600105009 Neubau Archäologische Zentrum Mainz

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz

Elektrotechnik.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Kurze Beschreibung:
“Elektrotechnik.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Mainz
Postanschrift: Fritz-Kohl-Straße 9
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbbnet.de 🌏
E-Mail: vergab.mainz@lbbnet.de 📧
Fax: +49 6131966252 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Datum des Beginns: 2018-04-20 📅
Datum des Endes: 2020-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-517120
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 228-476031
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen

“Bei der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter oder bevollmächtigte Personen der Bieter zugegen sein.”
Quelle: OJS 2017/S 247-517120 (2017-12-21)