Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen

AOK-Bundesverband GbR

Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktuntergruppe 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12) in der jeweils aktuellen Fassung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertrag beinhaltet neben der fachgerechten Versorgung mit den Grundhilfsmitteln alle Versorgungsleistungen und sämtliches damit in Zusammenhang stehende Zubehör (z. B. im Bedarfsfall auf das Hilfsmittel abgestimmte Inkontinenzauflagen, hinreichend hohe Auflagen für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird), welches unter Berücksichtigung der Herstellerangaben erforderlich ist, um die Versorgung sachgerecht durchführen zu können. Hierzu zählen insbesondere Beratung und Einweisung, Freihaus-Lieferung, Montage, Anpassung, Erprobung, Wartung, Reparatur gegebenenfalls Ersatz- und Zubehörlieferung, Verbrauchsmaterial, und -lieferung, sicherheitstechnische Kontrolle, Aussonderung/Verschrottung einschließlich der damit im Zusammenhang anfallenden Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss, u. a. bei Reparatur, Ersatz defekter Hilfsmittel, gewährleistet sein.
Dabei stellen die für die Produktuntergruppen und -arten 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung an die abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
2016-05-02 Ergänzende Angaben
2016-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122131
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann. (2) Interessierte Unternehmen können die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunterladen. (3) Der Auftragsgegenstand ist in 7 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens zwei je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung). (4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagenvorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Punkt III.2.1) und III.2.2) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt.v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. (5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: (a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Sollte ein Bieter bereits bei der Abgabe des Angebotes beabsichtigen, sich für die Erfüllung des Vertrages der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers zu bedienen, so hat er dies unter Angabe von Art und Umfang der konkreten Leistung sowie des namentlich zu bezeichnenden Nachunternehmers mit Hilfe des Formblattes Erklärung zum Einsatz von Dritt- und Nachunternehmen (Anhang 7 der Vergabeunterlagen) darzustellen. (b) Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anhang 8 der Vergabeunterlagen) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. (c) Will der Bieter Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind: Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen. Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen. Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen. (d) Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter konzernverbundene Unternehmen Nachunternehmer sind („andere Unternehmen“ im Sinne des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten. (e) Ein als Unterauftragnehmer benanntes Unternehmen kann auch als eigenständiger Bieter ein Angebot abgeben. Es wird dabei jedoch ausdrücklich auf das Gebot des Geheimwettbewerbs hingewiesen. Eine Verletzung des Geheimwettbewerbs kann unter Umständen zum Ausschluss führen. Als eigenständiger Bieter unterliegt das Unternehmen dabei ebenfalls der geltenden Zuschlagslimitierung. (6) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer (Anhang 7 der Vergabeunterlagen) zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen (Anhang 8 der Vergabeunterlagen) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktuntergruppe 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12) in der jeweils aktuellen Fassung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Der Vertrag beinhaltet neben der fachgerechten Versorgung mit den Grundhilfsmitteln alle Versorgungsleistungen und sämtliches damit in Zusammenhang stehende Zubehör (z. B. im Bedarfsfall auf das Hilfsmittel abgestimmte Inkontinenzauflagen, hinreichend hohe Auflagen für das Pflegebett bzw. Einlegerahmen, wenn mit dem gelieferten Hilfsmittel die vorgeschriebene Seitengitterhöhe in Verbindung mit einer Standard-Matratze unterschritten wird), welches unter Berücksichtigung der Herstellerangaben erforderlich ist, um die Versorgung sachgerecht durchführen zu können. Hierzu zählen insbesondere Beratung und Einweisung, Freihaus-Lieferung, Montage, Anpassung, Erprobung, Wartung, Reparatur gegebenenfalls Ersatz- und Zubehörlieferung, Verbrauchsmaterial, und -lieferung, sicherheitstechnische Kontrolle, Aussonderung/Verschrottung einschließlich der damit im Zusammenhang anfallenden Personal-, Sach-, Fahr- und Versandkosten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss, u. a. bei Reparatur, Ersatz defekter Hilfsmittel, gewährleistet sein.
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Dabei stellen die für die Produktuntergruppen und -arten 11.29.01., 11.29.02., 11.29.03., 11.29.04., 11.29.05., 11.29.06., 11.29.07., 11.29.08, 11.29.09., 11.29.10., 11.29.11, 11.29.12 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung an die abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus, Anwendungsort Ganzkörper bis Dekubitus Stadium/Kategorie 3 gemäß der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Menge oder Umfang: Konkretere Gebietsbestimmungen anhand von Postleitzahlen sowie weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kreis Kleve-Kreis Wesel, Mühlheim an der Ruhr, Duisburg-Oberhausen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mönchengladbach-Kreise Heinsberg-Viersen, Rhein-Kreis-Neuss, Krefeld
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Düsseldorf, Kreis Mettmann, Wuppertal-Remscheid, Solingen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Köln, Oberberg-Leverkusen-Rhein.-Berg.-Kreis, Bonn-Rhein-Sieg-Kreis
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Städteregion Aaachen, Kreis Düren
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Restliches Bundesgebiet

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als vom 01.12.2015 ist.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
(3) Bietergemeinschaften werden gebeten, die Hinweise unter Punkt VI.3) (4) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Abgabe einer Eigenerklärung, mit der der Bieter zusichert, dass er im Fall der Auftragserteilung innerhalb von acht Wochen ab Inkrafttreten des Vertrages den Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
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— 1.000.000 EUR gegen Personenschäden,
— 1.000.000 EUR gegen Sachschäden,
— 300.000 EUR gegen Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst, nachweisen wird.
(2) Bietergemeinschaften werden gebeten, die Hinweise unter Punkt VI.3) (4) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelversorgung nach § 126 Abs. 1 SGB V durch
(a) Vorlage einer Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifikationsurkunde) in Kopie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V.
(b) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht über eine Bestätigung einer Präqualifikationsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 10.11.2014 (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
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1. Benennung des fachlichen Leiters.
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: -Orthopädietechnikermeister/in,
— Diplom-Ingenieur /-in der Fachrichtung Medizintechnik,
— Diplom-Ingenieur/-in Orthopädie und Rehatechnik,
— Biomedizinische Technik B.Sc.,
— Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Altenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (frühere Bezeichnungen: Krankenschwester / Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger) oder
— Gleichwertige Qualifikation.
3. Allgemeine Voraussetzungen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. Kopie des Handelsregisterauszugs,
— Bei Gewerbetreibenden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: „Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekanntgeben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.“,
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— Einhaltung der Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln.“,
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— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch die Erklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
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4. Organisatorische Voraussetzungen:
— Erklärung zum medizinisch-technischen Notdienst mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zum medizinisch-technischer Notdienst mit täglich 24 Std. persönlicher Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen,
— Erklärung zur Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen,
— Eigenerklärung zur Vorhaltung von Vorführ- und ggf. Testmustern,
— Erklärung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung für wieder einsetzbare Produkte,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Versorgung vor Ort, d.h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
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— Erklärung zur Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich der Versicherten.
5. Räumliche Voraussetzungen:
— Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Für wieder einsetzbare Produkte bestehen räumlich getrennte Lagerflächen für hygienisch bereitsaufbereitete und nicht aufbereitete Produkte.
Der Nachweis der oben genannten räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch:
Vorlage einer Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszugs in einfacher Kopie, Grundskizze/ Raumskizze und Fotodokumentation;
Für Neubetriebe, bei Bezug von neuen Räumlichkeiten oder bei maßgeblichen Änderungen (bauliche Maßnahmen u. ä.): Protokoll über Betriebsbegehung und Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszug.
(2) Vorlage einer Eigenerklärung, mit der der Bieter zusichert, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
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a) eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur/-in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/-in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
c) durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gem. den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Hilfsmitteln gegen Dekubitus; Bereich Ganzkörper; sachgerecht einzuweisen, und
d) eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Hilfsmitteln gegen Dekubitus; Bereich Ganzkörper; nachweisen können.
(3) Bietergemeinschaften werden gebeten, die Hinweise unter Punkt VI.3) (4) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
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Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Vorlage der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
(2) Bei Einsatz von Nachunternehmern: Vorlage der Vereinbarung der besonderen vertraglichen Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer.
(3) Vorlage der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann.
(2) Interessierte Unternehmen können die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunterladen.
(3) Der Auftragsgegenstand ist in 7 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens zwei je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
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(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften
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gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagenvorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Punkt III.2.1) und III.2.2) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt.v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen.
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(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Sollte ein Bieter bereits bei der Abgabe des Angebotes beabsichtigen, sich für die Erfüllung des Vertrages der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers zu bedienen, so hat er dies unter Angabe von Art und Umfang der konkreten Leistung sowie des namentlich zu bezeichnenden Nachunternehmers mit Hilfe des Formblattes Erklärung zum Einsatz von Dritt- und Nachunternehmen (Anhang 7 der Vergabeunterlagen) darzustellen.
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(b) Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Anhang 8 der Vergabeunterlagen) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
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(c) Will der Bieter Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind: Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen. Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen. Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
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(d) Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter konzernverbundene Unternehmen Nachunternehmer sind („andere Unternehmen“ im Sinne des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
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(e) Ein als Unterauftragnehmer benanntes Unternehmen kann auch als eigenständiger Bieter ein Angebot abgeben. Es wird dabei jedoch ausdrücklich auf das Gebot des Geheimwettbewerbs hingewiesen. Eine Verletzung des Geheimwettbewerbs kann unter Umständen zum Ausschluss führen. Als eigenständiger Bieter unterliegt das Unternehmen dabei ebenfalls der geltenden Zuschlagslimitierung.
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(6) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer (Anhang 7 der Vergabeunterlagen) zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen (Anhang 8 der Vergabeunterlagen) können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 070-122131 (2016-04-05)
Ergänzende Angaben (2016-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 088-154998
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 070-122131
ABl. S-Ausgabe: 88
Quelle: OJS 2016/S 088-154998 (2016-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-283551
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: ThiesMediCenter GmbH
Postanschrift: Gasstr. 44-46
Postort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Luttermann GmbH
Postanschrift: Zur Schmiede 6
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127

3️⃣
Name: Sanitätshaus Jansen oHG
Postanschrift: Burgstr. 9-11
Postort: Erkelenz
Postleitzahl: 41812

4️⃣
Name: Sanitätshaus Böge GmbH
Postanschrift: Landstr. 66
Postort: Haan
Postleitzahl: 42781

5️⃣
Name: Medi-Center Mittelrhein GmbH
Postanschrift: David-Roentgen-Str. 2-4
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073

6️⃣
Name: Sanitätshaus Koczyba GmbH
Postanschrift: Marienstr. 54
Postort: Eschweiler
Postleitzahl: 52249

7️⃣
Name: Sanimed GmbH
Postanschrift: Gildestr. 68
Postort: Ibbenbüren
Postleitzahl: 49479
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
11
13
9
6
Quelle: OJS 2016/S 156-283551 (2016-08-11)