Technische Abwicklung der Sozialwahl 2017

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg

Unterstützung bei der Durchführung der Sozialversicherungswahl am 31.5.2017. Unter der Aufsicht des verantwortlichen Wahlausschusses und des Arbeitskreises Sozialversicherungswahl 2017 bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gilt es, Texte, die gesetzlich oder durch die Bundeswahlbeauftragte beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgeschrieben sind, zur Information, als Antragsformulare und Wahlunterlagen zu drucken, zu kuvertieren und zum Versand aufzugeben. Die eingehenden Wahlunterlagen sollen maschinell geöffnet, unter Nutzung von Informationstechnik ausgewertet und gelagert werden. Zuletzt sind die Unterlagen nach Ablauf der Lagerungsfrist datenschutzgerecht zu vernichten. Im gesamten Verlauf ist der enge, exakt vorgegebene Zeitplan unbedingt einzuhalten. Näheres entnehmen Sie bitte der vorläufigen Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbg.de / www.dtvp.de (e-Vergabe Plattform) 🌏
E-Mail: ausschreibung@vbg.de 📧
Fax: +49 405146-2395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 041-066860
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bei postalischer Angebotsabgabe ist eine elektronische Sicherungskopie den Unterlagen zwingend beizufügen. Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: http://www.dtvp.de/Center/ Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/ Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYDYC.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der Durchführung der Sozialversicherungswahl am 31.5.2017. Unter der Aufsicht des verantwortlichen Wahlausschusses und des Arbeitskreises Sozialversicherungswahl 2017 bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gilt es, Texte, die gesetzlich oder durch die Bundeswahlbeauftragte beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgeschrieben sind, zur Information, als Antragsformulare und Wahlunterlagen zu drucken, zu kuvertieren und zum Versand aufzugeben. Die eingehenden Wahlunterlagen sollen maschinell geöffnet, unter Nutzung von Informationstechnik ausgewertet und gelagert werden. Zuletzt sind die Unterlagen nach Ablauf der Lagerungsfrist datenschutzgerecht zu vernichten. Im gesamten Verlauf ist der enge, exakt vorgegebene Zeitplan unbedingt einzuhalten. Näheres entnehmen Sie bitte der vorläufigen Leistungsbeschreibung.
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Referenznummer: VBG/2016/01/1209
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg,
Deelbögenkamp 4,
22297 Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Persönliche Lage; 1. Angabe zur Organisationsform innerhalb der Bewerbung (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
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2. Bewerbergemeinschaften haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft im Falle der Auswahl im Teilnahmewettbewerb und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergeben. Hierfür kann das Formblatt, das dem bei der Auftraggeberin verfügbaren Bewerberbogen beiliegt, verwendet werden.
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3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeden Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
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4. Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Kopie desselben. Soweit der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen.
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5. Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist.
6. Eigenerklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 6 Abs. 5 EG VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A beim Bewerber, beim Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. beim Dritten/Nachunternehmer vorliegen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5 dieser Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
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1. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssummen mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und 10 000 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist nur eine entsprechende Bestätigung der Bewerbergemeinschaft erforderlich. Von Dritten/Nachunternehmern ist die Bestätigung nicht erforderlich.
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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/ Nachunternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung.
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3. Eigenerklärung über den Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung ist eine Mindestanforderung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Technische Leistungsfähigkeit; Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb eines Teilnahmeantrags einmal vorzulegen. Soweit im Falle von Bewerbergemeinschaften zusätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle vorgesehenen Einsatzes zusätzlich von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3)/5 dieser Bekanntmachung), nachstehende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen sind, ist dies jeweils ausdrücklich geregelt.
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1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Personen in den letzten 3 Jahren (2013-2015), gegliedert nach:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten,
— davon in Vollzeit,
— davon in Teilzeit,
— davon Honorar- und Zeitarbeitskräfte.
Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist dabei eine Mindestanforderung. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, im Falle vorgesehenen Einsatzes von Dritten/Nachunternehmern ist die Erklärung von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
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2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten mit der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist und die seit dem 1.1.2013 erbracht wurden bzw. sich in Bearbeitung befinden. Vergleichbar sind Leistungen wie sie in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschrieben sind.
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Sollten mehr als drei Referenzprojekte dargestellt werden, wird die Auftraggeberin bei der Prüfung nach Ziff. IV.1.2)/3. dieser Bekanntmachung alle dargestellten Referenzen berücksichtigen, bei der Bewertung nach Ziff. IV.1.2)/4. dieser Bekanntmachung jedoch nur die drei besten der dargestellten Referenzen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
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— Projektbezeichnung mit Adresse unter Angabe des Bewerbers, des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, des Dritten/Nachunternehmers, von dem die Referenz stammt,
— Auftraggeber mit Adresse,
— Ansprechpartner bei Auftraggeber mit Telefonnummer.
Mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
— Zeitraum der erbrachten Eigenleistung.
— Kurze Beschreibung des Auftrags und zu Inhalt und Umfang der selbst erbrachten Bauüberwachungsleistungen. Darstellung inwieweit die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen sind.
3. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter, Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben zu machen, die gem. Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Berücksichtigung finden:
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a. Name,
b. Jahrgang,
c. derzeitige Tätigkeit,
d. Ausbildung unter Eigenerklärung, über welche Abschlüsse die Person verfügt,
e. Berufserfahrung mit der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist oder mit dieser vergleichbaren Leistungen,
f. Berufsjahre in technisch leitender Funktion,
g. Mindestens drei persönliche Referenzprojekte inklusive folgender Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes unter Angaben zum Referenzauftrag und zu Inhalt und Umfang der eigens erbrachten Leistungen,
— Zeitraum der Tätigkeit.
Sollten mehr als 3 Referenzprojekte eingereicht werden, wird die Auftraggeberin die 3 besten Projekte für die Wertung heranziehen.
Der Projektleiter bzw. sein Stellvertreter muss jeweils an mindestens einer der für das Unternehmen in dieser Bewerbung genannten Referenzprojekten teilgenommen haben; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, deren Deckungssummen mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und 10 000 000 EUR für sonstige Schäden betragen. Die Berufshaftpflicht ist für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3) der Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
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4. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Auftraggeberin die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) Nr. 2 und Nr. 3 eingereichte Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten.
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Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III. 2.3) Nr. 2 (Referenzprojekte) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit der im jeweiligen Referenzprojekt erbrachten Leistungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung) vergleichen. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der Kurzbeschreibung des Referenzprojektes. Bei der Bewertung der Angaben gem. Ziff. III.2.3) Nr. 3 (Technisches Leitungspersonal) wird die Auftraggeberin unter den geeigneten Bewerbungen die Vergleichbarkeit und Erfahrung des angegebenen Personals in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen im Hinblick auf die Komplexität der zu bewältigenden Aufgabe bewerten. Die Bewertung erfolgt im Wege einer Gesamtbetrachtung anhand der dargestellten Erfahrungen des Leistungspersonal unter Ausübung des Beurteilungsspielraumes.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Lieweris
Internetadresse: www.vbg.de / www.dtvp.de (e-Vergabe Plattform) 🌏
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2016/01/1209
Zusätzliche Informationen
Bei postalischer Angebotsabgabe ist eine elektronische Sicherungskopie den Unterlagen zwingend beizufügen.
Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: http://www.dtvp.de/Center/
Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYDYC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228-9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Wiederkehrender Auftrag
1. Halbjahr 2022.
Quelle: OJS 2016/S 041-066860 (2016-02-23)