TK- und Internet-Carrier-Anbindungen der Berliner Flughäfen

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Zum Betrieb der Flughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Tegel (TXL) sowie für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind Netzzugänge und Dienste zur Anbindung an die öffentlichen Sprach- und Datendienste bereitzustellen. Der Betrieb dieser Dienste soll am 1.12.2016 beginnen. Über den Campus BER wird auch der Bestandsflughafen TXL bis zur Schließung sowie SXF ebenfalls mit Datendiensten versorgt.
Die Gesamtleistung wird in 5 Losen vergeben:
Los 1: SXF/BER
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Telekommunikations-(TK)-Anlagen-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPK (Externer primärer Knotenpunkt)P3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord) als Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Los 2: SXF/BER
Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5 und Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten.
Los 3: SXF/BER Redundanz zu Los 2
Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3.
Los 4: TXL
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung von TK-Anlagen-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte Hauptverteiler(HVT) TXL-Nord (Scharnweberstr.) und HVT TXL-Süd (Hauptgebäude B) als Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Los 5:
Rahmenvereinbarung für Bereitstellung, Betrieb und Wartung von einzelnen ADSL(„Asymmetric Digital Subscriber Line“) -Internetverbindungen zu den einzelnen Messstellen.
Für die Internetanbindung ist aus Redundanzgründen eine Anbindung über zwei Provider vorgesehen. Aus diesem Grund kommt für die Vergabe der Lose 2 und 3 nur eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Auftragnehmern in Frage. Voraussetzung für die Auswahl der Kombination aus zwei unterschiedlichen Bietern ist die Verwendung unterschiedlicher physikalischer und logischer Netze ab „Übergabepunkt Vodafone“ (für Los 1 – Los 3) zu Auftragnehmer.
Mengen und Umfang:
Im Campus Flughafen BER durch den Auftraggeber werden etwa 3.000 Sprachkommunikationsports und rund 10.000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (jedoch nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt.
LOS 1:
Die Bereitstellung von TK-Anlagen-Anschlüssen umfasst mindestens 240 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindungen und mindestens 180 Sprachkanäle über SIP.
Die Leistung ist für Los 1 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 2:
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 500 MBit für Los 2 umfassen.
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit durchzuführen.
Die Leistung ist für Los 2 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 3:
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 500 MBit für Los 3 umfassen.
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit durchzuführen.
Die Leistung ist für Los 3 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 4:
Die Bereitstellung von TK-Anlagen-Anschlüssen (Los4) umfasst mindestens 120 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindung.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum Leistungsbeginn die oben genannten Mengen (LOS 1- LOS 4) benötigt werden.
Die Leistung ist für Los 4 für 15 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 5:
Die Bereitstellung von ADSL-Anschlüssen (1-6MBit/s) umfasst mindestens 10 bis zu 25 Stück für Messstellen.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum Leistungsbeginn 21 Messstellenanschlüsse benötigt werden.
Die Leistungen für Los 5 werden als Rahmenvereinbarung für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten vergeben werden.
Anforderungen an die Verfügbarkeit und Support:
Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von mindestens 99,97 % pro Quartal für die Datenkommunikation (mit Einzelverfügbarkeiten von jeweils mindestens 98,2 % pro Quartal in Los 2 und 3) und mindestens 99,7 % pro Quartal für Sprachkommunikation im 7x24-Betrieb (mit Hotline, Second- und Third-Level-Support) je Los 1 oder Los 4 gefordert. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4h).
Für Los 5 ist eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 1 Arbeitstag (Next-Bussiness-Day) zu erfüllen.
Die Sicherheitsbehörden an den Berliner Flughäfen verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur; diese ist kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Bewerber können sich für alle fünf Lose bewerben. Ein Zuschlag ist jedoch entweder auf ein Los, bzw. auf die Kombination Los 1 mit Los 2, Los 4 und Los 5 oder die Kombination Los 1 mit Los 3,Los 4 und Los 5 möglich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-138108
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6.I. SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-166 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ veröffentlichen: . Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-166 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-166 beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)]. Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der persönlichen Lage, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert widergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 5
Kurze Beschreibung:
Zum Betrieb der Flughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Tegel (TXL) sowie für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind Netzzugänge und Dienste zur Anbindung an die öffentlichen Sprach- und Datendienste bereitzustellen. Der Betrieb dieser Dienste soll am 1.12.2016 beginnen. Über den Campus BER wird auch der Bestandsflughafen TXL bis zur Schließung sowie SXF ebenfalls mit Datendiensten versorgt.
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Die Gesamtleistung wird in 5 Losen vergeben:
Los 1: SXF/BER
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Telekommunikations-(TK)-Anlagen-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPK (Externer primärer Knotenpunkt)P3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord) als Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
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Los 2: SXF/BER
Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5 und Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten.
Los 3: SXF/BER Redundanz zu Los 2
Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3.
Los 4: TXL
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung von TK-Anlagen-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte Hauptverteiler(HVT) TXL-Nord (Scharnweberstr.) und HVT TXL-Süd (Hauptgebäude B) als Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Los 5:
Rahmenvereinbarung für Bereitstellung, Betrieb und Wartung von einzelnen ADSL(„Asymmetric Digital Subscriber Line“) -Internetverbindungen zu den einzelnen Messstellen.
Für die Internetanbindung ist aus Redundanzgründen eine Anbindung über zwei Provider vorgesehen. Aus diesem Grund kommt für die Vergabe der Lose 2 und 3 nur eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Auftragnehmern in Frage. Voraussetzung für die Auswahl der Kombination aus zwei unterschiedlichen Bietern ist die Verwendung unterschiedlicher physikalischer und logischer Netze ab „Übergabepunkt Vodafone“ (für Los 1 – Los 3) zu Auftragnehmer.
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Mengen und Umfang:
Im Campus Flughafen BER durch den Auftraggeber werden etwa 3.000 Sprachkommunikationsports und rund 10.000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (jedoch nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt.
LOS 1:
Die Bereitstellung von TK-Anlagen-Anschlüssen umfasst mindestens 240 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindungen und mindestens 180 Sprachkanäle über SIP.
Die Leistung ist für Los 1 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 2:
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 500 MBit für Los 2 umfassen.
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit durchzuführen.
Die Leistung ist für Los 2 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 3:
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 500 MBit für Los 3 umfassen.
Die Leistung ist für Los 3 für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 4:
Die Bereitstellung von TK-Anlagen-Anschlüssen (Los4) umfasst mindestens 120 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindung.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum Leistungsbeginn die oben genannten Mengen (LOS 1- LOS 4) benötigt werden.
Die Leistung ist für Los 4 für 15 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten zu erbringen.
LOS 5:
Die Bereitstellung von ADSL-Anschlüssen (1-6MBit/s) umfasst mindestens 10 bis zu 25 Stück für Messstellen.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht der Auftraggeber davon aus, dass zum Leistungsbeginn 21 Messstellenanschlüsse benötigt werden.
Die Leistungen für Los 5 werden als Rahmenvereinbarung für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten vergeben werden.
Anforderungen an die Verfügbarkeit und Support:
Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von mindestens 99,97 % pro Quartal für die Datenkommunikation (mit Einzelverfügbarkeiten von jeweils mindestens 98,2 % pro Quartal in Los 2 und 3) und mindestens 99,7 % pro Quartal für Sprachkommunikation im 7x24-Betrieb (mit Hotline, Second- und Third-Level-Support) je Los 1 oder Los 4 gefordert. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4h).
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Für Los 5 ist eine Reaktionszeit von maximal 4 Stunden und eine Wiederherstellungszeit von 1 Arbeitstag (Next-Bussiness-Day) zu erfüllen.
Die Sicherheitsbehörden an den Berliner Flughäfen verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur; diese ist kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Bewerber können sich für alle fünf Lose bewerben. Ein Zuschlag ist jedoch entweder auf ein Los, bzw. auf die Kombination Los 1 mit Los 2, Los 4 und Los 5 oder die Kombination Los 1 mit Los 3,Los 4 und Los 5 möglich.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Telekommunikations-(TK)-Anlagen-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPK(Externer primärer Knotenpunkt)P3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord) als Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
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Für die Internetanbindung ist aus Redundanzgründen eine Anbindung über zwei Provider vorgesehen. Aus diesem Grund kommt für die Vergabe der Lose 2 und 3 nur eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Auftragnehmern in Frage. Voraussetzung für die Auswahl der Kombination aus zwei unterschiedlichen Bietern ist die Verwendung unterschiedlicher physikalischer und logischer Netze ab Übergabepunkt Vodafone (für Los 1 – Los 3) zu Auftragnehmer.
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Die Sicherheitsbehörden an den Berliner Flughäfen verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur, diese ist kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Menge oder Umfang: Siehe oben.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5 und Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten. .
Losnummer: 3
4
5
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Betrieb und Wartung von einzelnen ADSL-Internetverbindungen zu den einzelnen Messstellen.
Die Leistungen für Los 5 werden als Rahmenvereinbarung für 48 Monate mit der Verlängerungsoption von maximal 12 Monaten vergeben werden
Beschreibung der Optionen:
1. Optionale Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit, jeweils für Los 2 und Los 3.
2. Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis 12 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit je Los vor.
Die etwaige Ausübung der Optionen wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bzw. Schadensersatz vereinbart.
Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Die Verlängerungsoptionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit beauftragt werden.
Referenznummer: EA-2016-166
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen BER
Flughafen SXF
Flughafen TXL.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 19 i.V.m. 21 MiLoG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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4.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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5.) Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden und Angabe der Deckungssumme.
6.) Bewerbergemeinschaften haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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7.) Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
8.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunter-nehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise unter 1.) und 2.) sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Los
Los 1: 120 000 EUR
Los 2: 100 000 EUR
Los 3: 100 000 EUR
Los 4: 230 000 EUR
Los 5: 24 000 EUR
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft pro Los, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr je Los.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zum einen Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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1. Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die zu vergebenden Leistungen gemäß II.1.5 pro Los ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu sind pro Los mindestens ZWEI Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß II.1.5) vergleichbar sind.
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Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird gebeten, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderung verwendet werden sollen. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Zuteilung der Referenzen zu den jeweiligen Losen, kann zum einen Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
1.1. Für Los 1 und 4, jeweils pro Los:
1.1.1. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem April 2011, erbracht worden sein oder erbracht werden,
1.1.2. Jede Referenz muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
a) geleisteter Service im 7x24-Betrieb
(mit Hotline, Second- und Third-Level-Support) mit Laufzeit mindestens 18 Monate,
b) TK-Carrieranbindung für Endgeräte-Portzahl >3.000,
c) Redundante TK-Anbindung mit redundanten Übergängen in Backbone/Vermittlungs-/PSTN-Netze.
Mit den eingereichten Referenzen müssen dabei (Mindestanforderung) insgesamt alle drei Anforderungen (bzw. III.2.3) 1.1.2. a), b) und c) in Summe erfüllt werden. Jede Referenz muss die Mindestanforderung III.2.3) 1.1.1 erfüllen.
1.1.3. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Referenzkunde mit Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer
— Ausführungszeitraum
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
— Technische Angaben:
a. Portzahl, bzw. technische Ausstattung in Zahl der ISDN-Kanäle und SIP-Kanäle
b. Bereitgestellte TK-Dienste
c. Service-Level.
1.2. Für Los 2 und 3, jeweils pro Los:
1.2.1. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem April 2011, erbracht worden sein oder erbracht werden,
1.2.2. Jede Referenz muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
a) geleisteter Service im 7x24-Betrieb (mit Hotline, Second- und Third-Level-Support) mit Laufzeit mindestens 18 Monate,
b) mind. 200 Mbit-Internet-Anbindung und Endgeräteportzahl > 8.000,
c) redundante Carrieranbindung
Mit den eingereichten Referenzen müssen dabei (Mindestanforderung) insgesamt alle drei Anforderungen (bzw. III.2.3) 1.2.2. a), b) und c) in Summe erfüllt werden. Jede Referenz muss die Mindestanforderung III.2.3) 1.2.1 erfüllen.
1.2.3. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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a. Anbindungswege, Redundanz / Anbindung über zwei Carrier Medium, Bitraten
b. Bereitgestellte Internet / Daten-Dienste
1.3. Für Los 5:
1.3.1. Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem April 2011, erbracht worden sein oder erbracht werden,
1.3.2. Jede Referenz muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
b) mind. 5 ADSL-Internet-Anbindungen im öffentlichen Bereich/Raum.
Mit den eingereichten Referenzen müssen dabei (Mindestanforderung) insgesamt alle zwei Anforderungen (bzw. III.2.3) 1.3.2. a) und b) in Summe erfüllt werden. Jede Referenz muss die Mindestanforderung III.2.3) 1.3.1 erfüllen.
1.3.3. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen sollte in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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a. Anbindungswege, Anbindungsort, Ausführungsort
Sofern keine Referenz eingereicht wird, wird der Teilnahmeantrag aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Sofern eine Referenz für mehrere der o.g. Leistungen als Mindestanforderung gelten und zur Eignungsprüfung herangezogen werden soll, wird darum gebeten, dies auf der jeweiligen Referenz eindeutig zu kennzeichnen.
Bei Vorlage von mehr als zwei Referenzen wird darum gebeten, auf den eingereichten Referenzen eindeutig zu kennzeichnen, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen für welches Los zu verwenden sind. Bei Vorlage von weniger als zwei Referenzen für ein Los führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb für das jeweilige Los.
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2. Erklärung über die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen pro Los, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung je Los.
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Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Gesamtanzahl an Mitarbeiter anzugeben, getrennt je Los für
2.1. Service und Support und
2.2. Planung, Konzeption und Engineering.
Hierfür stellt der der Auftraggeber das entsprechende Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb folgende mittlere Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter/innen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
für 2.1. Service und Support: 10 Mitarbeiter/innen
Für 2.2. Planung, Konzeption und Engineering: 10 Mitarbeiter/innen.
Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung hierbei die Summe der vorgenannten Anforderungen entsprechend der Losanzahl.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter/innen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszuweisen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der
der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
A) Das einzusetzende Personal für die Lose 1-4 muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Das vom Auftragnehmer für die Lose 1-4 einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums über einen Betriebsführerschein verfügen.
c) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches, inkl. in beiden Fällen EUR 500.000,- für Vermögensschäden. Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 Mio. EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
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d) Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift für das einzusetzende Personal ist Voraussetzung.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf – Strategischer Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
Kontaktperson: Allgemeine Vergabe
Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
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nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2016/S 077-138108 (2016-04-15)