Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages für die Große Kreisstadt Niesky ohne die Ortsteile Kosel und Stannewisch
Die Große Kreisstadt Niesky (nachfolgend Auftraggeberin) macht hiermit das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages zum 30.06.2018 gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt. Die Netzdaten können bei der Auftraggeberin gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden:
Bethge.Reimann.Stari
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Frau Rechtsanwältin Wibke Reimann
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
Die Auftraggeberin schreibt hiermit den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen See und Ödernitz aus:
Der Vertrag soll zum 1.1.2019 beginnen und wird für eine Laufzeit von 20 Jahren, mithin bis zum 31.12.2038 abgeschlossen.
Der Auftragswert beträgt: ca. TEUR 32 000 [Erlöse aus Netzentgelten über 20 Jahre]
Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt wird die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchführen. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin des bisherigen Konzessionsvertrages ist:
Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky
Die Große Kreisstadt Niesky mit ca. 9.540 Einwohnern liegt im Landkreis Görlitz. Sie besteht aus der Kernstadt und den Ortsteilen Kosel, See, Ödernitz und Stannewisch. Die Ortsteile Kosel und Stannewisch sind nicht von der Vergabe betroffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-08
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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