Die Vergabestelle überprüft zunächst die Angebote auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Ggf. werden Unterlagen von den Bietern nachgefordert. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bietern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.4), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingung) erfüllen. Bieter, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann weiter verbleibenden Bietern findet eine Eignungsprüfung gemäß § 19 Abs. 5 EG VOL/A dahingehend statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bieters bewertet, ob sie die Bieter für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält. Sodann findet die Angebotsprüfung unter Berücksichtigung der mitgeteilten Zuschlagskriterien gemäß § 19 Abs. 6 bis 9 EG VOL/A statt.