Arbeitsmedizinische Betreuung
Die Aufgaben des Dienstleisters ergeben sich aus § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 (Teil III, Anlage 8) der BGHM.
Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten. Die Beratung des Auftraggebers in Bezug auf dessen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz obliegt dem Dienstleister, ebenso die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Die Aufgabenerfüllung erfolgt an insgesamt 32 Standorten der BGHM mit insgesamt ca. 3 400 Beschäftigten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-09-12
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Auftragsbekanntmachung
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2018-01-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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