Menge oder Umfang
Durchführung von Hausmeisterdiensten gemäß liegenschaftsbezogenen Leistungsbeschreibungen über eine Vertragsdauer von vier Jahren mit Verlängerungsoption auf sieben Jahre.Standardleistungsbeschreibung:1) Unterstützung bei der Reinigung von Dachrinnen eingeschossiger Bauten, Fallrohren und Sinkkästen im Einzelfall2) Reinigung von Kellerabgängen, Treppenniedergängen und Dachböden in Gebäuden3) Reinigung von Gebäudeeingängen4) Reinigung von Straßenabläufen und Entwässerungsrinnen5) Reinigung des Müllsammelraumes der Truppenküche6) Beseitigen und Kennzeichnen von Unfallgefahren auf Gehwegen und Straßen7) Unkrautbeseitigung von Hand an den Zuwegungen zu Gebäuden, um die Gebäude herum sowie auf terrassenartigen Flächen8) Unterstützung bei der Durchführung des Winterdienstes9) Befestigen / Austausch von Liegenschaftsgerät und Bauzubehör (Pinnwände, Hinweistafeln, Abfallkörbe, Seifenspendern, usw.)10) Anbringung von Schildern aller Art am Mauerwerk und an Pfosten11) Befestigen von Türschildern und Griffen12) Wartung (fetten, nachziehen) von Tür- und Fensterbeschlägen13) Austausch defekter Leuchtmittel14) Montage/Demontage/Transport von Liegenschaftsgerät innerhalb der Liegenschaft mit Kfz des Auftragnehmers15) Instandsetzen von Möblierungsgerät16) Abnehmen / Aufhängen von Vorhängen / Stores / Gardinenrollen und –brettern17) Unterstützung beim Wäschetausch, Annahme und Ausgabe von Verbrauchsmaterialien und Liegenschaftsgerät18) Durchführen von Zustandskontrollen an baulichen Anlagen19) Sonstige einfache Hausmeisterdienste, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern20) Meldung von Schäden, die nicht selbst behoben werden können, an ObjektmanagementDie Auftragserteilung und -abnahme erfolgt ausschließlich durch das zuständige Objektmanagement des BwDLZ Oldenburg.Das eingesetzte Personal muss die fachliche und körperliche Eignung für die Ausführung der geforderten Dienstleistungen besitzen. Das Beherrschen der deutschen Sprache in schriftlichem und mündlichem Ausdruck ist gefordert.Die Beachtung einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften durch das eingesetzte Personal ist durch den Auftragnehmer durch Belehrung sicherzustellen.Die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach SÜG muss bestehen, da die Arbeit in einzelnen Liegenschaft solchen Sicherheitsbeschränkungen unterliegt.Bei Ausfall des Personals von mehr als einem Werktag (durch Urlaub, Krankheit, etc.) wird grundsätzlich die Gestellung von geeigneten Ersatzarbeitskräften gefordert.Der Auftragnehmer stellt für das eingesetzte Personal ohne zusätzliche Berechnung bereit:1) Bedarfsgerechte Arbeits- und Schutzkleidung im notwendigen Umfang wie Arbeitshosen, Arbeitsjacken, Arbeitsschutzschuhe zum Schutz gegen elektrischen Schlag; Durchtrittsicher; Stahlkappe und Wetterschutzkleidung) unter Berücksichtigung gesetzlicher Arbeitsschutzregelungen2) Bedarfsgerechte Werkzeuge und sonstige Arbeitsgeräte (insb. Mobiltelefon) im notwendigen Umfang und in der Güte auf Stand geltender technischer Regeln3) Bedarfsgerechtes Kraftfahrzeug für die Mobilität des eingesetzten Personals und für die Erfüllung des Aufgabenspektrums in der Güte auf Stand geltender technischer RegelnÜber die Bereitstellung des Personals und des Arbeitsgerätes ist ein Gesamt-Stundenverrechnungssatz anzubieten.Kleinmaterial (Schrauben, Dübel, u. ä.) und Verbrauchsmaterial (Öle, Fette, u. ä.), auf besondere Anweisung auch Leuchtmittel, werden durch den Auftragnehmer bedarfsgerecht selbst beschafft und bereitgestelltund auf Nachweis durch den Auftraggeber erstattet. Die Güte des verbauten Materials soll dem Standard des Technischen Gebäudemanagements des BwDLZ entsprechen.Die Bezahlung erfolgt monatlich nachträglich zu den Vertragsbedingungen des Bundes auf Rechnungsstellung nach geleisteten Arbeitsstunden je Liegenschaft und auf Nachweis (z. B. Rechnung oder Einzelaufstellung) des für die Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer beschafften Materials je Liegenschaft.1 500 0002 000 000