Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen.Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet
Referenznummer: SID 2015-24 DR, Los 5
Kurze Beschreibung:
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen.Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen.Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern, dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 3513264-5101📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
URL der Dokumente: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300411
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 344 537 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht
unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen
sowie die Kunden der KDN GmbH.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 344 537 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Eine einmalige Verlängerung um weitere 36 Monate ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zu-treffend – das/die andere(n) Unternehmen und/ oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zu-treffend – das/die andere(n) Unternehmen und/ oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (vgl. § 42
Absatz 1 VgV 2016).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV 2016).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV 2016);
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV 2016).
Mindeststandards:
Der Umsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 800 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Der Umsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 800 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016). Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV 2016). Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
— Beschreibung des Projekts,
— Namen und Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Referenzgebers,
— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
sowie:
— Beschreibung der Anbindungsart,
— Angabe, ob die Anbindung über eine physische 10 GBit/s-Schnittstelle realisiert wurde,
— Angabe der realisierten Anschlussbandbreite,
— Angabe, ob Anbindung über mindestens 2 ISPs erfolgt ist,
— Angabe, ob ein Autonomes System des Auftraggebers über IPv4 und ggf. IPv6 angebunden wurde,
— Angabe, ob ein Netzmanagement umgesetzt wurde,
— Angaben zur Anzahl und Art der Maßnahmen zur DDoS-Mitigation,
— Angabe, ob die Domänenregistrierung erbracht wurde,
— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer / Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer / Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV 2016); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE).
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV 2016); hierzu ist das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3) zu verwenden.
Mindeststandards:
A) Die Erfüllung jeder der nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (MA-1 bis MA-6) muss jeweils mindestens durch 2 Referenzen nachgewiesen werden. Es können dabei mehrere Mindestanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Es ist jedoch nicht gefordert, in einer Referenz alle Mindestanforderungen gleichzeitig zu erfüllen.
A) Die Erfüllung jeder der nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (MA-1 bis MA-6) muss jeweils mindestens durch 2 Referenzen nachgewiesen werden. Es können dabei mehrere Mindestanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Es ist jedoch nicht gefordert, in einer Referenz alle Mindestanforderungen gleichzeitig zu erfüllen.
— (MA-1) Es muss der Aufbau, die Bereitstellung und der Betrieb einer knoten- und kantendisjunkten Anbindung vom Netzwerk des Auftraggebers an das Internet nachgewiesen werden.
— (MA-2) Es muss eine Anbindung mittels einer physischen 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle (oder darüber hinaus) nachgewiesen werden.
— (MA-3) Es muss eine Anschlussbandbreite von mindestens 1 Gbit/s nachgewiesen werden.
— (MA-4) Es muss eine Anbindung über IPv4 und IPv6 nachgewiesen werden.
— (MA-5) Es muss die Leistungserbringung einer Domänenregistrierung im Namen des Auftraggebers nachgewiesen werden.
— (MA-6) Es muss die Leistungserbringung von Maßnahmen zur DDoS-Mitigation nachgewiesen werden.
b) Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
b) Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
c) – Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten
— Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security System („ISMS“) nach dem IT-Sicherheitsgesetz („IT-SiG“)
— Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht.
— Erklärung zur Verpflichtung nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
— Der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland selbst oder durch Subunternehmer eine eigene Infrastruktur betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse.
— Der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland selbst oder durch Subunternehmer eine eigene Infrastruktur betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen).
Die Bewertung erfolgt durch Beurteilung der von den Bewerbern benannten Referenzen pro Mindestanforderungen MA-1 bis MA-6 wie folgt:
1 Punkt zwei Referenzen, die die jeweilige geforderte Mindestanforderung erfüllen
3 Punkte drei bis vier Referenzen, die die jeweilige geforderte Mindestanforderung erfüllen
5 Punkte fünf oder mehr Referenzen, die die jeweilige geforderte Mindestanforderung erfüllen
Somit können pro Mindestanforderung maximal 5 Wertungspunkte erreicht werden. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Summe der Wertungspunkte pro Mindestanforderung. Somit können maximal 30 Wertungspunkte erreicht werden.
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage der Gesamtwertungspunkte bei einer hinreichenden Anzahl an geeigneten Bewerbern 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften aus, übersendet ihnen die Vergabeunterlagen und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf (vgl. § 51 Absatz 1 VgV 2016).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage der Gesamtwertungspunkte bei einer hinreichenden Anzahl an geeigneten Bewerbern 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften aus, übersendet ihnen die Vergabeunterlagen und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf (vgl. § 51 Absatz 1 VgV 2016).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss eine Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm zum Download zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich im Zeitraum der Teilnahmefrist regelmäßig selbständig auf dieser Internet-Seite über Änderungen/Ergänzungen zu informieren, insbesondere über ggf. veröffentlichte Bewerberfragen und deren Antworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 167-300411 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Der FS SN stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN zum 31.3.17 wird mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung benötigt,über die die Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Für den Bereich Internetübergang werden folgende wesentlichen Leistungen benötigt: der AN stellt als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über 2 Internet Service Provider zur Verfügung,die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen.Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene RZ- und Dienste-Infrastruktur des FS SN oder dessen Partnerfirmen an ihre Infrastruktur anzubinden.Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Zur Überwachung der Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung stellt der AN Portalfunktionen zur Verfügung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 251 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende.
Wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
Wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Gewichtung des Preises: siehe Ausschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2018/S 020-042059 (2018-01-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internet📦
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH.
Dauer: 107 Monate
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-03 📅
Name: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH (vormals T-Systems International GmbH)
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 135-431977 (2023-07-12)