Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die überalterte und nicht mehr genügend leistungsfähige Infrastruktur bedarf der Erneuerung, Erweiterung und Optimierung. Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das übergeordneten Straßen- und Schienennetz an. Im 1. Bauabschnitt werden gegenwärtig die vorhandene Straßenbrücke 41b und die östlichen Flügelbereiche erneuert sowie eine zusätzliche Hafenbahnbrücke neu hergestellt. Ab Anfang 2017 sollen daran anschließend die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt). Die dann neu hergestellte Straßenbrücke 41b und Eisenbahnbrücke Gleis 607 bleiben in dieser Zeit in Betrieb. Die vorhandene Straße Waltershofer Damm und der Hochwasserschutz werden im Brückenbereich angepasst und die überführten Medienleitungen am Bauwerk neu angeordnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Straßenbrücken
Menge oder Umfang:
Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten durchzuführen:Rückbau der vorhandenen Straßen- und Eisenbahnbrücken 187, 188 und 41c sowie Teilrückbau der vorhandenen Brückenwiderlager.Neubau einer dreispurigen Straßenbrücke und einer zweigleisigen Eisenbahnbrücke als stählerne Stabbogenbrücken mit einer Stützweite von ca. 45 m einschließlich Erneuerung der tiefgegründeten Brückenwiderlager.Neubau der westlichen Flügelbereiche als tiefgegründete Uferwände; auf der Nordseite gleichzeitig als barrierefreie Fußgängerrampe.Neubau einer dreispurigen Straße auf einer Länge von ca. 230 m.Anpassung an private Hochwasserschutzanlagen.Hauptarbeiten sind: Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Tiefgründung, Stahlwasserbau, Stahlbeton-, Stahlbau- und Straßenbauarbeiten.
Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten durchzuführen:Rückbau der vorhandenen Straßen- und Eisenbahnbrücken 187, 188 und 41c sowie Teilrückbau der vorhandenen Brückenwiderlager.Neubau einer dreispurigen Straßenbrücke und einer zweigleisigen Eisenbahnbrücke als stählerne Stabbogenbrücken mit einer Stützweite von ca. 45 m einschließlich Erneuerung der tiefgegründeten Brückenwiderlager.Neubau der westlichen Flügelbereiche als tiefgegründete Uferwände; auf der Nordseite gleichzeitig als barrierefreie Fußgängerrampe.Neubau einer dreispurigen Straße auf einer Länge von ca. 230 m.Anpassung an private Hochwasserschutzanlagen.Hauptarbeiten sind: Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Tiefgründung, Stahlwasserbau, Stahlbeton-, Stahlbau- und Straßenbauarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Straßenbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042847-2829📞
Fax: +49 4042847-2612 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.
Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (anteilig bis zu 10 % für Umsatz vergleichbarer Leistungen und Anzahl Arbeitskräfte gem. Pkt. III.2.2)
2. Fachliche Eignung des Bewerbers 80 % (anteilig für Technische Ausrüstung bis zu 8 %, für Qualitätssicherung bis zu 2 % und für Referenzen bis zu 70 % für die Kompetenzbereiche (1) und (2) gem. Pkt.III.2.3 )
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertagen vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die drei am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.
Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers 20 % (anteilig bis zu 10 % für Umsatz vergleichbarer Leistungen und Anzahl Arbeitskräfte gem. Pkt. III.2.2)
2. Fachliche Eignung des Bewerbers 80 % (anteilig für Technische Ausrüstung bis zu 8 %, für Qualitätssicherung bis zu 2 % und für Referenzen bis zu 70 % für die Kompetenzbereiche (1) und (2) gem. Pkt.III.2.3 )
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertagen vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die drei am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die überalterte und nicht mehr genügend leistungsfähige Infrastruktur bedarf der Erneuerung, Erweiterung und Optimierung.
Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das übergeordneten Straßen- und Schienennetz an.
Im 1. Bauabschnitt werden gegenwärtig die vorhandene Straßenbrücke 41b und die östlichen Flügelbereiche erneuert sowie eine zusätzliche Hafenbahnbrücke neu hergestellt.
Ab Anfang 2017 sollen daran anschließend die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Ab Anfang 2017 sollen daran anschließend die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Die dann neu hergestellte Straßenbrücke 41b und Eisenbahnbrücke Gleis 607 bleiben in dieser Zeit in Betrieb.
Die vorhandene Straße Waltershofer Damm und der Hochwasserschutz werden im Brückenbereich angepasst und die überführten Medienleitungen am Bauwerk neu angeordnet.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten durchzuführen:
Rückbau der vorhandenen Straßen- und Eisenbahnbrücken 187, 188 und 41c sowie Teilrückbau der vorhandenen Brückenwiderlager.
Neubau einer dreispurigen Straßenbrücke und einer zweigleisigen Eisenbahnbrücke als stählerne Stabbogenbrücken mit einer Stützweite von ca. 45 m einschließlich Erneuerung der tiefgegründeten Brückenwiderlager.
Neubau der westlichen Flügelbereiche als tiefgegründete Uferwände; auf der Nordseite gleichzeitig als barrierefreie Fußgängerrampe.
Neubau einer dreispurigen Straße auf einer Länge von ca. 230 m.
Anpassung an private Hochwasserschutzanlagen.
Hauptarbeiten sind: Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Tiefgründung, Stahlwasserbau, Stahlbeton-, Stahlbau- und Straßenbauarbeiten.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: E-0062-16-V-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 5 Geschäftsjahre.
2. Umsatz des Unternehmers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Umsatz des Unternehmers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Liegt der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 5 Geschäftsjahren im Schnitt unter 15 000 000 EUR/Jahr gilt der Bewerber für dieses Vergabeverfahren als nicht geeignet
3. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ausführung von Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Kompetenzbereich (1)
Ingenieurbauwerke: Brückenbauwerke
Straßen- und Eisenbahnbrücken mit stählernen Überbauten (vorzugsweise in der Bauweise Stabbogenbrücke) und einer Stützweite von mindestens 40 m.
Besonderheiten bei der Herstellung:
— Bauen im Bestand;
— Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs;
— Bauen in einem hochfrequentierten Gewerbe- bzw. Industriegebiet.
Kompetenzbereich (2)
Ingenieurbauwerke: Wasserbauwerke.
Wasserbauwerke einschließlich geometrisch anspruchsvoller Stahlbetonbauwerke (z. B. Brückenwiderlager) sowie Baugruben in tidebeeinflussten Hafengebieten und bei schwierigen Baugrundverhältnissen.
— Bauen unter Berücksichtigung und Aufrechterhaltung des Hochwasserschutzes.
Zu jedem Kompetenzbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen, ansonsten gilt der Bewerber für diese Baumaßnahme als nicht geeignet.
2. Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3. Angaben zur Qualitätssicherung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Meißner
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 4042847-2181📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: Hamburg Port Authority, Ausschreibungsstelle
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG 0.20
URL der Teilnahme: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 038-062698 (2016-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das Straßen- und Schienennetz an.
Im 1. Bauabschnitt werden gegenwärtig die vorhandene Straßenbrücke 41b und die östlichen Flügelbereiche erneuert sowie eine zusätzliche Hafenbahnbrücke neu hergestellt.
Ab Anfang 2017 sollen die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Die dann neu hergestellte Straßenbrücke 41b und Eisenbahnbrücke Gleis 607 bleiben in dieser Zeit in Betrieb.
Die vorhandene Straße Waltershofer Damm und der Hochwasserschutz werden im Brückenbereich angepasst und die überführten Medienleitungen am Bauwerk neu angeordnet.
Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das Straßen- und Schienennetz an.
Im 1. Bauabschnitt werden gegenwärtig die vorhandene Straßenbrücke 41b und die östlichen Flügelbereiche erneuert sowie eine zusätzliche Hafenbahnbrücke neu hergestellt.
Ab Anfang 2017 sollen die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Die dann neu hergestellte Straßenbrücke 41b und Eisenbahnbrücke Gleis 607 bleiben in dieser Zeit in Betrieb.
Die vorhandene Straße Waltershofer Damm und der Hochwasserschutz werden im Brückenbereich angepasst und die überführten Medienleitungen am Bauwerk neu angeordnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach den bekanntgegebenen Wertungskriterien:
35 % Technischer Wert anteilig für die Konzepte 1-7
65 % Preis.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das Straßen- und Schienennetz an.
Im Rahmen des Gesamtprojektes Verkehrsanbindung Burchardkai ist der Neubau der Waltershofer Brücken vorgesehen. Die Waltershofer Brücken befinden sich im Hamburger Hafen und binden den Container Terminal Burchardkai an das Straßen- und Schienennetz an.
Ab Anfang 2017 sollen die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Ab Anfang 2017 sollen die westlichen Waltershofer Brücken (Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) erneuert werden. Hierzu gehört die Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187, die den Waltershofer Damm überführt (3. Bauabschnitt).
Neubau der Waltershofer Brücken West – Erneuerung der Eisenbahnbrücke Gleis 608 und 609 (2. Bauabschnitt) sowie der Ersatzneubau der Straßenbrücke 187 (3. Bauabschnitt).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-22 📅
Name: AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co.KG)
Postanschrift: Dampfschiffweg 3-9
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach den bekanntgegebenen Wertungskriterien:
35 % Technischer Wert anteilig für die Konzepte 1-7
65 % Preis.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.