2016-04-05   Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus,... (AOK-Bundesverband GbR)
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktuntergruppe 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12) in der jeweils aktuellen Fassung sowie aller damit im … Ansicht der Beschaffung »
2013-11-07   Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung von Versicherten mit Systemen zur Behandlung... (GWQ ServicePlus AG, handelnd namens der im Punkt I.4) näher bezeichneten Krankenkassen)
Die in Anhang A Abschnitt IV) genannten Krankenkassen erbringen für ihre Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen zur Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen. Daher sollen Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit Leistungserbringern über die Versorgung von Versicherten mit diesen Hilfsmitteln für den Zeitraum vom 1.7.2014 bis zum 30.6.2016 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption bis zum 30.6.2018 geschlossen werden. Nachgefragt werden ausschließlich Hilfsmittel der folgenden … Ansicht der Beschaffung »