Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen

AOK-Bundesverband GbR

Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktuntergruppe 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12) in der jeweils aktuellen Fassung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertrag beinhaltet neben der fachgerechten Versorgung mit den Grundhilfsmitteln alle Versorgungsleistungen und sämtliches damit in Zusammenhang stehende Zubehör (z. B. im Bedarfsfall auf das Hilfsmittel abgestimmte Inkontinenzauflagen, hinreichend hohe Auflagen für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird), welches unter Berücksichtigung der Herstellerangaben erforderlich ist, um die Versorgung sachgerecht durchführen zu können. Hierzu zählen insbesondere Beratung und Einweisung, Freihaus-Lieferung, Montage, Anpassung, Erprobung, Wartung, Reparatur gegebenenfalls Ersatz- und Zubehörlieferung, Verbrauchsmaterial, und -lieferung, sicherheitstechnische Kontrolle, Aussonderung/Verschrottung einschließlich der damit im Zusammenhang anfallenden Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss, u. a. bei Reparatur, Ersatz defekter Hilfsmittel, gewährleistet sein.
Dabei stellen die für die Produktuntergruppen und -arten 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung an die abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
2016-05-02 Ergänzende Angaben
2016-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge