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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
#5. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Als Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist dem Teilnahmeantrag als Anlage die schriftliche Bestätigung einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft beizufügen. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen in folgender Höhe bestehen:
— für Personenschäden 3 000 000 EUR,
— für sonstige Schäden 3 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sollte die Berufshaftpflichtversicherung geringere Deckungssummen aufweisen, ist auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung im Auftragsfall auf geforderte Deckungssummen oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung möglich. Diese Erklärung ist dann zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.