Im Rahmen der Errichtung einer neuen U-Bahnbetriebswerkstatt werden auf dem rund 1,5 ha großen Baugrundstück zwei Gebäude errichtet.
Waschhalle (6 718 m³ BRI) und U-Bahnbetriebswerkstatt (52 630 m³ BRI).
Hierzu werden im Rahmen der Erstellung eines Parkdecks auf der U-Bahnbetriebswerkstatt sowie extensiv und intensiv begrünter Dachflächen Leistungen in den folgenden Gewerken ausgeschrieben:
Dachdeckerarbeiten, Gründach mit Leckageortungssystem.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Dachdeckerarbeiten, Neubau U-Bahn Betriebswerkstatt Billstedt (BBi).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 158-327692
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45554534
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Dachdeckerarbeiten, Neubau U-Bahn Betriebswerkstatt Billstedt (BBi)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Joachim Lahmann GmbH
Postanschrift: Ewige Weide 2
Postort: Ahrensburg
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-2441📞
Fax: +49 4042731-0499 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-2441📞
Fax: +49 4042731-0499 📠
Quelle: OJS 2018/S 036-079230 (2018-02-20)