Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem 2-stufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014 – 2020
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere der in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ – bezeichneten Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
— Formale Kriterien;
— Eignungskriterien (= Teilnahmebedingungen);
— Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde;
— Zuschlagskriterien.
Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig die Rahmenvereinbarung (= Rahmenvertrag) abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-02-18
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Auftragsbekanntmachung
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