Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem 2-stufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014 – 2020

GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere der in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ – bezeichneten Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
— Formale Kriterien;
— Eignungskriterien (= Teilnahmebedingungen);
— Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde;
— Zuschlagskriterien.
Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig die Rahmenvereinbarung (= Rahmenvertrag) abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
Der Rahmenvertrag wird in 10 Fachlosen ausgeschrieben. Aufgrund dessen, dass konkrete Angaben zu dem Beratungsbedarf noch nicht getätigt werden können, erfolgt der Abruf der Beratungsleistungen durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die für die durchgeführten Beratungsleistungen entstandenen Aufwendungen werden bis zu einer maximalen Höhe von 1 500 EUR netto je Beratung erstattet. Dienstleistungsverträge werden nur ab einem Mindestbetrag von insgesamt 4 500 EUR sowie bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 30 000 EUR netto pro Einzelberater und Jahr abgeschlossen. Hat ein Bieter mehrere einzelne Berater beschäftigt, so kann er im Angebotsschreiben für jeden Einzelnen auf ein oder mehrere Fachlose Beratungsleistungen bieten. Das Auftragsvolumen ergibt sich aus der Anzahl der Beratungen aller Dienstleistungsverträge und dem maximalen Leistungsentgelt von 1 500 EUR netto je Beratung.1 100 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Postanschrift: Warsbergstraße 1
Postleitzahl: 99092
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gfaw-thueringen.de 🌏
E-Mail: eler-beratung@gfaw-thueringen.de 📧
Telefon: +49 36122230 📞
Fax: +49 361222310 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 037-060501
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Ausschreibungsunterlagen) zwingend zu verwenden. Dort sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen. Das Angebotsschreiben sowie die beigefügten Anlagen müssen an der bezeichneten Stelle unterschrieben sein. Die Vergabeunterlagen können auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“ kostenlos heruntergeladen werden. 2.) Das in deutscher Sprache abzugebende Angebot ist in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag (mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettels) bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Angebotsfrist bei der in Anhang I.1) angegebenen Adresse einzureichen. 3.) Das Angebot ist ausschließlich schriftlich im Original auf dem Postweg oder direkt abzugeben. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. 4.) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache an die in I.1) angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1/2016“ bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Fragen und Antworten zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren“ zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. 5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er darauf unverzüglich, spätestens aber 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in deutscher Sprache an die in I.1) angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs „Unklarheiten zum ELER 2.1 – 1/2016“ hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Ergänzungen und Berichtigungen der Vergabeunterlagen“ zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich darüber über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. 6.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere der in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ – bezeichneten Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
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— Formale Kriterien;
— Eignungskriterien (= Teilnahmebedingungen);
— Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde;
— Zuschlagskriterien.
Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig die Rahmenvereinbarung (= Rahmenvertrag) abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Cc, glöz
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung und/oder die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Beratung zu Cross Compliance (CC), Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ)) ergeben.
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Menge oder Umfang: 50-70 Beratungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur.
Menge oder Umfang: 20-30 Beratungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der
ELER-Maßnahmen:— M04-Investitionsförderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Freistaats Thüringen 2014 – 2020 (EPLR) – http://www.thueringen.de/mam/th9/tmblv/eler/080415_programm_v_1_4.pdf – in den Teilmaßahmen:— 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben;— 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;— M06-Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten;— M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen;— M11-Ökologischer/biologischer Landbau;— M16-Zusammenarbeit.
ELER-Maßnahmen:
— M04-Investitionsförderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Freistaats Thüringen 2014 – 2020 (EPLR) – http://www.thueringen.de/mam/th9/tmblv/eler/080415_programm_v_1_4.pdf – in den Teilmaßahmen:
— 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben;
— 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
— M06-Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten;
— M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen;
— M11-Ökologischer/biologischer Landbau;
— M16-Zusammenarbeit.
Menge oder Umfang: 80-100 Beratungen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gewässerschutz
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Anforderungen auf Ebene des Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (insbesondere landwirtschaftlicher Gewässerschutz, landwirtschaftliche Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten).
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Menge oder Umfang: 20-40 Beratungen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Nachhaltiger Pflanzenschutz
Kurze Beschreibung:
Beratungen zum nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates).
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Erstniederlassungen
Kurze Beschreibung: Spezifische Beratung für Landwirte, die sich erstmals niederlassen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes.
Menge oder Umfang: 70-90 Beratungen.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Ökologischer Landbau
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission und des Öko-Landbau-Gesetzes (ÖLG) außer einer Umstellungsberatung.
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Menge oder Umfang: 40-50 Beratungen.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Kurze Versorgungsketten
Kurze Beschreibung: Beratungen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Tiergesundheit
Kurze Beschreibung: Beratungen zu gesundheitlichen Aspekten der Tierhaltung.
Menge oder Umfang: 30-50 Beratungen.
Der Rahmenvertrag wird in 10 Fachlosen ausgeschrieben. Aufgrund dessen, dass konkrete Angaben zu dem Beratungsbedarf noch nicht getätigt werden können, erfolgt der Abruf der Beratungsleistungen durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die für die durchgeführten Beratungsleistungen entstandenen Aufwendungen werden bis zu einer maximalen Höhe von 1 500 EUR netto je Beratung erstattet. Dienstleistungsverträge werden nur ab einem Mindestbetrag von insgesamt 4 500 EUR sowie bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 30 000 EUR netto pro Einzelberater und Jahr abgeschlossen. Hat ein Bieter mehrere einzelne Berater beschäftigt, so kann er im Angebotsschreiben für jeden Einzelnen auf ein oder mehrere Fachlose Beratungsleistungen bieten. Das Auftragsvolumen ergibt sich aus der Anzahl der Beratungen aller Dienstleistungsverträge und dem maximalen Leistungsentgelt von 1 500 EUR netto je Beratung.
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Dauer: 20 Monate
Referenznummer: ELER 2.1-1/2016
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert vorzulegen.
1. Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde (§ 6 Abs. 6 lit. a) VOL/A-EG).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 lit. b) VOL/A-EG).
3. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, dessen Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen (§ 6 Abs. 4 VOL/A-EG)
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen);
— § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen);
— § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 StGB (Betrug);
— § 264 StGB (Subventionsbetrug);
— § 334 StGB (Bestechung) und Artikel 2 § 1 sowie § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung;
— § 370 AO (Steuerhinterziehung).
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 6 Abs. 6 lit. c) VOL/A-EG), insbesondere
— § 70 StGB (Anordnung des Berufsverbots);
— § 132a StPO (Vorläufiges Berufsverbot);
— § 242 StGB (Diebstahl);
— § 246 StGB (Unterschlagung);
— § 253 StGB (Erpressung);
— § 265b StGB (Kreditbetrug);
— § 266 StGB (Untreue);
— § 267 StGB (Urkundenfälschung);
— § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen);
— §§ 283 – 283d StGB (Insolvenzstraftaten);
— § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen);
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 306 StGB (Brandstiftung);
— §§ 324, 324a StGB (Gewässer- oder Bodenverunreinigung);
— § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen);
— § 333 StGB (Vorteilsgewährung);
— § 35 GewO (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit).
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) einhält.
6. Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie, die nicht älter als einen Monat ist, zum Nachweis, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 6 Abs. 6 lit. d) VOL/A-EG).
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7. Vorlage einer Bescheinigung derjenigen Krankenkasse im Original, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, die nicht älter als einen Monat ist, zum Nachweis, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 6 Abs. 6 lit. d) VOL/A-EG).
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8. Vorlage einer Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie auch zum Nachweis, dass der Bieter zuverlässig ist.
Zu jedem einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nummern 9 bis 13 genannten Angaben zu machen.
9. Vorlage einer/von Zeugniskopie/n zum Nachweis einer einschlägigen Ausbildung des einzelnen Beraters an (einer) Hochschule/n bzw. Fachhochschule/n.
10. Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten o. ä. in Kopie für die letzten 5 Jahre zum Nachweis einer fachlichen Weiterbildung des einzelnen Beraters.
11. Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeit nach Jahren bezogen auf die gebotenen Fachlose/Beratungsthemen zum Nachweis des beruflichen Werdegangs/der ausgeübten Tätigkeit des einzelnen Beraters.
12. Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Fachlos/Beratungsthema; Referenznummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende) mindestens für die letzten 2 Jahre.
13. Ggf. sonstige einschlägige Nachweise in Kopie bezogen auf die gebotenen Fachlose/Beratungsthemen mindestens für die letzten 2 Jahre zum Nachweis der Beratungspraxis des einzelnen Beraters, um die Eignung des Beraters zu verstärken.
Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Übersicht zur Anzahl der Mitarbeiter (wenn vorhanden), Anzahl der Arbeitsplätze (z. B. mit Computer, Software, Drucker) und Anzahl der Fahrzeuge zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung.
Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungsleistungen erstellte Abrechnung, die mittels eines mit dem Dienstleistungsvertrag zur Verfügung gestellten Abrechnungsformulars zu erfolgen hat, spätestens bis zum 17.11. des betreffenden Haushaltsjahres bei der GFAW eingegangen ist. Die dazugehörigen Rechnungen sind als Abdruck vom Original, die Beratungsverträge sind im Original und die Beratungsberichte sind ebenfalls im Original mit einzureichen.
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Bereits vor dem Abschluss aller Beratungsleistungen kann der Auftragnehmer Teilabrechnungen vornehmen, wenn diese mindestens 4 500 EUR netto betragen. Befinden sich hierunter Beratungsleistungen für landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Unternehmen, bei denen die Leistungen des jeweiligen Beratungsvertrages noch nicht vollständig erbracht wurden, so sind neben dem Abrechnungsformular und den Teilrechnungen bereits die Beratungsverträge (Originale) der GFAW vorzulegen. Der Beratungsbericht (Original) ist erst mit der Vorlage der letzten Teilabrechnung zu dem jeweiligen Beratungsvertrag bei der GFAW einzureichen.
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Hat die GFAW die Verwaltungskontrollen und gegebenenfalls die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes gemäß der Artikel 35 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission und des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission in Betracht.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 30
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 20
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postanschrift: Postfach 900362
Postleitzahl: 99106
Kontakt
Kontaktperson: GFAW: Stabsstelle 1: Regionalstellen und ELER, Servicecenter – Empfang
Name: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Kontaktperson: Referat 62
Herrn Jörg Thomas
Telefon: +49 3613799216 📞
E-Mail: joerg.thomas@tmil.thueringen.de 📧
Fax: +49 3613799209 📠
URL für weitere Informationen: http://www.thueringen.de/th9/tmil/ 🌏
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.thueringen.de/th9/tmil/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ELER 2.1-1/2016
Zusätzliche Informationen
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Ausschreibungsunterlagen) zwingend zu verwenden. Dort sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen. Das Angebotsschreiben sowie die beigefügten Anlagen müssen an der bezeichneten Stelle unterschrieben sein. Die Vergabeunterlagen können auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“ kostenlos heruntergeladen werden.
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2.) Das in deutscher Sprache abzugebende Angebot ist in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag (mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettels) bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Angebotsfrist bei der in Anhang I.1) angegebenen Adresse einzureichen.
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3.) Das Angebot ist ausschließlich schriftlich im Original auf dem Postweg oder direkt abzugeben. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache an die in I.1) angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1/2016“ bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Fragen und Antworten zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren“ zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
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5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er darauf unverzüglich, spätestens aber 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in deutscher Sprache an die in I.1) angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs „Unklarheiten zum ELER 2.1 – 1/2016“ hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Ergänzungen und Berichtigungen der Vergabeunterlagen“ zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich darüber über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren.
Mehr anzeigen
6.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar – Referat 250: Vergabekammer/Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737254 📞
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf folgende Rechtsvorschriften hingewiesen: § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB und § 101b Absatz 2 Satz 2 i. V. m Satz 1 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 037-060501 (2016-02-18)