Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem 2-stufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014 – 2020
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere der in Anhang B – „Angaben zu den Losen“ – bezeichneten Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
— Formale Kriterien;
— Eignungskriterien (= Teilnahmebedingungen);
— Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde;
— Zuschlagskriterien.
Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig die Rahmenvereinbarung (= Rahmenvertrag) abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Menge oder Umfang:
“Der Rahmenvertrag wird in 10 Fachlosen ausgeschrieben. Aufgrund dessen, dass konkrete Angaben zu dem Beratungsbedarf noch nicht getätigt werden können,...”
Menge oder Umfang
Der Rahmenvertrag wird in 10 Fachlosen ausgeschrieben. Aufgrund dessen, dass konkrete Angaben zu dem Beratungsbedarf noch nicht getätigt werden können, erfolgt der Abruf der Beratungsleistungen durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die für die durchgeführten Beratungsleistungen entstandenen Aufwendungen werden bis zu einer maximalen Höhe von 1 500 EUR netto je Beratung erstattet. Dienstleistungsverträge werden nur ab einem Mindestbetrag von insgesamt 4 500 EUR sowie bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 30 000 EUR netto pro Einzelberater und Jahr abgeschlossen. Hat ein Bieter mehrere einzelne Berater beschäftigt, so kann er im Angebotsschreiben für jeden Einzelnen auf ein oder mehrere Fachlose Beratungsleistungen bieten. Das Auftragsvolumen ergibt sich aus der Anzahl der Beratungen aller Dienstleistungsverträge und dem maximalen Leistungsentgelt von 1 500 EUR netto je Beratung.1 100 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Postanschrift: Warsbergstraße 1
Postleitzahl: 99092
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gfaw-thueringen.de🌏
E-Mail: eler-beratung@gfaw-thueringen.de📧
Telefon: +49 36122230📞
Fax: +49 361222310 📠
“1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (=...”
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Ausschreibungsunterlagen) zwingend zu verwenden. Dort sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen. Das Angebotsschreiben sowie die beigefügten Anlagen müssen an der bezeichneten Stelle unterschrieben sein. Die Vergabeunterlagen können auf der Homepage der GFAW unter http://www.gfaw-thueringen.de unter den Stichworten Förderung, Förderprogramme von A-Z, ELER-Vergabe: 2.1 Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten, Downloads und dort unter dem Punkt „Vergabeunterlagen“ kostenlos heruntergeladen werden.
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Quelle: OJS 2016/S 037-060501 (2016-02-18)