404-G47 Sauerstoffreduzierung für das Projekt UKM – Rechenzentrum

Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts

Das UKM beabsichtigt den Neubau eines Rechenzentrums integriert in den Erweiterungsbau des Zentralklinikums „IEZ“. Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Installation einer Brandvermeidungsanlage für 9 gesonderte Schutzbereiche mit einem Gesamtraumvolumen in Höhe von ca. 2900 m. Aufgrund der deutlich voneinander abweichenden Raumvolumina der einzelnen Schutzbereiche untereinander wurde konzeptionell ein Anlagensystem mit 2 parallel aufgebauten Linien 1x30 %/1x70 % (DL-Kompressor, Kältetrockner, N2-Generator, DL-Behälter, N2-Behälter sowie den zugehörigen Kondensatableitern, Filter usw.) geplant. Die DL-Kompressoren (Schraubenkompressoren) sind in wassergekühlter Ausführung geplant, um deren Abwärme in das Gebäudebeheizungskonzept zu integrieren. Das Kühlwassertemperaturniveau wurde dabei mit 30/40°C zugrunde gelegt. Die Anlage muss der VdS-Richtlinie 3527 entsprechen. Das Stickstoffverteilnetz zu den Schutzbereichen ist sternförmig ausgehend vom Verteiler in C-Stahlrohr geplant.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-07 Auftragsbekanntmachung
2018-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutz-Installationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das UKM beabsichtigt den Neubau eines Rechenzentrums integriert in den Erweiterungsbau des Zentralklinikums „IEZ“. Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Installation einer Brandvermeidungsanlage für 9 gesonderte Schutzbereiche mit einem Gesamtraumvolumen in Höhe von ca. 2900 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brandschutz-Installationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Feuerlöschanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de 🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de 📧
Fax: +49 2518346660 📠
URL der Dokumente: http://ukm-im.de/index.php?id=eu-weite-ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-446162
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leitmengen
1 Stück Stickstrofferzeugung ca. 98 m³/h
incl. Drucklufterzeugung
1 Stück Stickstofferzeugung ca. 230 m³/h
ca. 320 lfdm C-Stahlrohr DN 50
ca. 50 lfdm C-Stahlrohr DN 80
1 Stck Anlagensteuerung für 9 Schutzbereiche
ca. 13 Stück Sauerstoffsensoren
ca. 26 Stück Punktmelder Sauerstoff
ca. 13 Stück Digitalanzeigen
ca. 30 Stück Anziegetableaus
ca. 1 000 lfdm Installationskabel.
Dauer: 9 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster / Westfalen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 1 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot einesnicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweiligeNummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt„Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderenUnternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 2 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungsnachweise nach §6a EU Absatz 3 VOB/A – EU sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Unterschriebene Verpflichtungserklärungen, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgGNRW)eingehalten wird.
Sofern der Bewerber mit dem Einsatz von Nachunternehmern plant, ist in der Verpflichtungserklärunganzugeben, dass auch die Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden (vgl.§ 5 TVgG NRW).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt alle erforderlichen Erklärungen nach dem TVgG NRW gesondert einzuholen und abzufragen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: UKM Infrastruktur Management GmbH, Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude), 48149 Münster, Raum C 03.03 (3. OG).
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH
Dokumente URL: http://ukm-im.de/index.php?id=eu-weite-ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Kommunikation:
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I. 1) genannte E-Mailadresse oder Fax-Nummer.
Bieterfragen:
Etwaige Rückfragen des Bieters sind schriftlich bis zum 28.11.2017 per E-Mail oder Fax zu stellen.
DieBeantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur ManagementGmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen“ zur Verfügung gestellt.
Der Bieter ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaigerÄnderungen/Ergänzungen/Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Falls es Änderungen/Ergänzungen/Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren gibt ist eine von derVergabestelle vorbereitete Bieterbestätigung mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
GAEB-Datei X.84:
Für eine schnellere und fehlerfreie Bearbeitung des Vergabeverfahrens bitten wir Sie, den Angebotsunterlageneine GAEB-Datei X.84 beizulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
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Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 215-446162 (2017-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das UKM beabsichtigt den Neubau eines Rechenzentrums integriert in den Erweiterungsbau des Zentralklinikums „IEZ“. Die Leistung beinhaltet die betriebsfertige Installation einer Brandvermeidungsanlage für 9 gesonderte Schutzbereiche mit einem Gesamtraumvolumen in Höhe von ca. 2 900 m
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Gesamtwert des Auftrags: 357710.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-058237
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-446162
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leitmengen.
1 Stück Stickstrofferzeugung ca. 98 m
Incl. Drucklufterzeugung.;
1 Stück Stickstofferzeugung ca. 230 m
Incl. Drucklufterzeugung;
Ca. 320 lfdm C-Stahlrohr DN 50;
Ca. 50 lfdm C-Stahlrohr DN 80;
1 Stck Anlagensteuerung für 9 Schutzbereiche;
Ca. 13 Stück Sauerstoffsensoren;
Ca. 26 Stück Punktmelder Sauerstoff;
Ca. 13 Stück Digitalanzeigen;
Ca. 30 Stück Anziegetableaus;
Ca. 1 000 lfdm Installationskabel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster / Westfalen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH, Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 027-058237 (2018-02-07)