Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen.Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)”
Postanschrift: Postfach 1185
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3513264-5101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 3513264-9909 📠
Region: Sachsen🏙️
URL: https://www.sid.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Internetübergang
SID 2015-24 DR, Los 5”
Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 107
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 020-042059
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: SID 2015-24 DR, Los 5
Titel:
“Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer zentralen, knoten- und kantendisjunkten lnternetanbindung des SVN 2.0”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH (vormals T-Systems International GmbH)
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
URL: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 135-431977 (2023-07-12)