Weiterentwicklung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege eines Managed Service Vertrags als Portpreismodell für 7 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WEK 2.0 – Düsseldorf – Kommunikationsinfrastruktur.
Produkte/Dienstleistungen: Lokales Netz📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege eines Managed Service Vertrags als Portpreismodell für 7 Jahre.”
Kurze Beschreibung
Weiterentwicklung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege eines Managed Service Vertrags als Portpreismodell für 7 Jahre.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprechausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Weiterentwicklung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege eines Managed Service Vertrags als Portpreismodell für...”
Beschreibung der Beschaffung
Weiterentwicklung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur der Landeshauptstadt Düsseldorf im Wege eines Managed Service Vertrags als Portpreismodell für 7 Jahre.
Bereitstellung und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur (Netzwerk-, IP-Sprach- und Mehrwertdienste) mit derzeit ca. 12 500 Ports im Rahmen eines sog. Managed-Service-Vertrags. Die im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf befindlichen Systeme der Kommunikationsinfrastruktur (Übertragungstechnik, Netzwerkkomponenten, IP Sprachkommunikations System, Systeme für Mehrwertdienste, Managementsysteme, usw.) gehen in das
Eigentum des neuen Dienstleisters über. Im Laufe des Vertrags muss der Dienstleister einen Großteil dieser Systeme erneuern. Nach Vertragsende kommt es ggf. zu einer Rückübereignung der Systeme in das Eigentum
der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Detaillierte Angaben zur technischen Ausgangslage und des Ziels der Vergabe sind in den Vergabeunterlagen hinterlegt, die über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt Düsseldorf unter https//vergabe.duesseldorf.de zur Verfügung gestellt werden.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Form des Verfahrens
Verfahren mit Verhandlungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2016-07-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe...”
Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de kostenlos zur elektronischen Bearbeitung und Angebotsabgabe angeboten. Die Bieter werden gebeten, sofern nicht bereits erfolgt, sich dort zu registrieren und das Angebot elektronisch zu bearbeiten. Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Plattform mittels Signaturkarte, Softzertifikat oder mittels des Mantelbogenverfahrens abgegeben werden. Die Änderung des Angebotes ist jederzeit bis zum Submissionstermin möglich. Die Übermittlung des Mantelbogens ist zur Fristwahrung bis zum Submissionstermin per Fax auf die Nummer +49 211 89-29653 möglich. Papierangebote sind nicht zugelassen.
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben. Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers (nicht älter als 3 Monate) bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 108-192706 (2016-05-30)