einreichen eines Konzeptes „Qualitätsmanagement-System“. Das Konzept muss mit einem prozessorientierten Ansatz die Prozesse (Vorgänge) nachvollziehbar und schlüssig beschreiben und die Eingabe mit der Ausgabe mindestens bei den folgenden Themenfeldern vergleichen:
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— Kundenorientierung/Prozessabläufe;
— sachbezogene Entscheidungsfindung;
— Lieferantenbeziehungen;
— Verantwortlichkeit der Führung;
— Einbeziehung der beteiligten Personen;
— Management von Ressourcen;
— Messung, Analyse und kontinuierliche Verbesserung;
— Dokumentation.
V. Beschwerdemanagement.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe das Vorliegen bzw. den Einsatz eines Beschwerdemanagement nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch das Einreichen der unterzeichneten Erklärung gemäß Anlage E8 oder durch das Einreichen eines Konzeptes, das nachvollziehbare und schlüssige Regelungen zu den in der Anlage E8 genannten Aspekten enthält, zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Lose A1 bis A6 und A8 sowie die Lose B1 bis B6 und B8:
(1) Der AN hat die Vorauszahlungen für alle laufenden Versorgungen auf seine Kosten durch eine Vorauszahlungsbürgschaft abzusichern. Die Bürgschaft ist durch ein in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu leisten. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben und darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein.
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Der AN kann anstatt der Vorauszahlungsbürgschaft auch Sicherheit durch Hinterlegung von Geld leisten. Wird Sicherheit durch die Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der AN den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das die TK und der AN nur gemeinsam verfügen können. Die Höhe des Geldbetrages bzw. Bürgschaftsbetrages ergibt sich aus Absatz 2.
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(2) Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt:
a) für das erste Vertragsjahr (1.1.2017 bis 31.12.2017):
10 v. H. des anteiligen Auftragswertes, mindestens jedoch 10 000 EUR. Der anteilige Auftragswert berechnet sich aus den prognostizierten Fallzahlen, welche sich gemäß Absatz 3 errechnen, multipliziert mit den vom AN angebotenen Fallpauschalen in folgender Weise:
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— Je Produktuntergruppe die Fallzahl 2017 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Bestandsversorgung multipliziert mit der angebotenen Bestandsversorgungspauschale (netto).
— Summe aller errechneten Werte (Erst- und Bestandsversorgungen) je Produktuntergruppe zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
b) für das zweite Vertragsjahr (1.1.2018 bis 31.12.2018):
10 v.H. des anteiligen Auftragswertes, mindestens jedoch 10 000 EUR. Der anteilige Auftragswert berechnet sich aus den prognostizierten Fallzahlen, welche sich gemäß Absatz 3 errechnen, multipliziert mit den vom AN angebotenen Fallpauschalen in folgender Weise.
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— Je Produktuntergruppe die Fallzahl 2018 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Bestandsversorgung multipliziert mit der angebotenen Bestandsversorgungspauschale (netto).
Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
— Summe aller errechneten Werte (Erst-, Folge- und Bestandsversorgungen) je Produktuntergruppe zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
c) für das dritte Vertragsjahr (1.1.2019 bis 31.12.2019):
— Je Produktuntergruppe die Fallzahl 2019 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
— Summe aller errechneten Werte (Erst- und Folgeversorgungen) je Produktuntergruppe zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
d) für das vierte Vertragsjahr (1. Januar 2020 bis 31.Dezember 2020):
— Je Produktuntergruppe die Fallzahl 2020 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
e) für das fünfte Jahr nach Leistungsbeginn (1.1.2021 bis 31.12.2021):
10 v.H. des anteiligen Auftragswertes, mindestens jedoch 10 000 EUR. Der anteilige Auftragswert berechnet sich aus den Fallzahlen multipliziert mit den vom AN angebotenen Fallpauschalen in folgender Weise.
— Je Produktuntergruppe die Anzahl der zum 1.1.2021 bestehenden Versorgungen multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
— Summe aller errechneten Werte (Folgeversorgungen) je Produktuntergruppe zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
f) für das sechste Jahr nach Leistungsbeginn (1.1.2022 bis 31.12.2022):
— Je Produktuntergruppe die Anzahl der zum 1.1.2022 bestehenden Versorgungen multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
(3) Die in der Leistungsbeschreibung prognostizierten Erst-, Bestands- und Folgeversorgungspauschalen werden auf Basis der Versorgungszahlen des abgelaufenen Jahres durch die TK überprüft, ggf. angepasst und dem AN rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Bürgschaftszeitraums übermittelt. Diese in vorgenannter Form jährlich von der TK ermittelten und dem AN übermittelten prognostizierten Fallzahlen bilden die Grundlage für die Berechnungen gemäß Absatz 2. Entsprechend ist die Sicherheit nach jedem Vertragsjahr durch den AN anzupassen und das aktualisierte Bürgschaftsdokument an die TK im Original weiterzuleiten.
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(4) Der AN hat die Sicherheit erstmals zum Leistungsbeginn zu leisten; danach jährlich, jeweils spätestens 4 Wochen vor dem 01.Januar eines jeden Jahres. Nach Erlöschen der Bürgschaft gibt die TK die Bürgschaftsurkunde unverzüglich an den AN zurück.
Für die Lose A7 und B7:
a) für das erste Vertragsjahr (1.3.2017 bis 28.2.2018):
10 v.H. des anteiligen Auftragswertes, mindestens jedoch 10 000 EUR. Der anteilige Auftragswert berechnet sich aus den prognostizierten Fallzahlen, welche sich gemäß Absatz 3 errechnen, multipliziert mit den vom AN angebotenen Fallpauschalen in folgender Weise:
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— Je Produktuntergruppe 10/12 der Fallzahl 2017 plus 2/12 der Fallzahl 2018 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Bestandsversorgungen multipliziert mit der angebotenen Bestandsversorgungspauschale (netto).
b) für das zweite Vertragsjahr (1.3.2018 bis 28.2.2019):
— Je Produktuntergruppe 10/12 der Fallzahl 2018 plus
2/12 der Fallzahl 2019 für die Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
die Fallzahl 2019 für die Bestandsversorgung multipliziert mit der angebotenen Bestandsversorgungspauschale (netto).
2/12 der Fallzahl 2019 für die Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
c) für das dritte Vertragsjahr (1.3.2019 bis 29.2.2020):
— Je Produktuntergruppe 10/12 der Fallzahl 2019 plus 2/12 der Fallzahl 2020 für die
Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
d) für das vierte Vertragsjahr (1.3.2020 bis 31.12.2020):
— Je Produktuntergruppe 10/12 der Fallzahl
2020 für die Erstversorgung multipliziert mit der angebotenen Erstversorgungspauschale (netto).
2020 für die Folgeversorgung multipliziert mit der Hälfte der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
2019 plus 2/12 der Fallzahl 2020 für die Folgeversorgung multipliziert mit der angebotenen Folgeversorgungspauschale (netto).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe; Vergabestelle/F0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2015/127
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe perE-Mail mitgeteilt wird.
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Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Adresse zu übermitteln. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 22.2.2016. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 18.2.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
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Angebote sind zulässig für maximal drei Lose je Fachlos. Insgesamt darf jeder Bieter also verteilt über beide Fachlose maximal sechs Angebote einreichen. Werden von einem Bieter pro Fachlos Angebote für mehr als drei Lose abgegeben, werden alle eingereichten Angebote ausgeschlossen. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Mit dem Angebot/den Angeboten sind – neben den für den Nachweis der Eignung einzureichenden Unterlagen – die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
— ausgefüllte Liste der Schlaftherapiegeräte gemäß der Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage L2 zur Leistungsbeschreibung;
— ausgefüllte Liste der Masken gemäß der Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage L3 zur Leistungsbeschreibung;
— Unterlagen bzw. Erklärungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen in Anlage W1;
— Sofern nicht gelistete Schlaftherapiegeräte angeboten werden: Produktbeschreibung, Gerätehandbücher der Schlaftherapiegeräte, die vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung gemäß MPG sowie die Bestätigung des Herstellers, dass die eingesetzten Produkte die im Hilfsmittelverzeichnis veröffentlichten Qualitätskriterien erfüllen (vgl. auch Vorgaben der Vergabeunterlagen unter Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 011-014779 (2016-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 172-309795
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 011-014779
ABl. S-Ausgabe: 172

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wurde der Zuschlag je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden folgenden normierten Werten stellte jeweils das wirtschaftlichste Angebot dar. (100)
2. Der Preis wurde auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises des jeweiligen Loses, der anhand der Eintragungen unter Ziffer 2 des Angebotsschreibens (Anlage V4) ermittelt wurde, bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde normiert auf 70, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (70)
3. Die Qualität der Leistung wurde anhand der im Rahmen des Fragebogens zur fachlichen Wertung (Anlage W1) gemachten Angaben gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wurde normiert auf 30, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (30)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-22 📅
Name: Jochum Medizintechnik GmbH
Postanschrift: Straße 9 Nr. 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12309
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-28 📅
Name: Bietergemeinschaft Jochum Medizintechnik GmbH & Saegeling Medizintechnik Service- und Vertriebs GmbH

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-26 📅
Name: IfM Ingenierbüro für Medizintechnik GmbH
Postanschrift: Im Ostpark 4
Postort: Wettenberg
Postleitzahl: 35435

4️⃣
Name: Heinen + Löwenstein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Arzbacher Straße 80
Postort: Bad Ems
Postleitzahl: 56130

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣
Name: Linde Gas Therapeutics GmbH
Postanschrift: Mittenheimer Straße 62
Postort: Oberschleißheim
Postleitzahl: 85764

1️⃣0️⃣
Name: Vital Aire GmbH
Postanschrift: Bornbach 2
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 22848

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
3
2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB (in der bis zum 18.4.2016 geltenden Fassung) in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2016/S 172-309795 (2016-09-02)