AFM-Rasterkraftmikroskop

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Für Forschungsarbeiten im Bereich Materialwissenschaft und Biomaterialforschung benötigt der Auftraggeber ein (1) AFM-Rasterkraftmikroskop mit bestimmten in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen näher beschriebenen Mindestanforderungen. Es handelt sich bei der vorliegenden Ausschreibung um eine Festpreisausschreibung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV. D. h. im Projekt steht ein Gesamtbudget in Höhe von 400 000 EUR (brutto) zur Verfügung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-14 Auftragsbekanntmachung
2017-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mikroskope
Referenznummer: EU-OV/2017-57
Kurze Beschreibung:
Für Forschungsarbeiten im Bereich Materialwissenschaft und Biomaterialforschung benötigt der Auftraggeber ein (1) AFM-Rasterkraftmikroskop mit bestimmten in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen näher beschriebenen Mindestanforderungen. Es handelt sich bei der vorliegenden Ausschreibung um eine Festpreisausschreibung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV. D. h. im Projekt steht ein Gesamtbudget in Höhe von 400 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-jena.de 🌏
E-Mail: andreas.kramer@uni-jena.de 📧
Telefon: +49 3641-931241 📞
Fax: +49 3641-931242 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=169334 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 157-325098
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 336134.45 EUR 💰
Dauer: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— -> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kaptel 6.2.1 der Vergabeunterlagen);
— -> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kaptel 6.2.2 der Vergabeunterlagen);
— -> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kaptel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— -> Nachweise einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Kaptel 6.3.1 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards: Siehe Kaptel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— -> 2 Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre in deren Rahmen der Auftragnehmer mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungsgegenstände (Rasterkraftmikroskop) an wissenschaftliche Einrichtungen / Forschungseinrichtungen geliefert hat.
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Mindeststandards: Siehe Kaptel 6.4.1 der Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— -> Eigenerklärung zur den Ausschreibungsbedingugnen (siehe Kaptel 7.1 der Vergabeunterlagen);
— -> Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm (siehe Kaptel 7.1 der Vergabeunterlagen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Kramer
Adresse des Käuferprofils: https://www.uni-jena.de/Universit%C3%A4t/Einrichtungen/Dezernat+2/Abteilung+Einkauf.html 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=169334 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-37739354 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 157-325098 (2017-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Forschungsarbeiten im Bereich Materialwissenschaft und Biomaterialforschung benötigt der Auftraggeber ein (1) AFM-Rasterkraftmikroskop mit bestimmten in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen näher beschriebenen Mindestanforderungen. Es handelt sich bei der vorliegenden Ausschreibung um eine Festpreisausschreibung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV. D.h. im Projekt steht ein Gesamtbudget in Höhe von 400 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 230-479209
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 157-325098
ABl. S-Ausgabe: 230

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Übererfüllung fachtechnischer Mindestanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90-100
Gewichtung des Preises: 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 230-479209 (2017-11-28)