WAN Next Generation der ekom21 (wan21NG)

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Die ekom21 erbringt für ihre Kunden moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Kunden der ekom21 sind die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie deren jeweilige Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sowie sonstige Einrichtungen.
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Der Vertrag mit dem aktuellen Kommunikationsdienstleister endet zum 31.12.2016. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über den Aufbau, die Bereitstellung und den Betrieb des in der „ WAN Next Generation der ekom21 (wan21NG)“ zusammengefassten Kommunikationsnetzes. Mit den Rahmenvereinbarungen sollen die die Betreiberleistungen für das bestehende Kommunikationsnetz bis zum 31.12.2016 auf neue Auftragnehmer überführt und ab dem 01.01.2017 von diesen betreiben werden. Der Bedarf ist inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
— Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen);
— Los 2 – RZ-RZ-Kopplung.
Ziel der Ausschreibung ist es, dass der spätere Auftragnehmer ekom21 und seine Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit eine moderne, leistungsfähige, hochverfügbare und sichere Netzinfrastruktur bereitstellt, mit der die elektronische Arbeitsfähigkeit der ekom21 und ihrer Kunden bei einem wirtschaftlichen Netzbetrieb sichergestellt ist. Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Kunden von den Rahmenvereinbarungen partizipieren können und als mögliche Nutzer bezugsberechtigt Produkten und Leistungen der in Anspruch nehmen können. Das Vertragsverhältnis bliebt im Außenverhältnis zum Auftragnehmer in jedem Fall bei ekom21, die ekom21 als Zwischenhändlerin fungiert.
Je Los ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 EG VOL/A ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarungen sollen unmittelbar mit Zuschlag beginnen und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Zugunsten von ekom21 bestehen die in Abschnitt II.2.2.) der Bekanntmachung umrissenen einseitigen Vertragsoptionen.
Mit den Rahmenvereinbarungen soll ekom21 ein flexibles Instrument in die Hand gegeben werden, um über Abrufe die bedarfs- und kundenorientierte Beschaffung von Kommunikationsverbindungen in unterschiedlichsten Ausprägungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Entstörungsgeschwindigkeit, Übertragungsrate, Signallaufzeit und Quality of Service (QoS) zu ermöglichen. Die jeweiligen Bedarfe sollen durch konkretisierende Einzelaufträge auf Basis der Rahmenvereinbarungen gedeckt werden, deren Erteilung von der eigenverantwortlichen Beschaffungsentscheidung von ekom21 und ihrer Kunden abhängt. Die Rahmenvereinbarung umfassen daher sowohl Minder- als auch Mehrmengen sowie heute noch nicht beschriebe Standortanbindungen oder technologische Ausprägungen. Ein Anspruch des späteren Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht.
Die nähere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die konkreten Anforderungen am die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ebenso wie das vom Auftraggeber unverbindlich geschätzte Auftragsvolumen in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anforderungskatalogen näher beschrieben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-10 Auftragsbekanntmachung
2016-03-14 Ergänzende Angaben
2016-04-04 Ergänzende Angaben
2016-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge