Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages für die Große Kreisstadt Niesky ohne die Ortsteile Kosel und Stannewisch

Große Kreisstadt Niesky (c/o Bethge.Reimann.Stari)

Die Große Kreisstadt Niesky (nachfolgend Auftraggeberin) macht hiermit das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages zum 30.06.2018 gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt. Die Netzdaten können bei der Auftraggeberin gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden:
Bethge.Reimann.Stari
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Frau Rechtsanwältin Wibke Reimann
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
Die Auftraggeberin schreibt hiermit den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen See und Ödernitz aus:
Der Vertrag soll zum 1.1.2019 beginnen und wird für eine Laufzeit von 20 Jahren, mithin bis zum 31.12.2038 abgeschlossen.
Der Auftragswert beträgt: ca. TEUR 32 000 [Erlöse aus Netzentgelten über 20 Jahre]
Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt wird die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchführen. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin des bisherigen Konzessionsvertrages ist:
Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky
Die Große Kreisstadt Niesky mit ca. 9.540 Einwohnern liegt im Landkreis Görlitz. Sie besteht aus der Kernstadt und den Ortsteilen Kosel, See, Ödernitz und Stannewisch. Die Ortsteile Kosel und Stannewisch sind nicht von der Vergabe betroffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-08 Auftragsbekanntmachung
2016-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
1 Strom-Konzessionsvertrag für die Große Kreisstadt Niesky ohne die Ortsteile Kosel und Stannewisch.32 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 32 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Niesky (c/o Bethge.Reimann.Stari)
Postanschrift: Kurfürstendamm 67
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Telefon: +49 3089049212 📞
Fax: +49 3089049210 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 051-085421
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt wird die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchführen. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Inhaberin des bisherigen Konzessionsvertrages ist: Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky Die Große Kreisstadt Niesky mit ca. 9.540 Einwohnern liegt im Landkreis Görlitz. Sie besteht aus der Kernstadt und den Ortsteilen Kosel, See, Ödernitz und Stannewisch. Die Ortsteile Kosel und Stannewisch sind nicht von der Vergabe betroffen. Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, angefordert werden können. Ergänzend für allgemeine Informationen zur Auftraggeberin wird auf die Internetseite der Auftraggeberin unter www.niesky.de verwiesen. Die Auftraggeberin hat die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Auftraggeberin entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit der Auftraggeberin gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Auch sind Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit der Auftraggeberin zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeberin entgegen. Das Verfahren ist in mehreren Schritten angelegt: Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen. Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 1x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 08.06.2016 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Reimann, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Auftraggeberin für die Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen unter Wahrung der Diskriminierungsfreiheit Nachfristen setzen zu können. Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 29.06.2016 zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Konzessionsvertrages auffordern. Hierfür wird die Stadt die qualifizierten Bieter auf der Grundlage eines Verfahrensbriefes unter Benennung der Auswahlkriterien zur Abgabe eines Angebots für den Abschluss eines Konzessionsvertrages auffordern. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten (Mindestanforderung). Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zum Altvertrag und dem Netz werden den Bietern mit dem Verfahrensbrief zur Verfügung gestellt. Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Reimann, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bis spätestens zum 03.06.2016, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben. Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des jeweiligen Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Auftraggeberin zu übermitteln. Die Auftraggeberin wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den bisherigen Konzessionsnehmer weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Auftraggeberin, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Auftraggeberin übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden. Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31. Dezember 2017, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Auftraggeberin wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und mit dem Bestbieter erst 15 Tage nach dieser Information den Vertrag abschließen. Kosten werden nicht erstattet. Verfahrensfehler, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu der gesetzten Frist für die Interessenbekundung, Fehler, die erst aufgrund des Verfahrensbriefes erkennbar sind, spätestens bis zu der gesetzten Angebotsfrist zu rügen. Die Auftraggeberin prüft jede Rüge umgehend und wird ihr, wenn sie begründet sein sollte abhelfen oder darlegen, warum sie der Rüge nicht abzuhelfen gedenkt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Große Kreisstadt Niesky (nachfolgend Auftraggeberin) macht hiermit das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages zum 30.06.2018 gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt. Die Netzdaten können bei der Auftraggeberin gegen vorherige Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden:
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Bethge.Reimann.Stari
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Frau Rechtsanwältin Wibke Reimann
Kurfürstendamm 67
10707 Berlin
Die Auftraggeberin schreibt hiermit den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen See und Ödernitz aus:
Der Vertrag soll zum 1.1.2019 beginnen und wird für eine Laufzeit von 20 Jahren, mithin bis zum 31.12.2038 abgeschlossen.
Der Auftragswert beträgt: ca. TEUR 32 000 [Erlöse aus Netzentgelten über 20 Jahre]
Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt wird die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchführen. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
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Inhaberin des bisherigen Konzessionsvertrages ist:
Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky
Die Große Kreisstadt Niesky mit ca. 9.540 Einwohnern liegt im Landkreis Görlitz. Sie besteht aus der Kernstadt und den Ortsteilen Kosel, See, Ödernitz und Stannewisch. Die Ortsteile Kosel und Stannewisch sind nicht von der Vergabe betroffen.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1 Strom-Konzessionsvertrag für die Große Kreisstadt Niesky ohne die Ortsteile Kosel und Stannewisch.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Große Kreisstadt Niesky.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ersatzweise Eigenerklärung dazu, ob und wenn ja welche Einträge im Gewerbezentralregister bestehen, falls der Auszug nachweislich nicht bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist vorliegt. Der Auszug ist bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist nachzureichen.
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b. Handelsregisterauszug
c. Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen sowie
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d. Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen – § 6 Abs. 4 EG VOL/A – oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet – § 6 Abs. 6 EG VOL/A (Formblätter hierzu werden von der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin zusammen mit den Zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
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Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A. Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten – § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG.
b. Vorlage der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre – § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG
c. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre – § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG
d. Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass sie wirtschaftlich in der Lage wären, das Netz zu übernehmen sowie
e. Eigenerklärungen über den Umsatz des Netzbetriebs Strom der letzten drei Jahre.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 EG VOL/A gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Für die Bieter der Bietergemeinschaft gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 EG VOL/A ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Bieter sind berechtigt, soweit sie selbst ganz oder teilweise nicht über die unter III.2.3. geforderten Eignungsnachweise verfügen, diese auch über Dritte (sog. Eignungsleihe) zu erbringen. Hierzu hat der Bieter den Dritten sowie die Art und Weise und den Umfang seiner beabsichtigten Inanspruchnahme zu benennen. Im Falle der Eignungsleihe gelten für den Nachweis der Eignung des Dritten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 EG VOL/A ist zu beachten und es sind ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Daneben ist der Bieter verpflichtet, seine eigene Eignung zu III.2.1. und III.2.2. a.-d. nachzuweisen und die geforderten Unterlagen hierzu einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand für den ein Angebot abgegeben werden soll mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des/der Auftraggeber(s) – § 7 Abs. 3 EG VOL/A
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b. Der Bieter hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach den für den Betrieb eines Elektrizitätsversorgungsnetzes geltenden technischen Vorgaben (z.B. Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)) für das zu übernehmende Netz verfügt. Soweit vorhanden, ist eine Genehmigung nach § 4 EnWG oder eine vergleichbare Berechtigung zum Netzbetrieb vorzulegen.
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c. die Höhe der für ein vom Bieter betriebenes Elektrizitätsversorgungsnetz geltenden Netzentgelte.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragserfüllung.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Rechtsanwältin Reimann
Name: Vergabestelle
Kontaktperson: Frau Rechtsanwältin Wibke Reimann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2038-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt wird die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchführen. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts sind nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Mehr anzeigen
Inhaberin des bisherigen Konzessionsvertrages ist:
Stadtwerke Niesky GmbH, Hausmannstraße 10, 02906 Niesky
Die Große Kreisstadt Niesky mit ca. 9.540 Einwohnern liegt im Landkreis Görlitz. Sie besteht aus der Kernstadt und den Ortsteilen Kosel, See, Ödernitz und Stannewisch. Die Ortsteile Kosel und Stannewisch sind nicht von der Vergabe betroffen.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, angefordert werden können. Ergänzend für allgemeine Informationen zur Auftraggeberin wird auf die Internetseite der Auftraggeberin unter www.niesky.de verwiesen.
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Die Auftraggeberin hat die Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Vergabestelle beauftragt, d.h. die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Interessenbekundungen und Bieteranfragen im Auftrag der Auftraggeberin entgegen. Bieteranfragen wird die Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit der Auftraggeberin gegenüber allen Bietern gleichermaßen beantworten. Auch sind Formblätter (nachfolgend: Zusätzliche Informationen) bei der Rechtsanwaltskanzlei anzufordern. Diese fordert in Abstimmung mit der Auftraggeberin zur Angebotsabgabe auf und nimmt die verbindlichen Angebote für die Auftraggeberin entgegen.
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Das Verfahren ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
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Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 1x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge – vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 08.06.2016 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Reimann, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, einzureichen.
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Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Auftraggeberin für die Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen unter Wahrung der Diskriminierungsfreiheit Nachfristen setzen zu können.
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Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 29.06.2016 zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Konzessionsvertrages auffordern.
Hierfür wird die Stadt die qualifizierten Bieter auf der Grundlage eines Verfahrensbriefes unter Benennung der Auswahlkriterien zur Abgabe eines Angebots für den Abschluss eines Konzessionsvertrages auffordern. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten (Mindestanforderung).
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Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zum Altvertrag und dem Netz werden den Bietern mit dem Verfahrensbrief zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari, Frau Rechtsanwältin Reimann, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bis spätestens zum 03.06.2016, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
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Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des jeweiligen Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Auftraggeberin zu übermitteln. Die Auftraggeberin wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den bisherigen Konzessionsnehmer weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Auftraggeberin, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Auftraggeberin übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
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Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31. Dezember 2017, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Auftraggeberin wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und mit dem Bestbieter erst 15 Tage nach dieser Information den Vertrag abschließen. Kosten werden nicht erstattet.
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Verfahrensfehler, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu der gesetzten Frist für die Interessenbekundung, Fehler, die erst aufgrund des Verfahrensbriefes erkennbar sind, spätestens bis zu der gesetzten Angebotsfrist zu rügen. Die Auftraggeberin prüft jede Rüge umgehend und wird ihr, wenn sie begründet sein sollte abhelfen oder darlegen, warum sie der Rüge nicht abzuhelfen gedenkt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Görlitz
Postanschrift: Postplatz 18
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahrensfehler, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu der gesetzten Frist für die Interessenbekundung, Fehler, die erst aufgrund des Verfahrensbriefes erkennbar sind, spätestens bis zu der gesetzten Angebotsfrist zu rügen. Die Auftraggeberin prüft jede Rüge umgehend und wird ihr, wenn sie begründet sein sollte abhelfen oder darlegen, warum sie der Rüge nicht abzuhelfen gedenkt.
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Quelle: OJS 2016/S 051-085421 (2016-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schrieb den Abschluss eines Vertrages zur Wegebenutzung für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit elektrischer Energie im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen See und Ödernitz aus. Der Vertrag sollte zum 1.1.2019 beginnen und für eine Laufzeit von 20 Jahren, mithin bis zum 31.12.2038 abgeschlossen werden. Die Auftraggeberin vergibt den Strom-Konzessionsvertrag unter Beachtung der Vorgaben des § 46 EnWG. Insgesamt hat die Auftraggeberin ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchgeführt. Die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts waren nicht anzuwenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
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Gesamtwert des Auftrags: 32 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niederschlesischer Oberlausitzkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.niesky.de 🌏
E-Mail: vergabe@brs-rechtsanwaelte.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 244-445767
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 051-085421
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 Strom-Konzessionsvertrag für die Große Kreisstadt Niesky ohne die Ortsteile Kosel und Stannewisch.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Versorgungssicherheit (Auswahlkriterium nach § 1 Abs. 1 EnWG)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preisgünstigkeit und Effizienz (Auswahlkriterium nach § 1 Abs. 1 EnWG)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 125
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verbraucherfreundlichkeit (Auswahlkriterium nach § 1 Abs. 1 EnWG)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit / Einbindung erneuerbarer Energien (Auswahlkriterium nach § 1 Abs. 1 EnWG)
Fiskalische Interessen (Sonstige Auswahlkriterien mit sachlichem Zusammenhang zum Konzessionsvertrag)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt (Sonstige Auswahlkriterien mit sachlichem Zusammenhang zum Konzessionsvertrag)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Gewichtung des Preises: 0

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-23 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niesky.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahrensfehler, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen geltend zu machen.
Quelle: OJS 2016/S 244-445767 (2016-12-15)
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