Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege und damit die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft und aus einer Hand angeboten. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 200 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten. Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken: — Technische Architekturberatung, — Serverhardware und –software, — Servervirtualisierung, — Stationäre Clienthardware und –software, — Mobile Clienthardware und –software, — Voice-Over-IP/Mobilfunk, — Druckgeräte und -technologien, Druckfinishing, — Digitalisierung und OCR, — Aktive Netzwerkkomponenten, — Storagekomponenten, — Standortübergreifende RZ-Automatisierung, — Serverbasierte Anwendungen (bspw. Dokumentenmanagementsysteme und Vorgangsbearbeitungssysteme) und entsprechende Lizenzfragen, — Betriebsorganisation für IT-Dienstleister (in Anlehnung an Best-Practice-Ansätze, bspw. ITIL), — IT-Sicherheit nach BSI-Grundschutz, — Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001, — IT-Dienstleistungen (Instandhaltung, Instandsetzung, Support, Wartung, IMAC/R, Schulungs-/Coachingmaßnahmen). Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammenarbeitet. Es sind regelmäßig Besprechungen, Verhandlungen, Workshops in Hamburg oder ggf. auch an anderen Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Auch bei der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die vollständige und rechtzeitige Information und anlassgerechte Einbindung der Auftraggeberin maßgeblich. Dabei sind mitunter komplexe Nutzerwünsche in der IT-Betriebs-Strategie / in der IT-Technischen Architektur der Auftraggeberin abzubilden und einzubinden. Die Umsetzung in Beschaffungsprojekten erforderte dann die Unterstützung bei der Planung und Abstimmung sowie die Ausarbeitung von bedarfsgerechten Vergabeunterlagen, insbesondere bestehend aus technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrizen. Gegebenenfalls müssen Markterkundungen im rechtlich zugelassenen Umfang durchgeführt werden. Bei dem Aufbau und der Strukturierung von Vergabeunterlagen orientiert sich die Auftraggeberin an der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) sowie den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) in der jeweils gültigen Fassung. Die juristische Beratung und Begleitung der Beschaffungsvorhaben ist nicht Gegenstand der Vergabe. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit aktuelle Kenntnisse des vergabe- und IT-rechtlichen Rechtsrahmens, in dem sich die Auftraggeberin bewegt, sicher. Dies gilt sowohl für Beschaffungen im nationalen Bereich als auch für Liefer- und Dienstleistungen, für die europaweite Vergaben durchzuführen sind. Die Verfahren sind fachtechnisch zu begleiten und zu steuern. Im Bedarfsfall soll der gesuchte Auftragnehmer die Auftraggeberin auch in der Vertragsdurchführung fachtechnisch unterstützen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer einen durchgängigen und umfassenden Know-How-Transfer auf die Mitarbeiter der Auftraggeberin sicherstellt. Die Durchführung erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Eine Gesamtmenge über die Laufzeit kann nicht abschließend angegeben werden. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass Leistungen im Rahmen von 1000 Personentagen anfallen können. Das Volumen kann sich allerdings auch stark abweichend gestalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffungsberatung
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschaffungsberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 4020207-2350📞
Fax: +49 4020207-2395 📠
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotseingangsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen.
4. Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise oder Angaben fehlen, so behält sich die Auftraggeberin ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
5. Zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Die Auftraggeberin führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden insgesamt 5 ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, die die hier aufgestellten Anforderungen erfüllen. Als ein Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, ist die Infora GmbH, Salzufer 8, 10587 Berlin gem. Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung ausgewählt.
6. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/ Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer 1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von IT-Beschaffungen“ zu kennzeichnen (vgl. Kennzettel für die Zusendung des Teilnahmeantrags, der den Vorlagen gem. Ziff. VI.3) Nr. 3 beigefügt ist).
8. Für dieses Verfahren ist eine voraussichtliche Angebotsfrist bis zum 22.08.2016 vorgesehen.
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotseingangsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen.
4. Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise oder Angaben fehlen, so behält sich die Auftraggeberin ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
5. Zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Die Auftraggeberin führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden insgesamt 5 ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, die die hier aufgestellten Anforderungen erfüllen. Als ein Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, ist die Infora GmbH, Salzufer 8, 10587 Berlin gem. Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung ausgewählt.
6. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/ Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer 1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von IT-Beschaffungen“ zu kennzeichnen (vgl. Kennzettel für die Zusendung des Teilnahmeantrags, der den Vorlagen gem. Ziff. VI.3) Nr. 3 beigefügt ist).
8. Für dieses Verfahren ist eine voraussichtliche Angebotsfrist bis zum 22.08.2016 vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege und damit die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft und aus einer Hand angeboten. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 200 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege und damit die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft und aus einer Hand angeboten. Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 200 Mitarbeitern in 14 Standorten vertreten.
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken:
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken:
— Technische Architekturberatung,
— Serverhardware und –software,
— Servervirtualisierung,
— Stationäre Clienthardware und –software,
— Mobile Clienthardware und –software,
— Voice-Over-IP/Mobilfunk,
— Druckgeräte und -technologien, Druckfinishing,
— Digitalisierung und OCR,
— Aktive Netzwerkkomponenten,
— Storagekomponenten,
— Standortübergreifende RZ-Automatisierung,
— Serverbasierte Anwendungen (bspw. Dokumentenmanagementsysteme und Vorgangsbearbeitungssysteme) und entsprechende Lizenzfragen,
— Betriebsorganisation für IT-Dienstleister (in Anlehnung an Best-Practice-Ansätze, bspw. ITIL),
— IT-Sicherheit nach BSI-Grundschutz,
— Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001,
Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammenarbeitet. Es sind regelmäßig Besprechungen, Verhandlungen, Workshops in Hamburg oder ggf. auch an anderen Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Auch bei der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die vollständige und rechtzeitige Information und anlassgerechte Einbindung der Auftraggeberin maßgeblich. Dabei sind mitunter komplexe Nutzerwünsche in der IT-Betriebs-Strategie / in der IT-Technischen Architektur der Auftraggeberin abzubilden und einzubinden. Die Umsetzung in Beschaffungsprojekten erforderte dann die Unterstützung bei der Planung und Abstimmung sowie die Ausarbeitung von bedarfsgerechten Vergabeunterlagen, insbesondere bestehend aus technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrizen. Gegebenenfalls müssen Markterkundungen im rechtlich zugelassenen Umfang durchgeführt werden. Bei dem Aufbau und der Strukturierung von Vergabeunterlagen orientiert sich die Auftraggeberin an der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) sowie den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) in der jeweils gültigen Fassung. Die juristische Beratung und Begleitung der Beschaffungsvorhaben ist nicht Gegenstand der Vergabe. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit aktuelle Kenntnisse des vergabe- und IT-rechtlichen Rechtsrahmens, in dem sich die Auftraggeberin bewegt, sicher. Dies gilt sowohl für Beschaffungen im nationalen Bereich als auch für Liefer- und Dienstleistungen, für die europaweite Vergaben durchzuführen sind. Die Verfahren sind fachtechnisch zu begleiten und zu steuern. Im Bedarfsfall soll der gesuchte Auftragnehmer die Auftraggeberin auch in der Vertragsdurchführung fachtechnisch unterstützen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer einen durchgängigen und umfassenden Know-How-Transfer auf die Mitarbeiter der Auftraggeberin sicherstellt.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammenarbeitet. Es sind regelmäßig Besprechungen, Verhandlungen, Workshops in Hamburg oder ggf. auch an anderen Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Auch bei der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die vollständige und rechtzeitige Information und anlassgerechte Einbindung der Auftraggeberin maßgeblich. Dabei sind mitunter komplexe Nutzerwünsche in der IT-Betriebs-Strategie / in der IT-Technischen Architektur der Auftraggeberin abzubilden und einzubinden. Die Umsetzung in Beschaffungsprojekten erforderte dann die Unterstützung bei der Planung und Abstimmung sowie die Ausarbeitung von bedarfsgerechten Vergabeunterlagen, insbesondere bestehend aus technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrizen. Gegebenenfalls müssen Markterkundungen im rechtlich zugelassenen Umfang durchgeführt werden. Bei dem Aufbau und der Strukturierung von Vergabeunterlagen orientiert sich die Auftraggeberin an der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) sowie den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) in der jeweils gültigen Fassung. Die juristische Beratung und Begleitung der Beschaffungsvorhaben ist nicht Gegenstand der Vergabe. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit aktuelle Kenntnisse des vergabe- und IT-rechtlichen Rechtsrahmens, in dem sich die Auftraggeberin bewegt, sicher. Dies gilt sowohl für Beschaffungen im nationalen Bereich als auch für Liefer- und Dienstleistungen, für die europaweite Vergaben durchzuführen sind. Die Verfahren sind fachtechnisch zu begleiten und zu steuern. Im Bedarfsfall soll der gesuchte Auftragnehmer die Auftraggeberin auch in der Vertragsdurchführung fachtechnisch unterstützen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer einen durchgängigen und umfassenden Know-How-Transfer auf die Mitarbeiter der Auftraggeberin sicherstellt.
Die Durchführung erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Eine Gesamtmenge über die Laufzeit kann nicht abschließend angegeben werden. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass Leistungen im Rahmen von 1000 Personentagen anfallen können. Das Volumen kann sich allerdings auch stark abweichend gestalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung.
Die Durchführung erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Eine Gesamtmenge über die Laufzeit kann nicht abschließend angegeben werden. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass Leistungen im Rahmen von 1000 Personentagen anfallen können. Das Volumen kann sich allerdings auch stark abweichend gestalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2016/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers. Der Bewerber hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit
E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur, Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und Ihres Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur, Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und Ihres Leistungsportfolios bis zu drei Seiten (DIN A4) ausreichen.
3. Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber der BGW rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften, sowie, dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen.
3. Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber der BGW rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften, sowie, dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen.
4. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dort eingetragen ist oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.
4. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dort eingetragen ist oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach dieser Vorschrift beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der BGW eine Entscheidung über die Berücksichtigung der Bewerbung zu ermöglichen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach dieser Vorschrift beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der BGW eine Entscheidung über die Berücksichtigung der Bewerbung zu ermöglichen.
6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie § 98c AufenthG vorliegen und der Bewerber gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt wurden, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie § 98c AufenthG vorliegen und der Bewerber gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt wurden, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
7. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Tatbestandes aus dem Katalog des § 4 Abs. 6 VOF verurteilt ist. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, machen Sie hierzu nähere Angaben, um der BGW die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
7. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Tatbestandes aus dem Katalog des § 4 Abs. 6 VOF verurteilt ist. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, machen Sie hierzu nähere Angaben, um der BGW die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
8. Eigenerklärung über die Sicherstellung der besonderen Bedingungen für die Auftragsdurchführung, wie sie in Ziffer III.1.4) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Bewerber haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
2. Angaben zum Jahresgesamtumsatz des Bewerbers (gemeint ist das konkrete in der Bewerbung genannte Unternehmen) in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 sowie Angaben zu dem Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IT-Beschaffungen. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angaben zum Jahresgesamtumsatz des Bewerbers (gemeint ist das konkrete in der Bewerbung genannte Unternehmen) in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 sowie Angaben zu dem Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IT-Beschaffungen. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
3. Angabe zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2013, 2014 und 2015, bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen, wie sie in Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung beschrieben sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Angabe zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2013, 2014 und 2015, bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen, wie sie in Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung beschrieben sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausländische Bewerber haben, soweit erforderlich, für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Angabe von mindestens vier Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II. 1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben gem. Ziffer IV. 1.2) dieser Bekanntmachung zur Auswahl herangezogen werden können. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Geschäftsjahren stammen. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine abgeschlossene oder nahezu abgeschlossene Leistung. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten. Verschiedene Mindestanforderungen können auch kumulativ mittels einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden: Mindestens zwei Referenzen müssen für die öffentliche Hand (gemeint ist jeder öffentliche Auftraggeber, bei dem für die Durchführung von Beschaffungen das Vergaberecht Anwendung findet und die Beachtung der Verfahrensregeln Gegenstand der Referenztätigkeit war) erbracht worden sein. Mindestens eine Referenz muss eine fortlaufende Beratung mit vergleichbaren Leistungen und einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten nachweisen. Mindestens eine Referenz muss vergleichbare fachtechnische Beratungsleistungen zur Betriebsorganisation für IT-Dienstleister (in Anlehnung an Best-Practice-Ansätze bspw. ITIL) nachweisen. Mindestens eine Referenz muss vergleichbare fachtechnische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen zum Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 nachweisen.
1. Angabe von mindestens vier Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II. 1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben gem. Ziffer IV. 1.2) dieser Bekanntmachung zur Auswahl herangezogen werden können. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Geschäftsjahren stammen. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine abgeschlossene oder nahezu abgeschlossene Leistung. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten. Verschiedene Mindestanforderungen können auch kumulativ mittels einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden: Mindestens zwei Referenzen müssen für die öffentliche Hand (gemeint ist jeder öffentliche Auftraggeber, bei dem für die Durchführung von Beschaffungen das Vergaberecht Anwendung findet und die Beachtung der Verfahrensregeln Gegenstand der Referenztätigkeit war) erbracht worden sein. Mindestens eine Referenz muss eine fortlaufende Beratung mit vergleichbaren Leistungen und einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten nachweisen. Mindestens eine Referenz muss vergleichbare fachtechnische Beratungsleistungen zur Betriebsorganisation für IT-Dienstleister (in Anlehnung an Best-Practice-Ansätze bspw. ITIL) nachweisen. Mindestens eine Referenz muss vergleichbare fachtechnische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen zum Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 nachweisen.
Alle benannten Referenzen müssen Angaben zu folgenden (Teil-) Leistungen und Inhalten beinhalten:
— Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob öffentliche Hand oder Privatwirtschaft;
— Beschreibung der Leistungen unter Darstellung der Vergleichbarkeit und unter besonderer Beschreibung der vergleichbaren fachtechnischen Beratungs- und Unterstützungsbereiche. Stellen Sie sicher, dass aus Ihrer Beschreibung insbesondere die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung geforderten Fachbereiche ersichtlich sind;
— Beschreibung der Leistungen unter Darstellung der Vergleichbarkeit und unter besonderer Beschreibung der vergleichbaren fachtechnischen Beratungs- und Unterstützungsbereiche. Stellen Sie sicher, dass aus Ihrer Beschreibung insbesondere die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung geforderten Fachbereiche ersichtlich sind;
— Angaben zu Art und Anzahl der durchgeführten Beschaffungsverfahren, bei denen Sie den Auftraggeber beraten und unterstützen. Geben Sie dabei auch an, wie viele Beschaffungen Sie nach VOL/A, 1. Abschnitt und wie viele nach VOL/A 2., Abschnitt oder VOF unterstützten oder begleiteten;
— Angaben zu Art und Anzahl der durchgeführten Beschaffungsverfahren, bei denen Sie den Auftraggeber beraten und unterstützen. Geben Sie dabei auch an, wie viele Beschaffungen Sie nach VOL/A, 1. Abschnitt und wie viele nach VOL/A 2., Abschnitt oder VOF unterstützten oder begleiteten;
— Angabe zum Tätigkeitsbereich des Referenzgebers (Branche);
— Projektbeginn (Monat und Jahr) und –ende;
— Angabe des Auftragsvolumens in Personentagen (PT).
2. Angaben und Darstellung zur Qualifizierung der im Unternehmen tätigen Berater im Bereich der öffentlichen Vergaben im Umfang wie in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung gefordert, unter kurzer Beschreibung, wie der Bewerber die Aktualität dieser Kenntnisse aufrecht erhält.
2. Angaben und Darstellung zur Qualifizierung der im Unternehmen tätigen Berater im Bereich der öffentlichen Vergaben im Umfang wie in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung gefordert, unter kurzer Beschreibung, wie der Bewerber die Aktualität dieser Kenntnisse aufrecht erhält.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einer Nachfrage beim Referenzgeber ausdrücklich zu.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt nach Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung. Die Bedingungen werden Gegenstand der Verhandlungen. Es gilt die VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit der Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insbesondere mit folgenden Bedingungen einverstanden:
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung aller Risiken aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine markübliche Haftpflichtversicherung mit ausreichend Deckung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden abzuschließen und bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung aller Risiken aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine markübliche Haftpflichtversicherung mit ausreichend Deckung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden abzuschließen und bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
— Einverständniserklärung, dass die BGW die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Wir verpflichten uns, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern dies die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung der BGW vorzulegen. Die BGW weist darauf hin, dass sie vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz einholen wird.
— Einverständniserklärung, dass die BGW die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Wir verpflichten uns, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern dies die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung der BGW vorzulegen. Die BGW weist darauf hin, dass sie vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz einholen wird.
— Die Durchführung sämtlicher Kommunikation mit der BGW und im Rahmen der Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von IT-Beschaffungen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
— Durchführung von Workshops, Besprechungen, Verhandlungen an den Standorten der Auftraggeberin.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung. 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die BGW die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien anwenden: 1. Aus den gem. Ziff. III.2.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung eingereichten Referenzen kann eine Referenz, die kumulativ folgende Kriterien erfüllt, mit maximal 100 Punkten bewertet werden. Insgesamt können so max. 600 Punkte vergeben werden: Danach erhält jede Referenz, die für die öffentliche Hand (Begriff wie in Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) erbracht wurde und mit der fünf unterschiedliche fachtechnische Leistungsbereiche gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung nachgewiesen werden 50 Punkte. Für jeden aus den vorstehend nachgewiesenen Fachbereichen dieser Referenz, bei denen das der Beratung und Unterstützung zugrundeliegende Projektvolumen größer 209.000 EUR (netto) war und ein Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A oder VOF nachweislich durchgeführt wurde, können jeweils weitere 10 Punkte erzielt werden. 2. Für die Angaben gem. Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung vergibt der Auftraggeber maximal 50 Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Dabei können die Punkte wie folgt erreicht werden: Die maximale Punktzahl wird erreicht, wenn die Darstellung des Bewerbers nachweist, dass aktuelle Kenntnisse des Rechtsrahmens im Bereich des öffentlichen Auftragswesens im Umfang wie in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung gefordert, vorhanden sind und im Unternehmen die Praxis für eine regelmäßige Aufrechterhaltung nachgewiesen ist. Werden Kenntnisse des Rechtsrahmens teilweise oder nicht aktuell nachgewiesen und werden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung nur teilweise nachvollziehbar nachgewiesen, so können maximal 25 Punkt erreicht werden. Eine nur grobe, wenig aussagekräftige Darstellung, die keinen oder nur wenig Bezug zum hier in Ziffer II.1.5) geforderten Umfang der Kenntnisse nachweist, erhält keine Punkte.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung. 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen. 3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die BGW die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien anwenden: 1. Aus den gem. Ziff. III.2.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung eingereichten Referenzen kann eine Referenz, die kumulativ folgende Kriterien erfüllt, mit maximal 100 Punkten bewertet werden. Insgesamt können so max. 600 Punkte vergeben werden: Danach erhält jede Referenz, die für die öffentliche Hand (Begriff wie in Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) erbracht wurde und mit der fünf unterschiedliche fachtechnische Leistungsbereiche gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung nachgewiesen werden 50 Punkte. Für jeden aus den vorstehend nachgewiesenen Fachbereichen dieser Referenz, bei denen das der Beratung und Unterstützung zugrundeliegende Projektvolumen größer 209.000 EUR (netto) war und ein Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A oder VOF nachweislich durchgeführt wurde, können jeweils weitere 10 Punkte erzielt werden. 2. Für die Angaben gem. Ziffer III.2.3) Nr. 2 dieser Bekanntmachung vergibt der Auftraggeber maximal 50 Punkte je Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Dabei können die Punkte wie folgt erreicht werden: Die maximale Punktzahl wird erreicht, wenn die Darstellung des Bewerbers nachweist, dass aktuelle Kenntnisse des Rechtsrahmens im Bereich des öffentlichen Auftragswesens im Umfang wie in Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung gefordert, vorhanden sind und im Unternehmen die Praxis für eine regelmäßige Aufrechterhaltung nachgewiesen ist. Werden Kenntnisse des Rechtsrahmens teilweise oder nicht aktuell nachgewiesen und werden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung nur teilweise nachvollziehbar nachgewiesen, so können maximal 25 Punkt erreicht werden. Eine nur grobe, wenig aussagekräftige Darstellung, die keinen oder nur wenig Bezug zum hier in Ziffer II.1.5) geforderten Umfang der Kenntnisse nachweist, erhält keine Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: DE, alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: Die Vorlagen (Formblätter) zu Ziff. III.1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) (vgl. Ziff. VI.3) Nr. 3) sowie der Kennzettel für die Zusendung des Teilnahmeantrags können bei http://www.subreport.de unter Verwendung der subreport-ELViS-ID E66495575 heruntergeladen werden
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Herrn Hans-Joachim Huhnholz
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22198578-0📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016/10
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotseingangsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
2. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Bietern, welche die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierüber erhalten alle Bieter über subreport-ELViS automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Bieter werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; würden sie dennoch erteilt, wären sie nicht verbindlich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotseingangsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen.
3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen.
4. Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise oder Angaben fehlen, so behält sich die Auftraggeberin ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
5. Zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Die Auftraggeberin führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden insgesamt 5 ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, die die hier aufgestellten Anforderungen erfüllen. Als ein Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, ist die Infora GmbH, Salzufer 8, 10587 Berlin gem. Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung ausgewählt.
5. Zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Die Auftraggeberin führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Zur Angebotsabgabe werden insgesamt 5 ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, die die hier aufgestellten Anforderungen erfüllen. Als ein Unternehmen, das die Anforderungen erfüllt, ist die Infora GmbH, Salzufer 8, 10587 Berlin gem. Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung ausgewählt.
6. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/ Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/ Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer 1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von IT-Beschaffungen“ zu kennzeichnen (vgl. Kennzettel für die Zusendung des Teilnahmeantrags, der den Vorlagen gem. Ziff. VI.3) Nr. 3 beigefügt ist).
7. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer 1.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld von IT-Beschaffungen“ zu kennzeichnen (vgl. Kennzettel für die Zusendung des Teilnahmeantrags, der den Vorlagen gem. Ziff. VI.3) Nr. 3 beigefügt ist).
8. Für dieses Verfahren ist eine voraussichtliche Angebotsfrist bis zum 22.08.2016 vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 02289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 02289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Die BGW hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die BGW; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die BGW hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die BGW; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn die BGW
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die BGW die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die BGW die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der BGW nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der BGW nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 02289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 02289499-163 📠
Quelle: OJS 2016/S 076-134395 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken: u. a.
— Technische Architekturberatung,
— Serverhardware und –software,
— Servervirtualisierung,
— Stationäre Clienthardware und –software,
— Mobile Clienthardware und –software,
— Voice-Over-IP/Mobilfunk,
— Druckgeräte und -technologien, Druckfinishing,
— Digitalisierung und OCR,
— Aktive Netzwerkkomponenten,
— Storagekomponenten,
— Standortübergreifende RZ-Automatisierung,
— Serverbasierte Anwendungen (bspw. Dokumentenmanagementsysteme und Vorgangsbearbeitungssysteme) und entsprechende Lizenzfragen u.
— Betriebsorganisation für IT-Dienstleister.
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken: u. a.
— Technische Architekturberatung,
— Serverhardware und –software,
— Servervirtualisierung,
— Stationäre Clienthardware und –software,
— Mobile Clienthardware und –software,
— Voice-Over-IP/Mobilfunk,
— Druckgeräte und -technologien, Druckfinishing,
— Digitalisierung und OCR,
— Aktive Netzwerkkomponenten,
— Storagekomponenten,
— Standortübergreifende RZ-Automatisierung,
— Serverbasierte Anwendungen (bspw. Dokumentenmanagementsysteme und Vorgangsbearbeitungssysteme) und entsprechende Lizenzfragen u.
— Betriebsorganisation für IT-Dienstleister.
Gesamtwert des Auftrags: 1 120 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken: u. a.
Die Auftraggeberin sucht einen Auftragnehmer für IT-betriebsstrategische Beratungs- und technische Unterstützungsleistungen im Bereich von IT-Beschaffungen und Beschaffungen aus dem fachlich IT-nahen Umfeld (bspw. IT-Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen). Fachtechnisch sind dabei mindestens, jedoch nicht abschließend, folgende Leistungsbereiche durch erfahrene Fachberater des Auftragnehmers abzudecken: u. a.
— Serverbasierte Anwendungen (bspw. Dokumentenmanagementsysteme und Vorgangsbearbeitungssysteme) und entsprechende Lizenzfragen u.
— Betriebsorganisation für IT-Dienstleister.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammenarbeitet. Es sind regelmäßig Besprechungen, Verhandlungen, Workshops in Hamburg oder ggf. auch an anderen Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Auch bei der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die vollständige und rechtzeitige Information und anlassgerechte Einbindung der Auftraggeberin maßgeblich. Dabei sind mitunter komplexe Nutzerwünsche in der IT-Betriebs-Strategie / in der IT-Technischen Architektur der Auftraggeberin abzubilden und einzubinden. Die Umsetzung in Beschaffungsprojekten erforderte dann die Unterstützung bei der Planung und Abstimmung sowie die Ausarbeitung von bedarfsgerechten Vergabeunterlagen, insbesondere bestehend aus technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrizen.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammenarbeitet. Es sind regelmäßig Besprechungen, Verhandlungen, Workshops in Hamburg oder ggf. auch an anderen Standorten der Auftraggeberin durchzuführen. Auch bei der interdisziplinären Zusammenarbeit ist die vollständige und rechtzeitige Information und anlassgerechte Einbindung der Auftraggeberin maßgeblich. Dabei sind mitunter komplexe Nutzerwünsche in der IT-Betriebs-Strategie / in der IT-Technischen Architektur der Auftraggeberin abzubilden und einzubinden. Die Umsetzung in Beschaffungsprojekten erforderte dann die Unterstützung bei der Planung und Abstimmung sowie die Ausarbeitung von bedarfsgerechten Vergabeunterlagen, insbesondere bestehend aus technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrizen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Anforderungen (u. a. Projektorganisation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (u. a. Vorgehenskonzept, interdisziplinärer Beratungsansatz, Vorgehen Anforderungserhebung, Marktsichtung, IT-Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungen Leistungen im Erstabruf (u. a. technische Architekturkomponenten, Organisation Durchführung, Schritte zur Zielerreichung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation (maßgebliche Angebotsinhalte und Schwerpunkte Erstabruf, Projektteam)
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Die BGW hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die BGW; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die BGW hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die BGW; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn die BGW:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die BGW die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die BGW die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der BGW nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Quelle: OJS 2016/S 252-464659 (2016-12-29)