Die ekom21 erbringt für ihre Kunden moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Kunden der ekom21 sind die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie deren jeweilige Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sowie sonstige Einrichtungen. Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Der Vertrag mit dem aktuellen Kommunikationsdienstleister endet zum 31.12.2016. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über den Aufbau, die Bereitstellung und den Betrieb des in der „ WAN Next Generation der ekom21 (wan21NG)“ zusammengefassten Kommunikationsnetzes. Mit den Rahmenvereinbarungen sollen die die Betreiberleistungen für das bestehende Kommunikationsnetz bis zum 31.12.2016 auf neue Auftragnehmer überführt und ab dem 01.01.2017 von diesen betreiben werden. Der Bedarf ist inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt: — Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen); — Los 2 – RZ-RZ-Kopplung. Ziel der Ausschreibung ist es, dass der spätere Auftragnehmer ekom21 und seine Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit eine moderne, leistungsfähige, hochverfügbare und sichere Netzinfrastruktur bereitstellt, mit der die elektronische Arbeitsfähigkeit der ekom21 und ihrer Kunden bei einem wirtschaftlichen Netzbetrieb sichergestellt ist. Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Kunden von den Rahmenvereinbarungen partizipieren können und als mögliche Nutzer bezugsberechtigt Produkten und Leistungen der in Anspruch nehmen können. Das Vertragsverhältnis bliebt im Außenverhältnis zum Auftragnehmer in jedem Fall bei ekom21, die ekom21 als Zwischenhändlerin fungiert. Je Los ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 EG VOL/A ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarungen sollen unmittelbar mit Zuschlag beginnen und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Zugunsten von ekom21 bestehen die in Abschnitt II.2.2.) der Bekanntmachung umrissenen einseitigen Vertragsoptionen. Mit den Rahmenvereinbarungen soll ekom21 ein flexibles Instrument in die Hand gegeben werden, um über Abrufe die bedarfs- und kundenorientierte Beschaffung von Kommunikationsverbindungen in unterschiedlichsten Ausprägungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Entstörungsgeschwindigkeit, Übertragungsrate, Signallaufzeit und Quality of Service (QoS) zu ermöglichen. Die jeweiligen Bedarfe sollen durch konkretisierende Einzelaufträge auf Basis der Rahmenvereinbarungen gedeckt werden, deren Erteilung von der eigenverantwortlichen Beschaffungsentscheidung von ekom21 und ihrer Kunden abhängt. Die Rahmenvereinbarung umfassen daher sowohl Minder- als auch Mehrmengen sowie heute noch nicht beschriebe Standortanbindungen oder technologische Ausprägungen. Ein Anspruch des späteren Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht. Die nähere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die konkreten Anforderungen am die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ebenso wie das vom Auftraggeber unverbindlich geschätzte Auftragsvolumen in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anforderungskatalogen näher beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Postleitzahl: 35398
Postort: Gießen
Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
Die die Vergabeunterlagen und die für die Einreichung der Angebote vorgeschriebenen Formulare werden über die Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de (HAD) zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Der elektronische Zugang zu den Vergabeunterlagen, Formularen und sonstigen aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über die HAD. Ein Versand per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Bieter müssen sich daher bei der HAD für das Vergabeverfahren registrieren bzw. anmelden. Die dort vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse wird bis zur Einreichung des Angebots von der Vergabestelle für die Kommunikation benutzt. Nach Einreichung des Angebots wird die zum Verfahrensbevollmächtigten angegebene E-Mail-Adresse benutzt.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen und aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren werden allen registrierten Bietern in anonymisierter Form elektronisch auf der HAD zum Herunterladen bereit gestellt.
Bieterfragen:
Bieterfragen können bis 7.4.2015, 12:00 Uhr, gestellt werden. Aus Gründen der Transparenz und Chancengleichheit werden später eingehende Fragen nicht mehr berücksichtigt.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die ekom21 wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und Bewertung der Angebote von einem externen Dienstleister beratend unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht. Die ekom21 trifft alle Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister unterstützt insoweit lediglich die ekom21, z.B. durch Prüfung auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität sowie inhaltliche Richtigkeit. Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Sonstiges:
Angebote sind in Papierform einzureichen. Die Abgabe elektronischer Angebote ist nicht zugelassen.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Vergabeverfahren abzusehen; Anrufe wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche nichtführen. Kontakt mit der Vergabestelle ist ausschließlich über das in Abschnitt I.1) genannte Funktionspostfach per E-Mail herzustellen.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=DMOXF192HN6T82WS
Nachr. HAD-Ref.: 3846/170;
nachr. V-Nr/AKZ: 2016/03/09-UB2-01.
Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
Die die Vergabeunterlagen und die für die Einreichung der Angebote vorgeschriebenen Formulare werden über die Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de (HAD) zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Der elektronische Zugang zu den Vergabeunterlagen, Formularen und sonstigen aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über die HAD. Ein Versand per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Bieter müssen sich daher bei der HAD für das Vergabeverfahren registrieren bzw. anmelden. Die dort vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse wird bis zur Einreichung des Angebots von der Vergabestelle für die Kommunikation benutzt. Nach Einreichung des Angebots wird die zum Verfahrensbevollmächtigten angegebene E-Mail-Adresse benutzt.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen und aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren werden allen registrierten Bietern in anonymisierter Form elektronisch auf der HAD zum Herunterladen bereit gestellt.
Bieterfragen:
Bieterfragen können bis 7.4.2015, 12:00 Uhr, gestellt werden. Aus Gründen der Transparenz und Chancengleichheit werden später eingehende Fragen nicht mehr berücksichtigt.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die ekom21 wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und Bewertung der Angebote von einem externen Dienstleister beratend unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht. Die ekom21 trifft alle Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister unterstützt insoweit lediglich die ekom21, z.B. durch Prüfung auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität sowie inhaltliche Richtigkeit. Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Sonstiges:
Angebote sind in Papierform einzureichen. Die Abgabe elektronischer Angebote ist nicht zugelassen.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Vergabeverfahren abzusehen; Anrufe wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche nichtführen. Kontakt mit der Vergabestelle ist ausschließlich über das in Abschnitt I.1) genannte Funktionspostfach per E-Mail herzustellen.
Die ekom21 erbringt für ihre Kunden moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Kunden der ekom21 sind die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie deren jeweilige Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sowie sonstige Einrichtungen.
Die ekom21 erbringt für ihre Kunden moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Kunden der ekom21 sind die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte und Gemeinden im Bundesland Hessen sowie deren jeweilige Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften sowie sonstige Einrichtungen.
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Der Vertrag mit dem aktuellen Kommunikationsdienstleister endet zum 31.12.2016. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über den Aufbau, die Bereitstellung und den Betrieb des in der „ WAN Next Generation der ekom21 (wan21NG)“ zusammengefassten Kommunikationsnetzes. Mit den Rahmenvereinbarungen sollen die die Betreiberleistungen für das bestehende Kommunikationsnetz bis zum 31.12.2016 auf neue Auftragnehmer überführt und ab dem 01.01.2017 von diesen betreiben werden. Der Bedarf ist inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Der Vertrag mit dem aktuellen Kommunikationsdienstleister endet zum 31.12.2016. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über den Aufbau, die Bereitstellung und den Betrieb des in der „ WAN Next Generation der ekom21 (wan21NG)“ zusammengefassten Kommunikationsnetzes. Mit den Rahmenvereinbarungen sollen die die Betreiberleistungen für das bestehende Kommunikationsnetz bis zum 31.12.2016 auf neue Auftragnehmer überführt und ab dem 01.01.2017 von diesen betreiben werden. Der Bedarf ist inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
— Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen);
— Los 2 – RZ-RZ-Kopplung.
Ziel der Ausschreibung ist es, dass der spätere Auftragnehmer ekom21 und seine Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit eine moderne, leistungsfähige, hochverfügbare und sichere Netzinfrastruktur bereitstellt, mit der die elektronische Arbeitsfähigkeit der ekom21 und ihrer Kunden bei einem wirtschaftlichen Netzbetrieb sichergestellt ist. Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Kunden von den Rahmenvereinbarungen partizipieren können und als mögliche Nutzer bezugsberechtigt Produkten und Leistungen der in Anspruch nehmen können. Das Vertragsverhältnis bliebt im Außenverhältnis zum Auftragnehmer in jedem Fall bei ekom21, die ekom21 als Zwischenhändlerin fungiert.
Ziel der Ausschreibung ist es, dass der spätere Auftragnehmer ekom21 und seine Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit eine moderne, leistungsfähige, hochverfügbare und sichere Netzinfrastruktur bereitstellt, mit der die elektronische Arbeitsfähigkeit der ekom21 und ihrer Kunden bei einem wirtschaftlichen Netzbetrieb sichergestellt ist. Neben ekom21 selbst sollen auch ihre Kunden von den Rahmenvereinbarungen partizipieren können und als mögliche Nutzer bezugsberechtigt Produkten und Leistungen der in Anspruch nehmen können. Das Vertragsverhältnis bliebt im Außenverhältnis zum Auftragnehmer in jedem Fall bei ekom21, die ekom21 als Zwischenhändlerin fungiert.
Je Los ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 EG VOL/A ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarungen sollen unmittelbar mit Zuschlag beginnen und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Zugunsten von ekom21 bestehen die in Abschnitt II.2.2.) der Bekanntmachung umrissenen einseitigen Vertragsoptionen.
Je Los ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 EG VOL/A ausgeschrieben. Die Rahmenvereinbarungen sollen unmittelbar mit Zuschlag beginnen und haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Zugunsten von ekom21 bestehen die in Abschnitt II.2.2.) der Bekanntmachung umrissenen einseitigen Vertragsoptionen.
Mit den Rahmenvereinbarungen soll ekom21 ein flexibles Instrument in die Hand gegeben werden, um über Abrufe die bedarfs- und kundenorientierte Beschaffung von Kommunikationsverbindungen in unterschiedlichsten Ausprägungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Entstörungsgeschwindigkeit, Übertragungsrate, Signallaufzeit und Quality of Service (QoS) zu ermöglichen. Die jeweiligen Bedarfe sollen durch konkretisierende Einzelaufträge auf Basis der Rahmenvereinbarungen gedeckt werden, deren Erteilung von der eigenverantwortlichen Beschaffungsentscheidung von ekom21 und ihrer Kunden abhängt. Die Rahmenvereinbarung umfassen daher sowohl Minder- als auch Mehrmengen sowie heute noch nicht beschriebe Standortanbindungen oder technologische Ausprägungen. Ein Anspruch des späteren Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht.
Mit den Rahmenvereinbarungen soll ekom21 ein flexibles Instrument in die Hand gegeben werden, um über Abrufe die bedarfs- und kundenorientierte Beschaffung von Kommunikationsverbindungen in unterschiedlichsten Ausprägungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Entstörungsgeschwindigkeit, Übertragungsrate, Signallaufzeit und Quality of Service (QoS) zu ermöglichen. Die jeweiligen Bedarfe sollen durch konkretisierende Einzelaufträge auf Basis der Rahmenvereinbarungen gedeckt werden, deren Erteilung von der eigenverantwortlichen Beschaffungsentscheidung von ekom21 und ihrer Kunden abhängt. Die Rahmenvereinbarung umfassen daher sowohl Minder- als auch Mehrmengen sowie heute noch nicht beschriebe Standortanbindungen oder technologische Ausprägungen. Ein Anspruch des späteren Auftragsnehmers auf Erteilung von Einzelaufträgen oder die Abnahme bestimmter Mengen besteht nicht.
Die nähere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die konkreten Anforderungen am die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ebenso wie das vom Auftraggeber unverbindlich geschätzte Auftragsvolumen in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anforderungskatalogen näher beschrieben.
Die nähere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die konkreten Anforderungen am die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ebenso wie das vom Auftraggeber unverbindlich geschätzte Auftragsvolumen in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anforderungskatalogen näher beschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen)
Kurze Beschreibung: Standortanbindungen und Standorverbindungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: RZ-RZ-Kopplung
Kurze Beschreibung: Ekom21 Rechenzentrums-/Standortkopplung.
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.
Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.
Referenznummer: 2016/03/09-UB2-01
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen Unzuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4 EGVOL/A;
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A;
3. Eigenerklärung, dass kein Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb durch eine öffentliche Stelle wegen festgestellter nachweislich schwerer Verfehlung nach § 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A, § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A oder § 4 Abs. 9 lit. b) oder c) VOF oder nach dem gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 48/2007, Seite2327) besteht;
3. Eigenerklärung, dass kein Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb durch eine öffentliche Stelle wegen festgestellter nachweislich schwerer Verfehlung nach § 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A, § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. g) VOB/A oder § 4 Abs. 9 lit. b) oder c) VOF oder nach dem gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 in der Fassung vom 14.11.2007 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 48/2007, Seite2327) besteht;
4. Eigenerklärung, ob und ggf. bei welcher Stelle ein Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung anhängig ist;
5. Eigenerklärung zur Kenntnis, dass unrichtige Erklärungen im Vergabeverfahren zum Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen;
5. Eigenerklärung zur Kenntnis, dass unrichtige Erklärungen im Vergabeverfahren zum Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen;
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eigenerklärung in Form einer Unternehmensbeschreibung mit Angaben zu Kennzahlen und Kenndaten des Unternehmens;
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (i.d.R. 2014, 2013 und 2012); Mindestbedingung für Los 1: 8 000 000 EUR (netto) Umsatz pro Geschäftsjahr – Mindestbedingungen für das Los 2: 1 000 000 EUR Umsatz (netto) pro Geschäftsjahr;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (i.d.R. 2014, 2013 und 2012); Mindestbedingung für Los 1: 8 000 000 EUR (netto) Umsatz pro Geschäftsjahr – Mindestbedingungen für das Los 2: 1 000 000 EUR Umsatz (netto) pro Geschäftsjahr;
3. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (i.d.R. 2014,2013 und 2012) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist; Mindestbedingung für Los 1: 4 000 000 EUR (netto) Umsatz pro Geschäftsjahr – Mindestbedingungen für das Los 2: 500 000 EUR Umsatz (netto) pro Geschäftsjahr;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (i.d.R. 2014,2013 und 2012) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist; Mindestbedingung für Los 1: 4 000 000 EUR (netto) Umsatz pro Geschäftsjahr – Mindestbedingungen für das Los 2: 500 000 EUR Umsatz (netto) pro Geschäftsjahr;
4. Eigenerklärung/Zusage hinsichtlich des Bestehens einer marktüblichen Betriebs-/Berufshaftpflicht oder vergleichbare Versicherung für die Dauer der Auftragsdurchführung mit folgenden geforderten Mindeststandards: Absicherung von Risiken aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und/oder der Vertragsdurchführung des ausgeschriebenen Auftrags unter Einhaltung folgender Mindestdeckungssummenbei doppelter Jahreshöchstleistung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung/Zusage hinsichtlich des Bestehens einer marktüblichen Betriebs-/Berufshaftpflicht oder vergleichbare Versicherung für die Dauer der Auftragsdurchführung mit folgenden geforderten Mindeststandards: Absicherung von Risiken aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und/oder der Vertragsdurchführung des ausgeschriebenen Auftrags unter Einhaltung folgender Mindestdeckungssummenbei doppelter Jahreshöchstleistung:
— für Personenschäden: 5 000 000 EUR,
— für Sachschäden: 3 000 000 EUR,
— für Vermögensschäden: 500 000 EUR;
5. Eigenerklärung zu den Personalkennzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren(i.d.R. 2014, 2013 und 2012) – Geforderte Mindeststandards für das Los 1 und 2: Jeweils eine Gesamtzahl von durchschnittlich 50 festangestellt beschäftigten Personen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung zu den Personalkennzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren(i.d.R. 2014, 2013 und 2012) – Geforderte Mindeststandards für das Los 1 und 2: Jeweils eine Gesamtzahl von durchschnittlich 50 festangestellt beschäftigten Personen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte);
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards: Direkt bei den einzelnen Anforderungen vermerkt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erfüllung der Meldepflicht nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
2. Eigenerklärung zu Referenzenprojekten – Geforderte Mindeststandards: Es sind je Los mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, die mit dem für das betreffende Los ausgeschriebenen Auftragsgegenstand des vorliegen den Vergabeverfahrens vergleichbar und nicht vor dem 1.1.2013 abgeschlossen gewesen sind. Der Projektstart darf vor dem Termin liegen. Zu folgenden geforderten Punkten sind je Referenz Angaben zu machen:
2. Eigenerklärung zu Referenzenprojekten – Geforderte Mindeststandards: Es sind je Los mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, die mit dem für das betreffende Los ausgeschriebenen Auftragsgegenstand des vorliegen den Vergabeverfahrens vergleichbar und nicht vor dem 1.1.2013 abgeschlossen gewesen sind. Der Projektstart darf vor dem Termin liegen. Zu folgenden geforderten Punkten sind je Referenz Angaben zu machen:
— Kurzbezeichnung des Projekts;
— Name des Auftraggebers;
— Öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 1 bis 3 GWB;
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
— Leistungszeit (Projektstart und Projektabschluss)
— Termingerechter Projektabschluss
— Leistungsanteil des Bieters am Gesamtprojekt in Prozent
— Stellung des Bieters im Projekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft)
— Rechnungswert des erhaltenen Auftragsanteils
— Aussagekräftige Beschreibung der tatsächlich im Projekt erbrachten Leistungen
— Los 1: Realisierung von mindestens 200 aktiven WAN Anschlüssen (Mindeststandard)
— Los 2: Realisierung mindestens einer RZ-RZ Kopplung mit mindestens 1 Gbit/s (Mindeststandard)
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Zu diesem Vergabeverfahren werden für alle geforderten Erklärungen von der Vergabestelle kostenlose Formulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise vom Bieter zu verwenden sind. Die Formulare werden den Interessenten ausschließlich in dem für dieses Verfahren bei der der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bereitgestellten Downloadbereich in der jeweils aktuellen Version zum Abruf bereitgestellt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Eigenerklärung, dass vor Zuschlagserteilung oder spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung von Leistungen an Nachunternehmer, Lieferanten oder Verleihunternehmen ab einem Netto-Auftragswert von 10 000 EUR gleichlautende Erklärungen zum Ausschluss nach Nummer 2 bis 5 von Abschnitt III.2.1) der Bekanntmachung vorgelegt werden;
1. Eigenerklärung, dass vor Zuschlagserteilung oder spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung von Leistungen an Nachunternehmer, Lieferanten oder Verleihunternehmen ab einem Netto-Auftragswert von 10 000 EUR gleichlautende Erklärungen zum Ausschluss nach Nummer 2 bis 5 von Abschnitt III.2.1) der Bekanntmachung vorgelegt werden;
2. Der Bieter ist verpflichtet, das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 einzuhalten (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen im Angebotsdeckblatt) sowie die diesbezüglichen Vertragsbedingungen der ekom21 zu Erfüllung von Verpflichtungen des Auftragnehmers nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten.
2. Der Bieter ist verpflichtet, das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 einzuhalten (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen im Angebotsdeckblatt) sowie die diesbezüglichen Vertragsbedingungen der ekom21 zu Erfüllung von Verpflichtungen des Auftragnehmers nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten.
3. Der Bieter ist verpflichtet, die in der Ziffer 4.11. der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vertragsbedingungen zur Geheimhaltung, Sicherheitsüberprüfung und zum Datenschutz einzuhalten.
4. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Auftragsdurchführung in der Projektleitung und bei unmittelbarem Kontakt zum späteren Auftraggeber nur Personen einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;
4. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Auftragsdurchführung in der Projektleitung und bei unmittelbarem Kontakt zum späteren Auftraggeber nur Personen einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;
Die vorstehenden besonderen Bedingungen werden im Angebotsdeckblatt durch Eigenerklärungen abgefragt und sind als zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Ausführung des Auftrags im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB Bestandteil der zu schließenden Rahmenvereinbarungen.
Die vorstehenden besonderen Bedingungen werden im Angebotsdeckblatt durch Eigenerklärungen abgefragt und sind als zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Ausführung des Auftrags im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB Bestandteil der zu schließenden Rahmenvereinbarungen.
Es wird gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in dem zu schließenden Vertrag für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen Strafversprechen (Vertragsstrafen) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vorgesehen sind.
Es wird gemäß § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in dem zu schließenden Vertrag für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen Strafversprechen (Vertragsstrafen) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vorgesehen sind.
Verfahren
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Ausgeschrieben ist ein Weitverkehrsnetz mit über 500 Standorten (Los 1) sowie die Rechenzentrumskopplung (Los 2). Aufgrund der Komplexität der Projektierung der Netze sowie mit Rücksicht auf die flächendeckend verteilt in das ekom21 Netz anzubindenden Standorte entstehen sowohl für den späteren Auftragnehmer als auch für ekom21 deutlich erhöhte Transitions-, Migrations- und Betriebsaufwände. Daneben besteht auch aus technischer Sicht ein besonderes Bedürfnis zur mittel- und langfristigen Kontinuität an die über die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Leistungen. Die Laufzeit soll eine wirtschaftliche Netz-Infrastruktur für E-Government ermöglichen. Mit den ekom21 optional eingeräumten Kündigungsrechten soll Rücksicht auf die Interessen von ekom21 und die Einbindung der ekom21 in die IT-Planungen des Landes Hessen genommen werden. Insgesamt knüpft die ausgeschriebene Laufzeit damit an eine betriebsgewöhnliche/marktübliche Nutzungsdauer an und rechtfertigt somit eine Ausnahme nach § 4 Abs. 7 VOL/A.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Ausgeschrieben ist ein Weitverkehrsnetz mit über 500 Standorten (Los 1) sowie die Rechenzentrumskopplung (Los 2). Aufgrund der Komplexität der Projektierung der Netze sowie mit Rücksicht auf die flächendeckend verteilt in das ekom21 Netz anzubindenden Standorte entstehen sowohl für den späteren Auftragnehmer als auch für ekom21 deutlich erhöhte Transitions-, Migrations- und Betriebsaufwände. Daneben besteht auch aus technischer Sicht ein besonderes Bedürfnis zur mittel- und langfristigen Kontinuität an die über die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen zu beschaffenden Leistungen. Die Laufzeit soll eine wirtschaftliche Netz-Infrastruktur für E-Government ermöglichen. Mit den ekom21 optional eingeräumten Kündigungsrechten soll Rücksicht auf die Interessen von ekom21 und die Einbindung der ekom21 in die IT-Planungen des Landes Hessen genommen werden. Insgesamt knüpft die ausgeschriebene Laufzeit damit an eine betriebsgewöhnliche/marktübliche Nutzungsdauer an und rechtfertigt somit eine Ausnahme nach § 4 Abs. 7 VOL/A.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016/03/09-UB2-01
Zusätzliche Informationen
Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
Die die Vergabeunterlagen und die für die Einreichung der Angebote vorgeschriebenen Formulare werden über die Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de (HAD) zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Der elektronische Zugang zu den Vergabeunterlagen, Formularen und sonstigen aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über die HAD. Ein Versand per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Bieter müssen sich daher bei der HAD für das Vergabeverfahren registrieren bzw. anmelden. Die dort vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse wird bis zur Einreichung des Angebots von der Vergabestelle für die Kommunikation benutzt. Nach Einreichung des Angebots wird die zum Verfahrensbevollmächtigten angegebene E-Mail-Adresse benutzt.
Die die Vergabeunterlagen und die für die Einreichung der Angebote vorgeschriebenen Formulare werden über die Hessische Ausschreibungsdatenbank www.had.de (HAD) zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Der elektronische Zugang zu den Vergabeunterlagen, Formularen und sonstigen aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Bieterfragen) erfolgt ausschließlich über die HAD. Ein Versand per E-Mail oder Post erfolgt nicht. Bieter müssen sich daher bei der HAD für das Vergabeverfahren registrieren bzw. anmelden. Die dort vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse wird bis zur Einreichung des Angebots von der Vergabestelle für die Kommunikation benutzt. Nach Einreichung des Angebots wird die zum Verfahrensbevollmächtigten angegebene E-Mail-Adresse benutzt.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen und aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren werden allen registrierten Bietern in anonymisierter Form elektronisch auf der HAD zum Herunterladen bereit gestellt.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Auskünfte und Erklärungen und aktuelle Informationen zum Vergabeverfahren werden allen registrierten Bietern in anonymisierter Form elektronisch auf der HAD zum Herunterladen bereit gestellt.
Bieterfragen:
Bieterfragen können bis 7.4.2015, 12:00 Uhr, gestellt werden. Aus Gründen der Transparenz und Chancengleichheit werden später eingehende Fragen nicht mehr berücksichtigt.
Unterstützung des Auftraggebers:
Die ekom21 wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und Bewertung der Angebote von einem externen Dienstleister beratend unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht. Die ekom21 trifft alle Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister unterstützt insoweit lediglich die ekom21, z.B. durch Prüfung auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität sowie inhaltliche Richtigkeit. Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Die ekom21 wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie insbesondere bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und Bewertung der Angebote von einem externen Dienstleister beratend unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieses Beratungsunternehmens zugänglich gemacht. Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote der Geheimhaltungspflicht. Die ekom21 trifft alle Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen selbständig und in alleiniger Verantwortung. Der externe Dienstleister unterstützt insoweit lediglich die ekom21, z.B. durch Prüfung auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität sowie inhaltliche Richtigkeit. Mit Abgabe eines Angebots erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Sonstiges:
Angebote sind in Papierform einzureichen. Die Abgabe elektronischer Angebote ist nicht zugelassen.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Vergabeverfahren abzusehen; Anrufe wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche nichtführen. Kontakt mit der Vergabestelle ist ausschließlich über das in Abschnitt I.1) genannte Funktionspostfach per E-Mail herzustellen.
Es wird ausdrücklich darum gebeten, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Vergabeverfahren abzusehen; Anrufe wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche nichtführen. Kontakt mit der Vergabestelle ist ausschließlich über das in Abschnitt I.1) genannte Funktionspostfach per E-Mail herzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 052-087308 (2016-03-10)
Ergänzende Angaben (2016-03-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Die vergebenen Rahmenvereinbarungen sind inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
— Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen),
— Los 2 – RZ-RZ-Kopplung.
Die Rahmenvereinbarungen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Die vergebenen Rahmenvereinbarungen sind inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
— Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen),
— Los 2 – RZ-RZ-Kopplung.
Die Rahmenvereinbarungen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.
Gesamtwert des Auftrags: 4728275.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Die vergebenen Rahmenvereinbarungen sind inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
Grundsätzlich kommunizieren ekom21 und ihre Kunden über eine eigene Netzinfrastruktur. Dies gilt auch für die Anbindung zwischen den Standorten der ekom21 (Kassel, Gießen, Darmstadt). Die vergebenen Rahmenvereinbarungen sind inhaltlich in die folgenden Lose aufgeteilt:
— Los 1 – Mehrpunkt-WAN (Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen),
Die Rahmenvereinbarungen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarungen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Auftraggeber besteht für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen und die unter ihr vergebenen Abrufe ein optionales, einseitiges ordentliches Kündigungsrecht jeweils zum 31.3.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022. Um eine reibungslose Überführung auf (einen) neue(n) Auftragnehmer auch nach formalen Vertragsende zu ermöglichen, besteht zugunsten des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarungen über ihr formales Ende hinaus um bis zu 12 Monate zu den dann bestehenden Bedingungen und Konditionen zu verlängern.